Rottenburgs OB Stephan Neher hat Anzeige gegen die Ergenzinger Ortschaftsrätin Christa Richter gestellt. (Archivfoto) Foto: Steinmetz

Nach der Anzeige von Rottenburgs OB Stephan Neher gegen die Ergenzinger Ortschaftsrätin Christa Richter wegen des Verbreitens angeblich falscher Tatsachenbehauptungen kann es für die Ergenzingerin teuer werden.

Der Direktor des Rottenburger Amtsgerichts, Stefan Fundel, hat wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung einen Beschluss über eine einstweilige Verfügung gefasst. In dem Beschluss, der unserer Redaktion vorliegt, heißt es: „Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, auf ihren Kanälen der sozialen Medien und in WhatsApp-Statusmeldungen zu verbreiten, dass es 16 Jahre Neher-Bilanz seien, dass es annähernd über 100 Hektar Flächenversiegelung alleine in Ergenzingen gab sowie eine Zunahme von Gewalt und Kriminalität.“ Weiter heiß es: „Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert wird auf 5000 Euro festgesetzt.“

 

Was Christa Richter verbreitet hat

Christa Richter hatte in ihrem WhatsApp-Status den Post verbreitet: „Kein offenes Ohr und Einsatz für den Mittelstand und Landwirtschaft“, „annähernd 100 ha Flächenversiegelung alleine in Ergenzingen“, „Entfremdung in den Ortschaften“, „Niedergang des kulturellen Vereinslebens“, „Zunahme von Gewalt und Kriminalität“ – „Das ist die 16 Jahre Neher-Bilanz“. Unter diesen Post schreibt Reich die Anmerkung: „Netzfund... und noch einiges mehr, was mir einfallen würde.“

Aufforderung zur Berichtigung

OB Neher hatte Richter daraufhin gebeten, die Behauptungen im gleichen Verbreitungsraum zu berichtigen, andernfalls würde er Anzeige erstatten. Christa Richter reagierte darauf mit dieser Aussage an Neher: „Ich kenne Ihre Quelle nicht, deshalb weiß ich natürlich nicht, wie vertrauenswürdig diese ist. Wenn die Information richtig weitergegeben worden ist, sehen Sie auch unter meinem Post die Mitteilung, die ich dazugeschrieben habe: „Netzfund“. Da ich meine Quelle als legitim und vertrauenswürdig kenne, habe ich dies ungeprüft in meinen Status übernommen. Sollten die Zeilen nicht der Wahrheit entsprechen, so tut es mir leid und ich entschuldige mich, einen ungeprüften Netzfund eingestellt zu haben.“

Begründung des Amtsgerichts

Nach Nehers Anzeige heißt es in dem Beschluss des Amtsgericht zur Begründung unter anderem: „Die falschen Tatsachenbehauptungen der Antragsgegnerin überschreiten auch eine Relevanzschwelle, da sie geeignet sind, sich relevant auf das Ansehen der Person des Antragsstellers als Oberbürgermeister und auch den derzeit geführten Wahlkampf auszuwirken. Hierbei haftet für die falsche Behauptung nicht nur derjenige, der die falsche Behauptung selbst aufgestellt hat, sondern auch derjenige, der eine fremde falsche Tatsachenbehauptung verbreitet (...).“