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Nach der dritten Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2023 soll jetzt eine globale Minderausgabe ausgewiesen werden.

Bei der Bad Herrenalber Gemeinderatssitzung am Mittwochabend im Kurhaus wurde der Tagesordnungspunkt „Änderung Hebesatzung“ gar nicht erst aufgerufen. Und zwar, weil bei der vorhergehenden Beratung des Haushaltsplanentwurfs ein Antrag der Fraktionen UBV, Grüne Plus und Manfred Senk eine Mehrheit fand. Dieser wurde vorgetragen, als von der Verwaltung darauf hingewiesen wurde: Wenn vom Gemeinderat keine Gegenfinanzierung vorgeschlagen werde, bleibe nur die Erhöhung der Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke).

Rüdiger König formulierte den Antrag: Der Gemeinderat möge die pauschale Kürzung von Aufwendungen bis zu ein Prozent der ordentlichen Aufwendungen – globaler Minderaufwand – beschließen. Rechtsgrundlage sei der Paragraf 24 Gemeindehaushaltsverordnung.

Jetzt soll Kämmerer Albert Wilhelm alles zusammenrechnen. Und somit das Defizit ermitteln. Zur Erinnerung: Die Stadtverwaltung hat sich zur Aufgabe gemacht, einen ausgeglichenen Haushalt für das Jahr 2023 ohne Erhöhung von Steuern dem Gemeinderat vorzulegen. Ein im Gesamtergebnis ausgeglichener Haushalt wurde im März eingebracht. Bei der zweiten Beratung im April wurde über die Änderungsanträge beraten und der größte Teil entgegen der Empfehlung der Verwaltung beschlossen. Zusammenfassend führten die Beschlüsse des Gemeinderates somit zu einer Verschlechterung des Gesamtergebnisses.

Die pauschale Kürzung hängt nun von der Höhe des Minus ab. Unterm Strich muss eine Null stehen, also ein ausgeglichener Haushalt herauskommen. Der noch zu ermittelnde Betrag also eingespart werden.

Ob der Beschluss so umgesetzt werden könne, wussten Bürgermeister Klaus Hoffmann und Stadtkämmerer Wilhelm am Mittwochabend noch nicht. Das Ganze müsse rechtlich geklärt werden. Falls es keine Bedenken gebe, könne somit der Haushalt 2023 in der nächsten Gemeinderatssitzung verabschiedet werden. Ansonsten müsse man aufs Neue diskutieren. Und eine Steuererhöhung wäre dann auch wieder ein Thema.

Im Gespräch mit unserer Redaktion erklärte das Stadtoberhaupt am Donnerstag, dass nach Rücksprache der globale Minderaufwand rechtens sei. Allerdings müsse die Verwaltung mitteilen, im welchem Teilhaushalt bei welcher Kategorie man glaube, Einsparungen vornehmen zu könne. Das habe dann auch in der Satzung drinzustehen.

Theoretisch könnte nun sein, dass in der Sitzung am 28. Juni, wenn der Etat verabschiedet werden soll, die Verwaltung aufführt, wo gespart werden soll, die Stadträte aber damit nicht einverstanden sind.

Mögliche Folgen

UBV-Vorsitzender König appellierte übrigens am Mittwochabend an die Verwaltung, sich künftig mit Drohgebärden zurückzuhalten. Man müsse auf sachlicher Ebene zusammenarbeiten. Wobei Kämmerer Wilhelm entgegnete, er weise mit Blick auf die gesetzlichen Grundlagen auf die möglichen Folgen hin.

Nebenbei: Mehrheitlich stimmte zu Beginn des Tagesordnungspunktes das Gremium für eine Wiederaufnahme. Und zwar in Sachen Anschaffung eines Schmalspurfahrzeugs (170 000 Euro). Lautete doch der Beschluss: „Verschiebung der Beschaffung des Schmalspurfahrzeugs in 2024, stattdessen Beschaffung Balkenmäher in 2023. Balkenmäher wird für avisierte Blühwiesen benötigt.“ Zur Kehrtwende kam es, weil die Verwaltung noch mal verdeutlichte: Man könne „die sichere Durchführung des Winterdienstes (Verkehrssicherungspflichten) in Neusatz und Rotensol nicht garantieren“. Eine Gefahr für Bürger und Gäste könne nicht ausgeschlossen werden.

Gemeindehaushaltsverordnung

Paragraf 24
Bei der Gemeindehaushaltsverordnung lautet der Paragraf 24, Absatz 1, folgendermaßen: „Kann der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren (§ 80 Abs. 2 Satz 2 GemO) trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten und Ausschöpfung aller Ertragsmöglichkeiten nicht erreicht werden, sollen Mittel der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zum Haushaltsausgleich verwendet werden. Anstelle oder zusätzlich zur Rücklagenverwendung kann im Ergebnishaushalt auch eine pauschale Kürzung von Aufwendungen bis zu einem Betrag von 1 Prozent der Summe der ordentlichen Aufwendungen unter Angabe der zu kürzenden Teilhaushalte veranschlagt werden (globaler Minderaufwand).“