Ein 81-jähriger Lahrer soll im Juli aus Eifersucht seine Frau schwer verletzt haben. Er muss sich vor Gericht verantworten – der Prozessauftakt verzögert sich nun jedoch.
Der Fall sorgte im vergangenen Sommer in der Ortenau für Aufsehen: Ein 81-jähriger Lahrer soll in der Nacht vom 9. auf den 10. Juli mit der Holzseite eines metallbeschlagenen Fleischklopfers auf den Kopf seiner arglos im Bett schlafenden Ehefrau geschlagen haben. Die Staatsanwaltschaft Offenburg wirft im Tötungsabsicht vor.
Die durch die Attacke erwachte Frau wehrte laut Anklage zwei weitere Schläge mit einem zwischenzeitlich ergriffenen Holzgehstock ab. Es gelang ihr offenbar, ihren Mann aus dem Schlafzimmer auszuschließen.
Die Geschädigte erlitt durch den Angriff mit dem Fleischklopfer eine leicht blutende Kopfwunde und befand sich für mehrere Tage in stationärer Behandlung im Krankenhaus. Der mutmaßliche Angreifer wurde laut Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft genommen.
Die Anklage am Landgericht Offenburg sieht nach dem Ergebnis der Ermittlungen das Mordmerkmal der Heimtücke als verwirklicht an, weil die zum Zeitpunkt des ersten Angriffs schlafende Ehefrau sich keines Angriffs versah. Der 81-Jährige soll zudem aus unbegründeter Eifersucht gehandelt haben, so die Staatsanwaltschaft – ohne bislang näher auf die Hintergründe eingegangen zu sein.
Ein Sachverständiger soll Schuldfähigkeit beurteilen
Zur Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten wurde ein psychiatrischer Sachverständiger hinzugezogen. Die Anklage lautet auf versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Seit der Tat im Sommer stehen zahlreiche Fragen im Raum – unter anderem nach dem möglichen Motiv. Was bewegte den 81-Jährigen konkret vor dem mutmaßlichen Mordversuch? Handelte der mutmaßliche Täter eventuell im Zustand der Schuldunfähigkeit?
Nähere Erkenntnisse über das Tatgeschehen und Hintergründe zum unterstellten Motiv versprach der für Donnerstagvormittag angesetzte Prozessauftakt am Landgericht Offenburg – dieser wurde jedoch kurzfristig abgesagt.
Folgetermine bleiben vorerst bestehen
„Der Verhandlungstermin wurde aufgrund einer akuten Erkrankung des Angeklagten leider aufgehoben“, erklärte Marion Pabst, Sprecherin des Landgerichts Offenburg, auf Anfrage unserer Redaktion.
Näheres zum Gesundheitszustand des 81-jährigen Angeklagten informierte das Landgericht nicht. Die später im Januar angesetzten Folgetermine würden jedoch vorerst bestehen bleiben, so Pabst. „Ob es dabei bleiben wird, ist jedoch bislang noch nicht absehbar.“ Je nach Gesundheitszustand des Angeklagten könnte sich der Prozessauftakt wohl weiter verzögern.
Im Falle einer Verurteilung droht dem 81-Jährigen laut Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren bis zu lebenslang. Bis zur einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Angeklagten jedoch die Unschuldsvermutung, betont die Anklagebehörde.
Schuldfähigkeit
Ein psychiatrischer Sachverständige soll die Schuldfähigkeit des Angeklagten prüfen. Der Experte führt mindestens ein Gespräch mit dem Angeklagten, zieht Akten hinzu und verfolgt die Verhandlung mit. Entscheidend bei der Beurteilung der Schuldunfähigkeit bleibt jedoch das Gericht.