Rund zehn Jahre nach dem schweren Chemielager-Brand in Achern kann die Boden-Sanierung starten. Der Verwaltungsgerichtshof hat der Kreisverwaltung recht gegeben: Der Betreiber ist demnach für die Beseitigung der Umweltschäden verantwortlich.
„Ich freue mich sehr über die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs“, erklärt der Erste Landesbeamte des Ortenaukreises, Nikolas Stoermer, in einer Mitteilung des Landratsamts. „Bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren können noch Jahre vergehen, diese haben wir nicht. Mit dem jetzigen Beschluss kann die dringend benötigte Sanierung des Schadens, insbesondere in Bezug auf die Gefährdung des Grundwassers, endlich angegangen werden.“
Mit dem Beschluss änderte der Verwaltungsgerichtshof eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg aus dem Sommer 2023. „Für das Verwaltungsgericht Freiburg war damals unter anderem der Sanierungsbedarf des Grundstücks unklar. Deshalb entschied es, das beim Regierungspräsidium Freiburg anhängige Widerspruchsverfahren, sowie ein eventuell nachfolgendes Klageverfahren abzuwarten“, so Stoermer. „Dagegen haben wir Beschwerde eingelegt und den bestehenden Sanierungsbedarf mit einem aktualisierten Sachverständigengutachten nachgewiesen.“
Im August 2014 kam es bei einem Brand in einem Zwischenlager für Chemikalien in Achern zu einem von der dortigen Feuerwehr geleiteten Großeinsatz, bei dem auch PFAS-haltiges Schaummittel verwendet wurde, das teilweise in unversiegelte Böden eindrang. Das Landratsamt hatte zu prüfen, wer für die Sanierung des verunreinigten Bodens und Grundwassers und die damit verbundenen Kosten in Höhe von voraussichtlich rund 450 000 Euro heranzuziehen ist. Ein zunächst beauftragtes Gutachten zur Beurteilung des Schaummitteleinsatzes aus 2020 führte zu einer öffentlichen Debatte.
Kosten von rund 450 000 Euro stehen im Raum
Dabei ging es im Wesentlichen um die Verhältnismäßigkeit des Löschmitteleinsatzes in Bezug auf die entstandenen Umweltschäden sowie um die in diesem Zusammenhang bestehende Verantwortlichkeit von Feuerwehren im Allgemeinen.
Ein weiteres vom Ortenaukreis in Absprache mit dem Umweltministerium in Auftrag gegebenes Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass der Einsatz des Löschschaums „verhältnismäßig und gerechtfertigt“ war. Auf dieser Grundlage entschied das Landratsamt, dass der Betreiber des Chemikalienlagers den Schaden entscheidend verursacht hat und damit zur Beseitigung herangezogen wird. Unter anderem aufgrund der zu erwartenden hohen Kosten wurde daneben auch die Grundstückseigentümerin verpflichtet.
Eine endgültige Klärung der Verantwortlichkeit ist erst im Rahmen des Hauptsacheverfahrens zu erwarten. Die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs hat nun klargemacht, dass aufgrund der hohen Gefahr für die Umwelt, insbesondere in Bezug auf das Grundwasser, mit einer Sanierung des Schadens nicht weiter abgewartet werden könne. Das Landratsamt prüft nun die weitere Vorgehensweise.
Was sind PFAS?
PFAS ist eine Abkürzung für per- und polyfluorierte Chemikalien. PFAS kommen laut Bundesumweltministerium nicht natürlich vor und werden erst seit den späten 1940ern hergestellt und eingesetzt. PFAS reichern sich aufgrund ihrer Langlebigkeit und Nicht-Rückholbarkeit fortwährend weiter an. Bei bestimmten PFAS wurden in der Vergangenheit gesundheitsschädliche Wirkungen nachgewiesen.