Der Brand von Crans-Montana an Neujahr hat die Bedeutung von Brandschutz schmerzlich vor Augen geführt. Wie ist hierbei der Kreis Freudenstadt aufgestellt? Wir fragten nach.
Die schrecklichen Bilder vom Brand im schweizerischen Crans-Montana (Kanton Wallis) in der Neujahrsnacht hallen immer noch nach. 40 Todesopfer – hauptsächlich junge Menschen – hat die Katastrophe gefordert, mehr als 100 Menschen wurden, teils schwer, verletzt.
Nun stellt sich die Frage. Wie konnte das passieren? Sogenannte Fontänen, angebracht an Champagner-Flaschen, sollen den Brand verursacht haben – indem sie dem Akustikschaumstoff an der Decke zu nahe gekommen sind.
Der Barbetreiber und seine Frau stehen nun wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung vor Gericht. Auch Versäumnisse bei den Brandschutzkontrollen durch die Gemeinde Leytron und das Kanton Wallis werden deutlich: Von 2020 bis 2025 sei das Lokal laut Ermittlungen nicht mehr auf Brandschutzmängel untersucht worden. Sicherheitsbeauftragte wiesen jedoch immer wieder auf Mängel in der Bar hin.
Für rund 80 Objekte zuständig
Der Fall zeigt auf, wie wichtig regelmäßige und gründliche Kontrollen sind. Wie ist der Brandschutz also in der Region organisiert? Beim Landratsamt Freudenstadt kümmert sich die untere Baurechtsbehörde um das Thema Brandschutz. Sie ist für rund 80 Objekte in Alpirsbach, Grömbach, Loßburg, Pfalzgrafenweiler und Wörnersberg zuständig. Im übrigen Kreis sind die Städte und Gemeinden selbst und der Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten zuständig.
„Beim Brandschutz handelt es sich allgemein um ein wichtiges Thema, das seitens der Baurechtsbehörde einen hohen Stellenwert hat, da es in erster Linie um den Schutz von Menschenleben geht“, teilt das Landratsamt auf Anfrage mit. Die Ereignisse in der Schweiz hätten aufgezeigt, wie wichtig die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen sein könnten.
Brandverhütungsschau muss alle fünf Jahre stattfinden
In der unteren Baurechtsbehörde gebe es keine Mitarbeiter, die sich ausschließlich mit dem Brandschutz befassen würden, heißt es weiter. Ein Sachverständiger befasse sich jedoch mit den Belangen des baurechtlichen Brandschutzes. Er führt die sogenannten Brandverhütungsschauen aus.
Alle fünf Jahre sollten die Gebäude dabei untersucht werden. Bei den knapp 80 brandverhütungsschaupflichtigen Objekten im Zuständigkeitsbereich seien dies etwa 15 Schauen pro Jahr.
„Eine unverzichtbare Aufgabe“
„Die Brandverhütungsschau ist eine unverzichtbare Aufgabe der unteren Baurechtsbehörde. Sie dient der vorbeugenden Abwehr von Gefahren, die durch einen Brand entstehen können“, so das Landratsamt. Geklärt werden soll, ob wegen baulicher Mängel, der Nutzung oder durch brennbare Stoffe ein Brandrisiko besteht.
Ein besonderes Augenmerk liege dabei auch auf der Sicherstellung der Flucht- und Rettungswege. Auch die Wartung und Instandhaltung von etwa Brandmeldern, Rauch- und Wärmeabzügen sowie Feuerlöschern würden regelmäßig überprüft.
Laut Verordnung müssen unter anderem Hochhäuser, die höher als 22 Meter sind, Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Gaststätten, Bars und Diskotheken regelmäßig untersucht werden.
Weniger Mängel beim Brandschutz registriert
Das Landratsamt stellt fest: In den letzten Jahrzehnten hätte sich die Zahl der meist geringfügigen Mängel erheblich reduziert. Dies sei auch darauf zurückzuführen, dass der technische und organisatorische Brandschutz auch bei den Betreibern der Gebäude einen immer höheren Stellenwert einnehme. Eine genaue Statistik liege jedoch nicht vor.
Das sei jedoch ganz im Sinne des Landratsamts, vor allem nach den Ereignissen in der Schweiz. Die Eigenverantwortung der Betreiber und Eigentümer sei immer mehr gefragt.