Die Aufregung des SEK-Einsatzes in Mönchweiler ist in der Gemeinde noch nicht verflogen. Viele fragen sich, was nun mit dem 20-Jährigen passiert. Die Polizei hat Antworten.
Solch einen Polizeieinsatz hat Mönchweiler in seiner jüngeren Geschichte noch nicht erlebt: Zahlreiche Polizisten und Spezialkräfte mussten am Montag wegen Drohungen eines 20-Jährigen anrücken.
Der junge Mann hatte Selbstmordabsichten geäußert – und darüber hinaus damit gedroht, jene Beamten, die sich seinem Wohnhaus in der Friedhofstraße nähern, zu verletzen oder gar zu töten.
Nachdem zunächst hieß, dass die Drohungen öffentlich in den sozialen Medien geäußert wurden, kann Polizeisprecher Daniel Brill – nachdem sich die Beamten bislang mit näheren Angaben zurückgehalten hatten – nun explizit äußern. „Die Drohung ist über Social Media verbreitet worden – allerdings in einer privaten Nachricht“, erklärt Brill.
Nichtsdestotrotz löste dies einen Großeinsatz aus. Zunächst rückten zahlreiche Streifenbeamte an, die sich mit besonderer Schutzkleidung und Maschinenpistolen ausstatteten. Darüber hinaus waren ein Hundeführer und speziell geschulte Kriminalbeamte vor Ort, die in Verhandlungen mit dem 20-Jährigen traten.
Mann in psychischem Ausnahmezustand
Über drei Stunden sprach der junge Mann von einem Balkon aus mit den Beamten. Am Nachmittag kristallisierte sich heraus, dass die Lage wohl nicht ohne Spezialkräfte geklärt werden könne. Die Einsatzleitung entschied sich deshalb, das SEK aus Göppingen anzufordern. Sowohl per Hubschrauber als auch mit mehreren Fahrzeugen rückten die Spezialkräfte an.
Nach rund sechs Stunden konnte der mutmaßliche Bedroher von der Polizei vorläufig festgenommen werden. Weder er noch Beamte wurden bei dem Zugriff, der ohne Gegenwehr erfolgte, verletzt. Schnell wurde vor Ort klar, dass der Zustand des 20-Jährigen eine Behandlung durch einen Facharzt erfordert. „Der Mann befand sich in einem psychischen Ausnahmezustand“, erklärt hierzu Brill.
Beamte finden keine Waffen bei ihm
Deshalb kam er in eine Fachklinik, wo er untersucht wird, um weitere Maßnahmen zu treffen. Wie weiter mit ihm verfahren wird, ist derzeit noch offen. Grundsätzlich sind die Hürden, einen Menschen für längere Zeit in einer psychiatrischen Einrichtung unterzubringen, hoch. Dies erklärte die Staatsanwaltschaft unserer Redaktion in einem anderen Zusammenhang. Notwendig sind hier oftmals richterliche Beschlüsse und entsprechende ärztliche Gutachten.
Vonseiten der Ermittlungsbehörden erwartet den 20-Jährigen jedenfalls ein Strafverfahren – nach derzeitigem Stand lediglich wegen Störung des öffentlichen Friedens. Weitere Straftatbestände sind nach Angaben des Polizeisprechers derzeit nicht tangiert, auch deshalb, weil bei dem Mann – nicht, wie befürchtet – keine erlaubnispflichtigen Waffen gefunden wurden. Grundsätzlich hatte die Polizei zudem keine Gefahr für Dritte oder die Bevölkerung gesehen.
Den Einsatz muss er ebenfalls nicht selbst zahlen. „Wie bei jedem Einsatz, der nicht mutwillig ausgelöst wurde, kommt der Steuerzahler dafür auf“, erklärt der Polizeisprecher.