Eine türkische Ärztin hatte beklagt, wie unerträglich lange die Anerkennung ihrer Approbation dauert. Jetzt melden sich weitere betroffene Ärzte bei uns.
Dieser Fall hat über den Landkreis hinaus hohe Wellen geschlagen: Eine Ärztin, die 16 Jahre lang in der Türkei praktiziert hatte, wollte bei einer Zimmerner Hausarztpraxis arbeiten, wartet aber seit rund eineinhalb Jahren auf die Anerkennung ihrer Approbation – übermäßig lang, wie sie und ihr potenzieller Arbeitgeber finden. Das Regierungspräsidium Stuttgart wies die Vorwürfe von sich, sprach von unvollständigen Unterlagen. Jetzt melden sich weitere Ärzte bei uns, die Ähnliches im Anerkennungsprozess erlebt haben.
Eine Ärztin erzählt, sie habe ihre Unterlagen noch aus der Türkei an das RP geschickt. Für sie kaum zu fassen: „Die Rückmeldung, dass meine Unterlagen unvollständig seien, kam erst nach acht Monaten.“ Viele Kollegen hätten ähnliche Erfahrungen gemacht. „Ich bin mir sicher, dass das kein Einzelfall ist“, sagt sie, auf den Zimmerner Fall bezogen. Ein weiterer Arzt, ebenfalls aus der Türkei, berichtet Ähnliches. Erst ein Jahr nach Einreichung des Antrags habe er die Rückmeldung erhalten, dass etwas fehle.
Wir konfrontieren das RP Stuttgart mit der Kritik. Dessen stellvertretender Pressesprecher Korbinian Ruff teilt mit: „Beschwerden darüber, dass die Prozesse lange dauern, kann das RP gut nachvollziehen. Da es sich bei dem Anerkennungsverfahren um ein bundesrechtlich geregeltes Verfahren handelt, sind wir aber an die vorgegebenen gesetzlichen Regelungen gebunden.“ Hintergrund sei die Gewährleistung der Patientensicherheit.
Viele Nachfragen über verschiedene Kanäle
Zur späten Rückmeldung an die Ärzte, deren Anerkennungsverfahren läuft, erklärt Ruff, man bekomme sehr viele Nachfragen nach dem Sachstand – oft mehrfach am Tag auf verschiedenen Kanälen. „Die Sachbearbeiter können nicht immer zeitnah jede Anfrage beantworten, denn sonst hätten sie weniger Zeit für die Prüfung der Unterlagen und für das Verfahren. Es wird erst dann wieder Kontakt mit den Antragstellenden aufgenommen, wenn es im Verfahren weitergeht“, erklärt er.
Generell verzeichne man seit Jahren einen starken Anstieg der Anträge. „Zum Beispiel hat sich das Antragsvolumen von 2021 auf 2022 um circa 60 Prozent erhöht und erhöht sich seitdem kontinuierlich“, so Ruff.
Bearbeitungszeit: mindestens etwa ein Jahr
Die meisten Anträge kommen von Ärzten aus Algerien, Ukraine und der Türkei. Die Nationalität habe grundsätzlich keine Auswirkung auf die Dauer der Verfahren. Bei Ärzten aus der Ukraine bestehe aber häufig das Problem, dass Unterlagen nicht beschafft werden könnten oder dass Ausbildungen nicht abgeschlossen worden seien.
Was die Bearbeitungszeit angeht, heißt es: „Sind die Unterlagen von Anfang an alle vollständig eingereicht, ist der Spracherwerb schnell und gut und wurde die Kenntnisprüfung schnell absolviert, kann ein Approbationsverfahren innerhalb eines Jahres erfolgreich durchlaufen werden“, so Ruff. Vorsichtig geschätzt, seien viele Verfahren nach etwa eineinhalb Jahren beendet. Und: „Die Verfahren dauern in den anderen Bundesländern genauso lang oder länger“.
Gründe für Verzögerungen
Gefragt nach den Gründen für Verzögerungen, nennt das RP vor allem unvollständige Unterlagen. Bei Anträgen aus 2023 fehlten – Stand 25. Mai – noch bei mehr als 30 Prozent Unterlagen, bei den Anträgen aus 2024 seien es circa 46 Prozent, so Ruff.
Hinzu komme, dass die Gleichwertigkeitsprüfung sehr langwierig sei. „Die Gutachterstelle für Gesundheitsberufe nimmt seit 1. September 2024 keine neuen Aufträge mehr an“, erfahren wir dazu vom RP. „Die eingereichten Aufträge werden momentan sukzessive abgearbeitet. Das dauert leider sehr lange.“ Das RP habe darauf keinen Einfluss. Weitere Gründe für Verzögerungen seien etwa fehlende Deutschkenntnisse.
Ohne Gutachten geht’s schneller
Ein Trost dürfte die hohe „Erfolgsquote“ sein. Wenn ein Gutachten feststelle, dass der Ausbildungsstand nicht gleichwertig zur deutschen medizinischen Ausbildung sei, könne die Gleichwertigkeit durch eine Kenntnisprüfung nachgewiesen werden, erklärt das RP. Eine solche sei in Baden-Württemberg auch ohne „langwierige und teure“ Gleichwertigkeitsgutachten vorab möglich und führe schneller zur Approbation.
Für die Kenntnisprüfung hat der Arzt drei Versuche. Approbationsanträge werden dann abgelehnt, wenn die Prüfung endgültig nicht bestanden wurde. Der Prozentsatz derer, die davon betroffen sind, sei aber sehr gering. „Es handelt sich um circa drei Prozent der Antragstellenden.“