Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs können zahlreiche Kontoinhaber Gebühren zurückfordern. Doch einige Institute drohen für diesen Fall mit Nachteilen.
Frankfurt - Anstelle einer Rückzahlung erhalten viele Kunden, die sich Hoffnung auf eine Erstattung von Bankgebühren gemacht hatten, unerfreuliche Post. Nur wenige Institute, wie die BW-Bank, zahlen zumindest für einige Monate automatisch Geld zurück.
Der Bundesgerichtshof macht den Weg für Gebührenrückforderungen frei
Der Bundesgerichtshof hat Ende April das Verfahren, das Banken und Sparkassen seit Jahrzehnten für Preiserhöhungen und andere Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anwenden, für unwirksam erklärt. Der BGH kritisierte, dass Kreditinstitute AGB-Änderungen in der Vergangenheit den Kunden nur angekündigt und das Ausbleiben von Widerspruch als Zustimmung gewertet haben. Notwendig sei aber eine aktive Einwilligung, jedenfalls wenn es nicht nur um die Anpassung von Details gehe (Aktenzeichen: XI ZR 26/20).
Damit können Kunden Mehrkosten, die durch Gebührenerhöhungen in der Vergangenheit entstanden sind, zurückfordern. Die Stiftung Warentest schreibt: „Auf unwirksame Erhöhungen entfallende Zahlungen sind bis zurück zum 1. Januar 2018 zu erstatten.“ Das gelte auch, wenn die zugrunde liegende Gebührenerhöhung davor erfolgt sei. Banken verweisen indes auf frühere BGH-Urteile, wonach ein drei Jahre lang vom Kunden nicht beanstandeter Preis nicht mehr anfechtbar sei.
Die Banken holen nun die Zustimmung zu ihren Kontomodellen ein
Zahlreiche Banken und Sparkassen verschicken gegenwärtig Kundenbriefe, in denen sie eine Zustimmung zu ihren Kontomodellen einfordern. Wer diese für die Zukunft nicht akzeptiert, muss mit einer Kündigung des Kontos rechnen – darauf wird in allen unserer Zeitung vorliegenden Schreiben mehr oder weniger deutlich hingewiesen. Mit der Erstattung von Kosten, die in der Vergangenheit entstanden sind, gehen die Institute aber ganz unterschiedlich um.
Die Sparda-Bank will sich Erstattungen nachträglich zurückholen
Das Institut will Kunden, die auf Basis des BGH-Urteils Gebühren zurückfordern, ab Oktober ein erhöhtes Monatsentgelt von 7,50 Euro berechnen. Wer auf eine Erstattung verzichtet, kann sein Konto dagegen zum bisherigen Preis von fünf Euro weiterführen und erhält eine Garantie, dass diese Gebühr bis Herbst 2024 unverändert bleibt.
Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hält es für rechtswidrig, dass die Bank versucht, „sich einen Teil des Erstattungsbetrags wieder von den Kundinnen und Kunden zurückzuholen, die ihre Rechte geltend gemacht haben. Das gleicht einer Strafgebühr für widerspenstiges Verhalten.“
Anderer Auffassung ist Dimitrios Linardatos, Privatdozent am Lehrstuhl für Bankrecht an der Universität Mannheim. Immerhin verursachten die Kunden, die eine Gebührenerstattung fordern, der Bank erhebliche Zusatzkosten, sagt er. Dies rechtfertige im Interesse aller Kunden ein verursachergerechtes Preismodell. Bei anderen Instituten sei zu erwarten, dass die durch das Urteil entstehenden Kosten früher oder später an alle Kunden weitergegeben würden.
Mehrere Volksbanken bewegen sich laut Verbraucherschützern auf „dünnem Eis“
Die Volksbank Stuttgart ersucht ihre Kunden, ihrem Preismodell sowohl für die Zukunft als auch für die Vergangenheit zuzustimmen. Möglich ist aber auch, diese Einwilligung nur für die Zukunft zu erteilen – und eine Erstattung von Mehrkosten einzufordern, die durch die letzte Preisänderung vom Oktober 2020 bis jetzt entstanden sind. Das stellte die Bank auf Nachfrage klar.
Für rechtswidrig hält die Verbraucherzentrale das Zustimmungsverfahren, das die Volksbank ersonnen hat: Wenn von einem Kunden bis Ende September keine schriftliche Einwilligung vorliegt, er aber weiterhin Geld vom Konto abhebt oder es für Zahlungen nutzt, soll auch dies als Zustimmung gewertet werden. Ähnlich verfahren die Volksbanken Göppingen und Welzheim. Die Institute bewegten sich „auf dünnem Eis, wenn sie die weitere Kontonutzung, und sei es nur eine Auszahlung am Geldautomat, als Zustimmung zur Vertragsfortsetzung zu geänderten Konditionen werten“, sagt Verbraucherschützer Nauhauser. Die Verbraucherzentrale prüfe „rechtliche Maßnahmen“.
Bankrechtler Linardatos dagegen meint: „Der Bundesgerichtshof hat den AGB-Änderungsmechanismus mit dem Argument gekippt, dass er ohne Eingrenzung alle Aspekte der Kontobeziehung betraf. Wenn es jetzt ausschließlich um das Preismodell geht und dessen Einzelheiten dem Kunden noch einmal klar vor Augen geführt werden, könnte man eine Zustimmung durch fortgesetzte Kontonutzung durchaus als zulässig werten.“ Immerhin werde Kunden von seiten der Bank eine angemessene Bedenkzeit eingeräumt.
Die Deutsche Bank und die Postbank prüfen derzeit die Erstattung von Mehrkosten
Die Deutsche Bank teilte in ihrem jüngsten Quartalsbericht mit, sie habe die von dem Urteil „betroffenen Gebühren ausgesetzt“. Zwar berichten Kunden, sie hätten im zweiten Quartal die volle Gebühr gezahlt – laut Kontoauszug steht die letzte Abrechnung aber „unter Vorbehalt“. Eine Erstattung der Mehrkosten im Vergleich zur letzten Gebührenerhöhung im Oktober wird also geprüft.
Grundsätzlich gilt nach Angaben eines Banksprechers für die Deutsche Bank wie für die Töchter Postbank und Norisbank: „Wir haben einen Prozess etabliert, der berechtigte Rückerstattungsansprüche abwickeln soll. Aufgrund des hohen Umsetzungsaufwands sind wir derzeit noch nicht in der Lage, berechtigte Rückerstattungen auszuzahlen. Wir arbeiten jedoch mit Hochdruck daran.“ Parallel dazu werden den Kunden aller drei Institute Briefe mit der Aufforderung geschickt, den jüngsten Preiserhöhungen für die Zukunft ausdrücklich zuzustimmen.
Die Commerzbank kündigt Erstattungen für einige Monate an
Die Commerzbank räumt auf ihren jüngsten Kontoauszügen ein, dass den aktuell einbehaltenen Entgelten „unwirksame Vereinbarungen zugrunde liegen“ könnten. „Wir kommen wegen einer Korrektur der seit April 2021 einbehaltenen Entgelte unaufgefordert auf Sie zu“, heißt es. Viele Kunden zahlen bislang gar keine Kontogebühren. Allerdings hatte die Bank kurz vor dem BGH-Urteil angekündigt, für die bisherigen Gratiskonten ab Juli Monatsgebühren einzuführen. Das verzögert sich nun. Dauerhaft soll es nur ein reines Online-Konto kostenlos geben.