Nach der Messerattacke in Harthausen lässt ein Gutachten vor Gericht tief blicken.
Einsamkeit, davor hatte der Angeklagte solche Angst, dass er sich letztlich nicht anders zu helfen wusste, als den neuen Liebhaber seiner Ex-Freundin am helllichten Tag und auf offener Straße mit dem Messer abzustechen. So lautet die Analyse des vom Gericht bestellten Gutachters, welcher seine Einschätzungen am Montagvormittag zum besten gab.
Nach zwei persönlichen Gesprächen und dem Auswerten einiger Fragebögen stellt er bei dem 23-Jährigen eine schwere Depression fest. „Der Angeklagte ist verunsichert und hat eine gestörte Wahrnehmung von sich selbst“, führt der Gutachter vor Gericht aus. „Seinen Selbstwert schöpft er aus der Anerkennung von anderen und den Beziehungen mit den Menschen in seinem Umfeld.“ Insbesondere die Beziehung zu seiner Freundin habe ihm Halt und Sicherheit gegeben. Die Trennung löste dann eine Verzweiflung und ein Gefühl von Machtlosigkeit in dem jungen Mann aus, so der Gutachter.
Emotionale Aussage vor Gericht
Bereits im Alter von 15 Jahren habe er, nach eigener Aussage, unter Depressionen gelitten. Selbstverletzung und Selbstmordgedanken verfolgen ihn bereits seit langem. Das zu hören ist auch für seine Familie nicht leicht, der Vater des Angeklagten kämpft mit den Tränen. Diese habe der Angeklagte normalerweise immer gut verstecken können. Mit seinen Eltern habe er über seine Probleme nie geredet, jungen Menschen sei das unangenehm, sagt er vor Gericht aus. Auch sonst kann er seine Gefühle gut unterdrücken, Freunde beschreiben ihn als nett und hilfsbereit.
Äußerer Schein trügt
Sein Lebenslauf gibt keine Hinweise darauf, dass der 23-Jährige eines Tages des versuchten Mordes angeklagt werden würde. Nach der Grundschule besucht er die Hauptschule und macht dort seinen Abschluss. Mit 17 macht er den Führerschein, Mama und Papa auf dem Beifahrersitz. Er habe ein gutes Verhältnis zu den beiden und auch zu seiner älteren Schwester. Erfolgreich schließt er anschließend eine Lehre als Geräteführer ab.
Doch der Schein trügt. Keine Freundin zu haben setzt dem Angeklagten nach eigener Aussage zu. Immer wieder sei er von seinen Freunden deshalb geärgert worden. Lange Zeit fehlte es dem jungen Mann an einer Perspektive für die Zukunft. Zu dieser Zeit begann er mit dem Konsum von Cannabis, an den Wochenenden habe er auch härtere Drogen konsumiert, dabei nennt er die Partydroge Ecstasy. Auch habe er selbst Drogen verkauft.
Zwischenzeitlich sah es gut aus
Nach einer Hausdurchsuchung war damit jedoch Schluss und auch mit dem Kiffen war es vorbei. Er trifft seine heutige Ex-Freundin, nach nur einer Woche ziehen sie zusammen. „Sie wollte immer bei mir sein“, sagt der 23-Jährige vor Gericht. Er renoviert die Dachgeschosswohnung im Haus seiner Eltern, will sich weiterbilden und denkt bereits an eine gemeinsame Zukunft. Mit der Trennung zerbricht diese Vorstellung – was bleibt ist die Angst vor der neuen Realität. „Diese wollte er nicht akzeptieren“, meint der Gutachter.
Verhandlung unterbrochen
Stattdessen wollte er seinen Konkurrenten ausschalten, ist sich der Staatsanwalt sicher. Bevor dieser in seinem Plädoyer jedoch eine schuldangemessene Strafe vorschlagen kann, musste die Verhandlung aufgrund eines medizinischen Notfalls unterbrochen und vertagt werden. Ob der angesetzte Verhandlungstag am 12. Dezember stattfinden kann, ist derzeit noch ungewiss.
Suizidgedanken?
Hilfe
Wer Hilfe sucht, auch als Angehöriger, findet sie bei der Telefonseelsorge unter 0800/1110111 oder 0800/1110222 und unter ts-im-internet.de/. Eine Liste mit Hilfsangeboten findet sich auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention: www.suizidprophylaxe.de/.