Die Tage des Kippenheimer Gebäudes sind gezählt: Wie es nach dem Abriss weitergeht, sollen die Bürger und der Rat noch entscheiden. Klar ist jedoch: Irgendeine Art von Wohnungen sollen in jedem Fall kommen.
Nachdem das Bürgerhaus nun gebaut und seit März eingeweiht ist und eifrig genutzt wird, will die Gemeinde Kippenheim nun die Nachnutzung des Festhallengeländes vorantrieben. Dafür soll nun zunächst die alte Festhalle abgerissen werden. Da sich der Abbruch eines solch alten und großen Gebäudekomplexes immer schwierig gestaltet – allein aufgrund der möglicherweise vorhandenen Schadstoffe und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz – soll damit ein Ingenieurbüro beauftragt werden. Die Verwaltung hatte dazu beim Büro Kappis Ingenieure in Lahr angefragt, da die Gemeinde mit diesen bei zurückliegenden Projekten wie der Erschließung des Baugebiets am Selzengraben und der Umgestaltung des Schlossgartens gute Erfahrungen gemacht hat. Dieses hat der Gemeinde ein Angebot für 290 000 Euro unterbreitet, das der Gemeinderat einstimmig annahm. Das Angebot umfasst sowohl den Abbruch der Festhalle als auch des Verbindungsgangs aus Glas und das damit verbundene Wohnhaus.
Markus Studer (CDU) fragte nach, wie es nach dem Abbruch nun mit dem Festhallengelände weitergehen sollen. „Vermutlich werden wir irgendeine Art von Wohnen verwirklichen. Welche Art und wie werden wir aber noch definieren. Dabei sollen auch die Bürger einbezogen werden. Aber es wird sicherlich eine Art der Nachverdichtung sein“, erklärte Bürgermeister Matthias Gutbrod dazu.
Carola Richter (CDU) fragte nach dem Zeitplan für das Festhallengelände. Bis zum Sommer hoffe man, dass die Vergabe abgeschlossen werde. Was dann mit dem Festhallenkeller sein werde, fragte Richter. Werde dieser dann aufgefüllt oder abgesperrt? Vermutlich werde es eine Zwischenlösung geben, um eine Absperrung werde man aber nicht herumkommen, erklärte Gutbrod. Ein bis zwei Jahre werde das Gelände eine Brachfläche sein.
Solaranlage
Die Dachfläche der Festhalle wurde – wie es damals üblich war – an den Betreiber einer Solaranlage verpachtet. Wie es nun mit dieser Solaranlage weiter gehe, wollte Dieter Kirschbaum (FWV) wissen. Deren Vertrag sie ausgelaufen und man könne dem Betreiber nun jederzeit innerhalb von vier Wochen kündigen, sobald man wisse, wann der Abbruch beginne, erklärte Gutbrod.