Für das Baugebiet Kappelberg IV, das sich in Dörlinbach an Kappelberg III anschließen soll, gab es grünes Licht. Foto: Baublies

Nach einem bürokratischen Kraftakt können in Schuttertal und Dörlinbach neue Wohnflächen entstehen. Der Gemeinderat beschloss am Donnerstag die Aufstellung der Bebauungspläne Talblick III mit 14 und Kappelberg IV mit sieben Bauplätzen.

„Es ist der erklärte Wille, dass die Gemeinde den Bürgern Bauland zur Verfügung stellt“, leitete Bürgermeister Matthias Litterst den Tagesordnungspunkt ein. Nach der Offenlage der beiden Bebauungspläne wolle man nun den finalen Schritt gehen und die Wohnraumentwicklung der Gemeinde sicherstellen.

 

Die Vorgeschichte der Baugebiete ist lang: Die Gemeinde hatte sich bei der Aufstellung der Pläne Talblick III (Schuttertal), Kappelberg IV (Dörlinbach) und Bennacker III (Schweighausen) eines Paragrafen im Baugesetzbuch bedient, den das Bundesverwaltungsgericht im Juli 2023 jedoch für rechtswidrig erklärte. Die Gemeinde musste erneut ran und einen Umweltbericht erstellen. Nachdem „Bennacker III“ schon im Juli vom Gemeinderat final abgesegnet wurde, gingen im August diesen Jahres die Pläne für die Baugebiete in Dörlinbach und Schuttertal in die Offenlage. Diese verlief nicht ohne Schwierigkeiten, einige Träger öffentlicher Belange hatten Anmerkungen.

RP kann Bedarf gerade so noch nachvollziehen

Lioba Fischer vom Planungsbüro Fischer erläuterte den Gemeinderäten, dass das Regierungspräsidium Freiburg und der Regionalverband Südlicher Oberrhein bei beiden Bebauungsplänen die „Bedarfsbegründung gerade noch mittragen“. Gewünscht sei mehr Innerortsverdichtung, doch dies reiche aus Schuttertäler Sicht nicht, um die steigende Nachfrage zu decken. Zudem, heißt es in der Reaktion der Gemeinde auf die Stellungnahme, werde leerstehender Wohnraum für die nachfolgende Generation vorgehalten. Deshalb seien die Besitzer nicht verkaufsbereit und die Gemeinde habe keinen Zugriff.

Seitens der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein (IHK) kam ebenfalls die Frage auf, warum nicht mehr Baulücken in der Nachbarschaft geschlossen werden. Zudem wurde bei „Talblick III“ kritisch angemerkt, dass keine Doppelhaushälften oder Reihenhäuser zugelassen sind, um die Wohnraumdichte zu erhöhen. Dies sei aufgrund der Topographie nicht zielführend, entgegnete die Gemeinde. Dem Wunsch der IHK nach einer Bauverpflichtung könne die Gemeinde jedoch nachkommen, indem sie diese in den Kaufvertrag einschließt.

Zwei Bäume sorgen für bürokratischen Aufwand

Kurios wurde es beim Bebauungsplan „Talblick III“, wo die Gemeinde nacharbeiten musste. Vorgesehen ist, zwei der fünf Bäume im Bereich der Baufläche zu fällen. Die fünf Bäume jedoch, so Fischer, zählen zu den Ausläufern eine angrenzenden Streuobstwiese. Und Streuobstbestand zählt zu den geschützten Biotopen, merkte das Amt für Umweltschutz des Ortenaukreises an.

„Wir mussten einen 30 Seiten langen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen“, gab Hauptamtsleiter Wolfgang Wölfle einen Einblick in die nötigen Nacharbeiten. Und das obwohl die beiden zu fällenden Bäume mit 22 neuen ausgeglichen würden. Immerhin, so Fischer, reagierte das Landratsamt schnell und erteilte die Ausnahmegenehmigung. „Ich lasse das unkommentiert“, tat Bürgermeister Litterst in nur vier Worten seine Meinung zur deutschen Bürokratie kund.

Gestaffelte Mauern

Zukünftige Nachbarn der Bewohner im Baugebiet „Talblick III“ sorgten sich vor zu hohen Stützmauern als Abgrenzung zu ihrem Grundstück. Die Anregung war, die Bauplätze etwas abzusenken. Laut Lioba Fischer gebe es bei der Straßenhöhe keinen Spielraum, da gewährleistet sein muss, dass das Wasser ordentlich abfließen kann. Die Höhe eines Bauplatz könne jedoch reduziert werden. Außerdem wies sie darauf hin, dass Stützmauern nur bis maximal 1,20 Meter Höhe zulässig sind, es also eine Staffelung geben werde.