Ein Brand in einer Absauganlage beim Waffenhersteller Heckler&Koch hatte die Oberndorfer Feuerwehr am 23. Januar mehrere Stunden in Atem gehalten. Auf Nachfrage erfahren wir nun, dass die Polizei wegen fahrlässiger Brandstiftung ermittelt.
Starker Rauch und Flammen hatten die Einsatzkräfte empfangen. Weil sie brennendes Material aus der Anlage ausräumen und am Boden ablöschen mussten, hatte der Einsatz die Feuerwehr fast vier Stunden beschäftigt. Wir erkundigen uns nach dem aktuellen Ermittlungsstand und der Schadenshöhe – und die ist beträchtlich.
Das Feuer war in einer Lüftungsanlage die zur Sandstrahlerei gehört, ausgebrochen, erfahren wir auf Nachfrage von Alexander Schuster, Pressesprecher bei Heckler&Koch.
Keine Gefährdung der Arbeiter
Die Ermittlungen zur Brandursache liefen noch. Erst dann könne man auch entscheiden, ob das Sicherheitskonzept einer Anpassung bedürfe, heißt es auf unsere Frage, ob man Maßnahmen ergreifen kann, um Vorfälle dieser Art künftig zu verhindern.
Die Sicherheit der Arbeiter sei zu keinem Zeitpunkt gefährdet gewesen, versichert uns Schuster. „Die Räumung wurde, unserem Sicherheitskonzept entsprechend, zeitnah eingeleitet.“
Die genauen Abläufe in so einem Fall seien im Brandschutzkonzept festgelegt. Und: „Es finden mit der Feuerwehr Oberndorf regelmäßig Übungen auf unserem Gelände statt, so dass diese mit den Gegebenheiten vor Ort stets vertraut ist“, erklärt uns Schuster.
100 000 Euro Schaden
Unsere Nachfrage bei der Polizei ergibt derweil, dass die Höhe des durch den Brand entstandenen Sachschadens nun grob beziffert werden kann. Der Schaden wird auf etwa 100 000 Euro geschätzt, erfahren wir von einem Sprecher des Polizeipräsidiums Konstanz.
Und: Es werde wegen fahrlässiger Brandstiftung ermittelt. Das bedeutet, dass das Feuer durch Nachlässigkeit oder Unachtsamkeit entstanden sein könnte. Sollte der Tatbestand tatsächlich erfüllt sein, könnte dem Verursacher laut Gesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre drohen.