Nach dem tragischen Unfall in Horb ermittelt nun die Staatsanwaltschaft gegen den Kranführer. Foto: Heidepriem

Drei Arbeiter starben am 20. Mai bei einem Unfall an der Hochbrücken-Baustelle in Horb – nun ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Kranführer.

Am 20. Mai ereignete sich auf der Hochbrücke-Baustelle in Horb am Neckar ein schwerer Arbeitsunfall, bei dem drei Bauarbeiter in einer Personen-Transportgondel abstürzten und tödlich verletzt wurden.

 

Wie die Staatsanwaltschaft Rottweil und das Polizeipräsidium Pforzheim nun in einer gemeinsamen Pressemitteilung bekanntgeben, gibt es neue Erkenntnisse zum Hergang.

Den bisherigen Ermittlungen zufolge verdichten sich die Hinweise darauf, dass sich die Kranflasche – an deren Haken auch die Transportgondel befestigt war – an querlaufenden Drahtseilen verfing. In der Folge riss das Kranseil.

Kranführer unter Verdacht der fahrlässigen Tötung

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft deuten nun aktuelle Hinweise auf menschliches Versagen hin. Gegen den 36-jährigen Kranführer, der am Unfalltag für die Beförderung der Personengondel verantwortlich war, wurde ein Strafverfahren wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet.

Die Ermittlungen des Kriminalkommissariats Freudenstadt und der Staatsanwaltschaft Rottweil dauern an.