Nachdem der Werberat sich mit einem Schreiben bei der Metzgerei Holzapfel meldete, löscht die Metzgerei ihre umstrittene Anzeige. Foto: instagram.com/der_holzapfel

Wegen der Stellenanzeige der Metzgerei Holzapfel, die darin den umstrittenen NS-Marsch „Erika“ verwendete, schaltete sich der Deutsche Werberat ein. Wie der Metzger darauf reagiert – und was er sagt.

Die Kontroverse um eine Instagram-Anzeige der Mössinger Metzgerei Holzapfel geht in die nächste Runde. Das Unternehmen sorgte für Aufregung, als es im März eine Stellenanzeige publizierte, die stark an Motive des Nationalsozialismus erinnerte, inklusive der Verwendung des umstrittenen Liedes „Erika“ von Herms Niel. Der Marsch wird in rechtsextremen Kreisen häufig als sogenannte „Dogwhistle“ verwendet, um rechtssicher die eigene Ideologie publik zu machen.

 

Kritiker werfen dem Unternehmen vor, bewusst die Anlehnung an Nazi-Themen zu Marketing-Zwecken in Kauf zu nehmen. Daneben wurden Sexismus-Vorwürfe laut, da in der Anzeige nach „tüchtigen Verkäuferinnen“ gesucht wurde. Das Unternehmen um Inhaber Patrick Holzapfel weist die Vorwürfe zurück und betont den aus seiner Sicht satirischen Charakter der Anzeige. „Der Beitrag hatte null politischen Hintergrund – es ging nur um Recruiting, ehrliches Handwerk und ein starkes Team“, heißt es in einem Beitrag auf Instagram, der am Dienstagabend, 8. April, gegen 19 Uhr publiziert wurde.

Stellenanzeige der Metzgerei Holzapfel: Werberat schaltet sich per Schreiben ein

Die Stellenanzeige ist mittlerweile gelöscht. Der Grund? Wie Holzapfel in dem Beitrag bekanntgibt, hat sich mittlerweile der Deutsche Werberat in die Angelegenheit eingeschaltet. Der Rat ist die Selbstkontrollinstanz der deutschen Werbewirtschaft. Er prüft Werbung auf Verstöße gegen ethische Standards, etwa bei Diskriminierung oder Irreführung. Beschwerden von Bürgern werden aufgenommen und bewertet. Bei Verstößen fordert der Werberat Unternehmen zur Änderung oder Rücknahme auf.

Das Schreiben ging laut Briefkopf am 27. März bei der Mössinger Metzgerei ein. Eine Person hat sich demnach über die Anzeige beschwert, da diese aus ihrer Sicht den „anerkannten Grundwerten der Gesellschaft“ widerspreche und damit aus Sicht des Beschwerdeführers in der werblichen Kommunikation die „vorherrschenden Vorstellungen von Anstand und Moral“ nicht beachtet wurden.

Umstrittenes NS-Lied: Verstoß gegen Verhaltensregeln?

„Das hier genutzte Lied, das von einem deutschen Soldaten handele, sollte deutsche Soldaten im Zweiten Weltkrieg beim Marschieren motivieren. Mit dem Lied werde unbedarft NS-Propaganda verbreitet“, wird die Person in dem Schreiben des Werberats zitiert. Die Kombination des Liedes mit der Abbildung stelle daher einen Verstoß gegen die Verhaltensregeln des Werberats dar.

Das Schreiben ist laut Holzapfel verbunden mit der Bitte um Stellungnahme – inklusive Frist für eine Antwort. Allein diese Tatsache kann als Beleg gewertet werden, dass der Werberat die Beschwerde ernst nimmt, wenngleich es keine Aussage darüber beinhaltet, ob ein Verstoß vorliegt.

Trotzdem zog das Unternehmen jetzt Konsequenzen: „Bevor also wieder irgendwer etwas hineininterpretiert, was nie drin war, und daraus künstlich ein Thema macht, haben wir den Beitrag gelöscht“, so Holzapfel auf Instagram. „Reagiert man auf so ein Schreiben nicht, kann das Ganze schnell größer werden und an Stellen landen, wo ein völlig neutral gemeinter Handwerkspost plötzlich von Besserwissern und Moralaposteln in die ,linke Ecke' gezogen und dann als rechts abgestempelt wird“, schreibt der Metzgerei-Inhaber.

Trotzdem wertet der Geschäftsführer die Anzeige als Erfolg: „In den nächsten Tagen werdet ihr bei uns den einen oder anderen neuen Kollegen bzw. Kollegin beim Probearbeiten sehen.“