Die Spurensicherung am Tatort. (Archivbild) Foto: Warnecke/dpa

Nach der Messerattacke in Harthausen lässt ein Gutachten vor Gericht tief blicken.

Einsamkeit, davor hatte der Angeklagte solche Angst, dass er sich letztlich nicht anders zu helfen wusste, als den neuen Liebhaber seiner Ex-Freundin am helllichten Tag und auf offener Straße mit dem Messer abzustechen. So lautet die Analyse des vom Gericht bestellten Gutachters, welcher seine Einschätzungen am Montagvormittag zum besten gab.