Der schwerverletzte Schüler musste nach dem Angriff per Hubschrauber in eine Klinik gebracht werden. Das Ettenheimer Bildungszen­trum wurde derweil von Polizeibeamten abgesperrt und der mutmaßliche Täter festgenommen. (Archivfoto) Foto: Ullrich

Der mutmaßliche Messerstecher, der im Oktober am Ettenheimer Bildungszentrum einen Mitschüler lebensgefährlich verletzt haben soll, ist wieder frei. Die Ermittlungen gegen ihn laufen indes weiter.

Es schien ein gewöhnlicher Dienstagvormittag am Ettenheimer Bildungszentrum zu sein, bis eine Auseinandersetzung zweier Schüler in einer blutigen Gewalttat mündete: Am 1. Oktober 2024 soll ein 16-jähriger Neuntklässler einen Mitschüler lebensgefährlich mit einem Messer verletzt haben (wir berichteten mehrfach). Wie laufen die Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Messerstecher? Wie geht es dem Opfer? Und wie wird an der Schule rund vier Monate später mit dem Vorfall umgegangen? Ein Überblick.

 

Das ist passiert: Um 10.40 Uhr alarmierte das Bildungszentrum die Polizei. Ein Schüler soll zuvor einem Klassenkameraden drei Mal mit einem Messer in den Oberkörper gestochen haben. Der stark blutende Jugendliche konnte sich noch aus dem Klassenzimmer schleppen, ehe er auf dem Flur zusammenbrach. Er musste per Rettungshelikopter in eine Klinik gebracht werden. Der Täter wurde dagegen festgenommen, am Tag darauf einem Haftrichter vorgeführt und in eine Justizvollzugsanstalt geschickt.

So laufen die Ermittlungen: „Mit Beschluss der zuständigen Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Offenburg wurde die einstweilige Unterbringung Ende vergangenen Jahres aufgehoben“, erklärt Christian Schmitz, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Offenburg, auf Nachfrage unserer Redaktion. Das heißt: Noch vor dem Jahreswechsel wurde der junge Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen. Demnach gehe von ihm keine Gefahr einer Wiederholung von Straftaten aus. Aus dem Schneider ist der Jugendliche damit freilich nicht – ganz im Gegenteil. „Er steht unter dem Verdacht eines versuchtes Tötungsdelikts“, erklärt Schmitz. Derzeit wird also geprüft, ob es sich um versuchten Mord oder versuchten Totschlag handelt (siehe Info). „Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in diesem Fall stehen kurz vor dem Abschluss“, so der Pressesprecher. Ob und wann es danach zur Anklage kommt, könne Schmitz aufgrund der „strengen gesetzlichen Vorgaben des Jugendstrafverfahrens“ nicht sagen. Auch beim Tatmotiv hält sich die Staatsanwaltschaft bedeckt. Die Polizei ging im Oktober noch von einer eskalierten „Streiterei“ aus, auch von Mobbingproblemen war zu hören.

So geht es dem Opfer: Nach dem Angriff musste der Schüler notoperiert werden und kam offenbar nur mit Glück mit dem Leben davon. Zunächst war unklar, ob durch die Messerattacke innere Organe verletzt wurden. Nun gibt die Staatsanwaltschaft Entwarnung: „Der Geschädigte hat nach derzeitigem Sachstand keine bleibenden körperlichen Verletzungen davon getragen.“ Laut LZ-Informationen besucht er seit einiger Zeit wieder den Unterricht an seiner Schule.

Das sagt die Schule: In Absprache mit dem Staatlichen Schulamt Offenburg erklärt die Leiterin des Bildungszentrums Beate Ritter auf Nachfrage: „Direkt nach dem 1. Oktober wurden unsere Schüler durch die schulpsychologische Beratungsstelle Offenburg begleitet.“ Zudem habe es zwei Informationsabende mit den Eltern, dem Schulamt der Beratungsstelle und dem Sicherheitsbeauftragten gegeben. Letzterer habe – sowie das gesamte Schulteam – am Tag des Messerangriffs vorbildlich mit den Einsatzkräften und zuständigen Behörden zusammengearbeitet. „Daher gibt nicht die Notwendigkeit, etwas an unserem Krisenmanagement zu verändern“, so Ritter. Dazu zähle unter anderem, Schüler und Lehrer darüber aufzuklären, wie man sich im Krisenfall verhalten solle. „Das Schulleben läuft normal ab“, fasst die Direktorin zusammen.

Info – Mord oder Totschlag

Sowohl Mord als auch Totschlag basieren beide auf der vorsätzlichen Tötung. Dennoch gibt es – vor allem im Strafmaß – große Unterschiede. Während Totschlag durch eine seelische Belastung oder eine heftige Gemütsbewegung ausgelöst wird, zeigt sich der Mord in einer besonderen Skrupellosigkeit bei der Ausführung oder den Beweggründen. Wer sich wegen Totschlags verantworten muss, erhält laut Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren. Bei versuchtem Totschlag kann die Strafe milder ausfallen. Mord wird dagegen mit lebenslanger Haft bestraft. Das selbe Ausmaß gilt grundsätzlich auch für den Versuch.