70 Euro für Maskenverweigerung sind fällig. Foto: ©Robert Leßmann-stock.adobe.com

Eine Frau aus Villingen-Schwenningen muss ein Bußgeld bezahlen, weil sie im März bei einer "Frühlingserwachen"-Demonstration in Balingen gegen die Maskenpflicht verstoßen hatte. Sie legte Einspruch ein, vom Gerichtsverfahren blieb die Frau jedoch fern.

Balingen - Um wieder einmal einen Fall der Maskenverweigerung bei einer Corona-Demonstration sollte es am Mittwoch vor dem Amtsgericht Balingen gehen. Weil eine Frau aus Villingen-Schwenningen im März bei einer "Frühlingserwachen"-Versammlung in Balingen wiederholt keine Maske getragen habe, sei sie der Polizei aufgefallen. Zum Verfahren, weil die Frau gegen das verordnete Bußgeld von 70 Euro vorgegangen war, erschien sie jedoch nicht.

Kein Einzelfall

Richter Müller nahm dies gelassen hin. So ein Fall sei für ihn keine Seltenheit. Das Nichterscheinen vor Gericht führe dazu, dass der Einspruch verworfen werde. Viele würden die damit anfallenden Gerichtskosten in Kauf nehmen, um ihren Unmut kund zu tun.

Chance auf Erfolg des Einspruchs unwahrscheinlich

Eine Chance auf Erfolg des Einspruchs sei ohnehin unwahrscheinlich gewesen, meint Richter Müller: "Das hätte eine sehr gute Erklärung gebraucht." Denn auf der Versammlung galt ein striktes Ess-, Trink- und Rauchverbot. Für das wiederholte Nicht-Tragen einer Maske gebe es "im Prinzip keinen guten Grund", sagt Müller.

Demnach muss die Frau das Bußgeld von 70 Euro bezahlen. Zwar seien Rechtsmittel gegen die Entscheidung in der Theorie möglich, praktisch jedoch aussichtslos.

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