Wein auf dem Wochenmarkt? In Villingen und Schwenningen wird es zu einem solchen Ausschank nicht kommen. Foto: © Thanakorn – stock.adobe.com

Darf auf den Wochenmärkten Bier oder Wein ausgeschenkt werden? Auch die Stadt Villingen-Schwenningen hält davon nicht viel. Sie sieht etwa mögliche Nachteile für die Gastronomie.

Aus der FDP Baden-Württemberg kam da so eine Idee: Warum nicht grundsätzlich Alkoholausschank auf Wochenmärkten ermöglichen? Damit könnte man, so meinte zum Beispiel der FDP-Landtagsabgeordnete Christian Jung, die Attraktivität der Märkte steigern und neue Zielgruppen hinzugewinnen.

 

Laut Landesgesetz ist eben dieser Alkoholausschank auf den Märkten nur für „selbstgewonnene Erzeugnisse des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaus“ zulässig.

Das gilt auch auf den Wochenmärkten in Villingen-Schwenningen. Derzeit sind laut der städtischen Wochenmarktsatzung alkoholische Getränke nur unter den genannten strengen Bedingungen zugelassen. Und weil keiner der fraglichen Marktbeschicker alkoholische Getränke selbst produziert, wird hier auch nichts ausgeschenkt.

„Das geltende Recht wird vom Bürgeramt umgesetzt. Dementsprechend schenken keine der zugelassenen Imbissstände auf den Wochenmärkten in Villingen und Schwenningen alkoholische Getränke aus“, heißt es aus der städtischen Pressestelle auf Nachfrage.

Auswirkungen auf Gastronomie befürchtet

Und wie bewertet die Stadtverwaltung die Überlegungen zu einer möglichen Lockerung dieser Regelung? Die Antwort aus dem Bürgeramt fällt so aus: Man sei nicht grundsätzlich gegen den Ausschank von Alkohol auf den Wochenmärkten. Die Zulassung alkoholischer Getränke überschreite jedoch den gesetzten Rahmen, der eine vorrangige und ausdrückliche Beschränkung vorsehe. Darüber hinaus sei anzumerken, „dass eine Aufweichung dieser gesetzlichen Regelung negative Auswirkungen auf die örtliche Gastronomie haben könnte.“ Genau auf diesen Punkt hat auch das Landeswirtschaftsministerium in seiner Antwort auf die Anfrage des FDP-Abgeordneten hingewiesen.

Es bleibt also auch in VS dabei: Alkoholausschank auf den Wochenmärkten gibt es nicht – genauso wenig wie eine Nachfrage seitens der Marktbeschicker: Bisher liegen nämlich von diesen auch gar keine Anfragen oder Hinweise vor, das Warensortiment entsprechend zu erweitern, so Pressesprecherin Madlen Falke.

Antwort aus dem Ministerium

Absage
Mittlerweile liegt auf die Anfrage des FDP-Abgeordneten die Antwort aus dem Wirtschaftsministerium vor, wonach aufgrund der wöchentlichen und damit häufigen Terminierung des Marktes der regelmäßige Alkoholausschank bei einem Wochenmarkt grundsätzlich nicht gestattungsfähig ist. Weitere Argumente gegen eine flächendeckende Liberalisierung des Alkoholausschanks auf Märkten: Jugendschutz und Wettbewerbsauswirkungen auf Lokale in Marktnähe.

Aber Lockerung ist möglich
Allerdings sieht ein Regierungsentwurf zur Neufassung des Landesgaststättengesetzes Lockerungen vor. Dadurch würde Alkoholausschank auf Marktflächen von Zeit zu Zeit bei besonderen Anlässen doch möglich. Vorübergehende gastronomische Angebote sollen demnach nur noch angezeigt werden müssen, eine explizite Gestattung wäre dann nicht mehr nötig.