Ein Schild, das am Freitag beim Autokorso zu sehen war, ruft nun die Staatsanwaltschaft auf den Plan. Foto: Screenshot Riesterer

Das Anbringen eines Schilds am Fahrzeug während des jüngsten Autokorsos in Schramberg gegen die Corona-Maßnahmen könnte für einen der Teilnehmer nun noch juristische Folgen haben.

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Schramberg - Wie berichtet, waren am vergangenen Freitagnachmittag erneut ein starkes Dutzend hupender Autos in der Innenstadt unterwegs und drehten drei Runden. Eines der Autos hatte dabei ein Schild in der Scheibe angebracht, auf dem "Schule ist kein Konzentrationslager" geschrieben stand.

Nun meldete sich ein Leser unserer Zeitung und fragte nach, ob in diesem Fall nicht der Tatbestand nach Paragraf 130 (Volksverhetzung) des Strafgesetzbuchs zu prüfen sei. In dessen dritten Absatz geht es um Taten, die eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung öffentlich oder in einer Versammlung billigen, leugnen oder verharmlosen beziehungsweise den öffentlichen Frieden stören können. Bei einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Bewertung im Dezernat

Der Halter des betreffenden Fahrzeugs habe mit dem Schulen-Konzentrationslager-Vergleich "meiner Ansicht nach Konzentrationslager, in denen zweifelsfrei unter der Herrschaft des Nationalsozialismus Millionen von Menschen gefoltert, zum Arbeitsdienst gezwungen und ermordet wurden, verharmlost", schreibt der Leser.

Tatsächlich sei die Sache nicht nur der Zeitung, sondern auch der Staatsanwaltschaft zugeschickt worden, bestätigt dem Schwarzwälder Boten nun Erster Staatsanwalt Frank Grundke, bei der Staatsanwaltschaft Rottweil Ansprechpartner bei Presseanfragen. "Es wurde nun als Ermittlungsvorgang erfasst und ist dem zuständigen Dezernenten zugegangen, der das nun bewerten wird", so Grundke. Deshalb könne er aus dem Stegreif noch nicht sagen, ob bei dem Schild der genannte Tatbestand erfüllt werde.

Auch von Anzeigen, die zu ähnlichen Vorfällen andernorts eingegangen seien, wären ihm nicht bekannt. "Bei Anzeigen zu Corona-Demonstrationen geht es meist darum, dass eben gegen die Auflagen verstoßen wurde", sagt Grundke. Dazu, wie in diesem konkreten Fall entschieden wurde, könne eventuell in der kommenden Woche genaueres gesagt werden, sagt der Staatsanwalt.