Daheim in Isolation: Viele erleben eine Quarantäne-Situation. Foto: simona – stock.adobe.com

Ist das gerecht, dass die Teilnehmer der Gemeinderatsitzung so früh aus der Quarantäne entlassen wurden? Zahlreiche Facebook-Leser kritisieren die Entscheidung, sprechen von "Zwei-Klassen-Gesellschaft".

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Horb/Stuttgart - Das sorgt für einen großen Aufruhr in den sozialen Medien: Die Lockerung der Quarantäne am Karsamstag für alle Teilnehmer der Gemeinderatsitzung am 30. März. Andrea T.: "Hier wird mit zweierlei Maß gemessen." Cöngerli S.: "Unterschriften sammeln und gegen das Gesundheitsamt klagen! Es stinkt bis zum geht nicht mehr! Jeder andere muss für 14 Tage in Quarantäne – aber für die Helden wird sie nach gut vier Tagen aufgehoben!" Der Kommentar spricht von einer Zwei-Klassen-Gesellschaft. Stephan B.: "Bei allen andern, die Kontakt hatten, geht trotz negativem Test die Quarantäne 14 Tage! Ich bin nicht begeistert von solchen Sonder-Ausnahmen!"

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Jerome Brunelle, auch SPD-Ortsvereinsvorsitzender von Horb, hält dagegen: "Hier wird nicht mit zweierlei Maß gemessen. Wenn ein Schüler in der Schule positiv getestet wurde, muss auch nicht die ganze Klasse in Quarantäne. Aber Hauptsache gegen ehrenamtliche Politiker gestänkert!"

Sonderregelung für  Horb?

Ein Teilnehmer der Sitzung, der in Stuttgart wohnt, hat am Dienstag um 10.58 Uhr einen Anruf von dem für ihn zuständigen städtischem Gesundheitsamt bekommen. Der Mitarbeiter sagt: "Es wurde zwar gelüftet in dem Raum. Und Masken getragen. Aber Ihre Teilnahme von zwei Stunden macht das alles hinfällig. Ich verordne Ihnen hiermit eine Quarantäne bis zum 12. April." Um 10.58 Uhr kommt die Mail mit der Verfügung.

Gutes Hygienekonzept?

Das ist brisant. Denn: Horbs OB Peter Rosenberger hatte die Lockerung der Quarantäne am Karsamstag gegenüber dieser Zeitung mit dem offenbar guten Hygienekonzept bei der Gemeinderatsitzung begründet. Er hatte am Ostersonntag gesagt: "Diese Entscheidung des Landrats und Kreisgesundheitsamtes in Rücksprache mit dem Sozialministerium zeigt, dass das Hygienekonzept für die Gremiumssitzungen offenbar funktioniert hat."

Gesundheitsamt prüft

Muss der Stuttgarter Teilnehmer der Sitzung in Quarantäne bleiben? Nachdem der betroffene Sitzungsteilnehmer die genauen Details des Ablaufes und der Lockerungsverfügung durch das Kreisgesundheitsamts Freudenstadt übermittelt hat, heißt es seitens der Stadt: "Das Gesundheitsamt wird den Fall eingehend prüfen. Eine Antwort wird heute (gemeint: Dienstag, d. Red) nicht möglich sein." Ein Teilnehmer aus dem Landkreis Calw hat inzwischen die Befreiung von der Quarantäne vom dortigen Kreisgesundheitsamt bekommen.

BiM-Stadtrat Thomas Bauer, der selbst der letzten Sitzung wegen der Infektionsgefahr entschuldigt gefehlt hat: "Das Hygienekonzept für die Gremiensitzungen war für mich nie ausreichend, weil es die Ursache nicht beseitigt. Seit einem Jahr heißt es: Die Kontakte minimieren. Wer nicht in die Sitzung geht, kann niemanden anstecken und wird nicht angesteckt. Die Möglichkeit der Online-Sitzung besteht und hätte schon längst eingeführt werden müssen. Aus dieser Verantwortung kann sich OB Rosenberger nicht herausstehlen!"

Die Kita-Quarantäne

Warum müssen Kita-Gruppen in Quarantäne, in den Schulen nur die Kinder. Und die Gemeinderäte offenbar gar nicht?

Julia und Johannes Metzner sind Realschullehrer in Horb. In einem Leserbrief schreiben sie: "Wenn zum Beispiel an Schulen ein Corona-Fall auftritt, muss besagte Klasse inklusive Lehrer nicht in Quarantäne, da man sich an die entsprechenden Hygienemaßnahmen zu halten hat. Das bedeutet: Beständiges Händewaschen, Maskentragen und Abstandhalten. Dies fordert einen enormen Mehraufwand bezüglich Planung und Umsetzung. Jeden Tag werden diese Standards eingefordert und umgesetzt. Wenn also der Gemeinderat tagt, sollte dieser Standard auch selbstverständlich sein. In Kindergärten werden alle Familien in Quarantäne geschickt, wenn ein Fall auftritt. Das liegt daran, dass keine Maskenpflicht bei Kindern besteht und Erzieher und Kinder einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind."

Warum kein Schnelltest?

Warum gab es vor der Gemeinderatsitzung keinen Schnelltest? Fakt ist: Das Rathaus hat auf eigene Kosten Selbsttests für die Schulen bestellt. In der Gemeinderatsitzung, an der der inzwischen positiv getestete Stadtrat teilnahm und alle anderen alt aussehen ließ, hatte OB Rosenberger verkündet: Von diesen Selbsttests hat das Rathaus noch über 3300 auf Lager. Das reiche noch für anderthalb Schul-Wochen.

Viele Facebook-Leser des Schwarzwälder Boten bemängeln deshalb fehlende Tests vor der Sitzung. Maria F.: "Warum wurde der Mann nicht vor der Sitzung getestet? Warum erst danach? Warum wurden nicht alle vom Gemeinderat vor der Sitzung getestet?" Maria K.: "Warum, wenn so viele zusammen kommen wie beispielsweise in der Schule, werden vor der Sitzung keine Schnelltests gemacht? Das soll ein gutes Hygienekonzept sein?" Timo M.: "Nach der Sitzung getestet? Genau mein Humor!"

Testergebnis

Sind alle Teilnehmer der Sitzung negativ getestet? Rathaussprecherin Inge Weber: "Wir haben dem Landratsamt insgesamt 43 Kontaktpersonen mitgeteilt. Hinzu kommt natürlich noch der infizierte Stadtrat. Nur zwei haben sich nicht testen lassen, eine Person war über die Feiertage verreist und die andere Person konnten wir nicht erreichen, so dass sie vom Testangebot erst im Nachhinein erfahren hat. Alle getesteten Personen sind negativ."

Sichere Sitzungen?

Wie sicher ist das Hygienekonzept für die Sitzungen in der Hohenberg-Halle? Die Rathaussprecherin: "Die Teilnehmer sitzen mindestens anderthalb Meter auseinander. In vielen Fällen ist sogar ein Abstand von zehn bis 20 Metern gegeben. Die Hohenberghalle hat im Hallenteil ein Raumvolumen von rund 25 .00 Kubikmetern. Die Raumluft wird durch die Lüftungsanlage permanent mit Frischluft versorgt und die verbrauchte Luft abgesaugt. So wird bei der momentanen Einstellung der Lüftungsanlage die Raumluft im Vorfeld bis zum Sitzungsbeginn im Maximalbetrieb einmal komplett und dann während der Sitzung alle ein bis anderthalb Stunden nochmals komplett ausgetauscht. Allein dadurch ist nach unserer Rechtsauffassung der Tatbestand der ›wahrscheinlich hohen Konzentration infektiöser Aerosole‹ nicht gegeben."

Quarantäne für Kinder

Warum müssen Schulkinder in Quarantäne, Gemeinderäte aber nicht? Die Rathaussprecherin: "Jedem dürfte augenscheinlich klar sein, dass die Aerosolkonzentration von etwa 20 Kindern in einem durchschnittlichen Klassenzimmer mit rund 190 Kubikmeter Luft nicht vergleichbar sein kann mit der von rund 45 Personen in der Hohenberghalle mit rund 25.000 Kubikmetern Luft und permanentem Luftaustausch."

Vorzugsbehandlung?

Wurden die Sitzungsteilnehmer bevorzugt behandelt? Die Rathaussprecherin: "Natürlich können wir den Frust und die Enttäuschung von Eltern oder Großeltern verstehen, deren Kinder oder Enkel aufgrund einer angeordneten Quarantäne in Schule oder Kindergarten nicht aus dem Haus dürfen. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass der Infektionsfall im Gemeinderat verhältnismäßig entschieden wurde und Gemeinderäte nicht bevorzugt wurden. Im Übrigen sind nicht nur Gemeinderäte und Verwaltung betroffen, sondern auch Gäste im Zuhörerraum und Pressevertreter. Im Gegenteil: Rosenberger hat umgehend auf die Quarantäneankündigung des Gesundheitsamtes reagiert und am gleichen Abend Gemeinderäte und Beteiligte teilweise persönlich angerufen und in Quarantäne geschickt – zunächst ungeachtet dessen, was die Rechtsauffassung der Stadt war. Im Nachgang dann hat Landrat Rückert Kontakt mit dem Sozialministerium aufgenommen, da im Gespräch mit der Stadt auch beim Landratsamt Zweifel ob der Interpretation der Rechtsgrundlage aufgekommen waren."

Landrat nimmt Stellung

Sabine Eisele, Sprecherin der Landkreises Freudenstadt: "Vom Sozialministerium hat Landrat Klaus Michael Rückert am Samstag auf Anfrage die Aussage erhalten, dass von der Empfehlung des Robert Koch Instituts abgewichen werden kann, sofern eine Prüfung der örtlichen Gegebenheiten ergibt, dass die Konzentration der infektiösen Aerosole durch Lüftungsmaßnahmen reduziert wurde. Von dieser Ausnahme haben wir nach eingehender Schilderung und Bewertung der Hygienemaßnahmen während der Sitzung Gebrauch gemacht."