Was spielte sich in der Brandnacht im Juni 2022 im "Haus Grezenbühl" in Ehlenbogen ab? Und vor allem: wieso? Diesen Fragen ging das Landgericht Rottweil an mehreren Verhandlungstagen nach. Nun wurde das Urteil verkündet.
Alpirsbach-Ehlenbogen/Rottweil - Im Juni 2022 hatte ein heute 24-Jähriger, der an einer psychischen Erkrankung leidet, einen Brand in einem Nebengebäude des "Haus Grezenbühl" in Ehlenbogen verschuldet. Durch seine Tat brachte er 14 Bewohner in Lebensgefahr. Der Schaden am Gebäude belaufe sich auf 1,3 Millionen Euro, falls eine Sanierung möglich sei, teilte der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer bei der Urteilsverkündung im Landgericht Rottweil am Montag mit. Dieser Betrag steige allerdings auf 2,3 Millionen Euro an, sollte eine Sanierung nicht mehr infrage kommen.
Für die Staatsanwaltschaft war klar, dass der junge Mann aufgrund einer mittelgradigen Intelligenzminderung und Verhaltensstörung als schuldunfähig einzustufen sei. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sei aus diesem Grund anzustreben, heißt es in der Anklageschrift.
Kindheit von Alkohol und Schlägen geprägt
Bei der Urteilsverkündung wies Münzer auf die tragische Vorgeschichte des Angeklagten hin. Schon früh habe dessen Mutter Verhaltensstörungen bei ihrem Sohn wahrgenommen. Sein Vater sei damit überfordert gewesen. Und so sei die Kindheit des Angeklagten vom Alkoholkonsum und den Schlägen des Vaters geprägt gewesen. "Man muss wissen, wie man als Familienangehörige mit Intelligenzminderung umgeht. Der Vater war dazu nicht in der Lage", merkte der Richter an.
Das Jugendamt habe sich bemüht, den Angeklagten damals seiner Beeinträchtigung entsprechend betreuen zu lassen. Doch schon früh fing der heute 24-Jährige das Zündeln an. Und so kam es, dass er von einer in die nächste Wohngruppe gereicht wurde und nirgendwo wirklich Fuß fasste. "Im Zentrum für Psychiatrie Reichenau war der Angeklagte so oft, dass er es vermutlich selbst nicht mehr zählen kann", so der Vorsitzende Richter. Im März 2022 kam er schließlich ins "Haus Grezenbühl".
Das Unglück bahnte sich an
Er habe den Wunsch gehegt, feiern zu gehen, wie seine Altersgenossen auch. Doch er befinde sich auf der Intelligenzstufe eines Achtjährigen, gab der Richter die Aussage der Mutter des Angeklagten wider. Andere Mitbewohner des Hauses hätten ihre Späße mit ihm gemacht, ihn nicht ernst genommen. Sie hätten ihm beispielsweise einen Energydrink versprochen, wenn er nackt über das Gelände laufe. Und darauf habe er sich eingelassen.
Bei der Rekonstruktion des Brandtages werde rückblickend deutlich, dass sich das Unglück an diesem Tag angebahnt habe. Der Angeklagte habe einen Joint geraucht, seine Medikamente jedoch nicht eingenommen. Gegen 22 Uhr habe er den Entschluss gefasst, etwas anzuzünden. Sein Ziel sei es gewesen, aus der Einrichtung geworfen zu werden, um mehr Freiheit zu erlangen. Daher sei der Angeklagte in eine kleine Putzkammer gegangen, wo er einen trockenen Putzlappen anzündete, der zwischen anderen Lappen in einem Holzregal gelegen habe.
Angeklagter streichelt Tiere während das Haus brennt
"Der Angeklagte wollte das Feuer beobachten", schilderte Münzer. Er habe zugesehen, wie die Flamme stärker geworden sei. Dann habe er das Gebäude verlassen. "Das Haus brannte lichterloh." Der Angeklagte sei derweil zu den Tieren im Gartenbereich gegangen und habe diese gestreichelt.
Um 22.17 Uhr wurde der Alarm ausgelöst, jedoch nicht vom Angeklagten. Dieser habe das Feuer lediglich beobachtet, aber nicht eingegriffen. "Ihm wäre zumutbar gewesen, den Alarm auszulösen", so das Fazit in der Urteilsverkündung. Es sei dem Angeklagten durchaus bewusst gewesen, dass die 14 Menschen, die sich zu diesem Zeitpunkt noch im Gebäude befanden, in Lebensgefahr waren. Glücklicherweise, so der Richter, seien keine Menschen zu Tode gekommen. Doch psychische Folgen ziehe der Brand für die Bewohner nach sich.
Strukturierter Tagesablauf nötig
Münzer erklärte abschließend, dass eine die Taten überdauernde psychische Störung vorliege, die "unbehandelt vermutlich zu weiteren Taten führt". Ohne professionelle Betreuung werde der Angeklagte nicht leben können. "Ihm ist zu raten, dass er mitarbeitet und seine Medikamente einnimmt." Auch die Psychoedukation sei wichtig. Das heiße, der Angeklagte müsse lernen, rechtzeitig einem Betreuer davon zu erzählen, wenn es ihm nicht gut gehe. Er brauche einen klar strukturierten Tagesablauf und müsse soziale Interaktionen lernen. "Das kann zur Stabilisierung beitragen, aber es kann lang dauern."
Der Angeklagte werde nun in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht, wie in der Anklageschrift gefordert. "Diese Unterbringung ist zeitlich unbefristet", erklärte Münzer. Dies sei "das schärfte Schwert, das wir haben". Jedes Jahr gebe es eine Überprüfung vonseiten der Strafvollstreckungskammer.
Appell des Richters
Und mit einem ganz klaren Appell richtete sich der Vorsitzende Richter an den Angeklagten: "Nutzen Sie die Zeit und lassen Sie sich darauf ein. Zeigen Sie Ihrer Schwester, dass Sie sich bessern können."