Die Hochstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ heizt Debatten über ein mögliches Parteiverbot an. Experte Luca Manns warnt vor zu hohen Erwartungen.
Seit der Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft hat, werden Rufe nach einem Parteiverbot lauter – auch wenn die AfD aktuell noch gegen die neue Einschätzung klagt. Luca Manns, Geschäftsführer der Forschungsstelle Nachrichtendienste an der Universität zu Köln, sieht ein Verbotsverfahren aktuell kritisch.
Herr Manns, ist die Hochstufung ein Indiz für ein Parteiverbotsverfahren?
Rechtlich hat das zunächst nichts miteinander zu tun. Aber wenn es ein Verbotsverfahren gäbe, würde das Bundesverfassungsgericht natürlich ermitteln – und dabei auch alle Materialien bewerten, die der Verfassungsschutz zusammengetragen hat.
Wären Sie dafür, ein Verbotsverfahren einzuleiten?
Jedenfalls dürfte es jetzt noch zu früh sein. Die AfD hat bekanntlich Klage gegen ihre Hochstufung eingelegt – was bei einem raschen Antrag auf Parteiverbot zu der misslichen Situation führen würde, parallel in Karlsruhe und an den Verwaltungsgerichten über die in wesentlichen Teilen gleichen Belege zu verhandeln. Stellen Sie sich vor, die Verwaltungsrichter würden die Hochstufung zurücknehmen: Dann wäre das Verbotsverfahren faktisch tot. Es empfiehlt sich, die Überprüfung des Verfassungsschutz-Gutachtens abzuwarten. Das kann zwei, drei oder auch vier Jahre dauern.
Vier Jahre – das ist eine lange Zeit.
Das stimmt. Aber gewichtige Teile der Bundesregierung scheinen mir doch eher zu argumentieren wie ich. So sehr ich verstehe, dass es für viele drängt, so wichtig bleibt ein überlegtes Vorgehen.
Ein Kriterium für ein Verbot ist, dass die Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet. Woran macht man so etwas fest?
Mit Blick auf die AfD geht es entscheidend um den sogenannten ethnisch-kulturellen Volksbegriff sowie um thematisch verwandte Islam- und Ausländerfeindlichkeit. Wenn unterschieden wird zwischen „richtigen Deutschen” und „Passdeutschen” oder wenn Personen allein aufgrund ihrer Herkunft pauschal als „Vergewaltiger” oder „messergeneigte Personen” bezeichnet werden. Bei einer Partei, der ein solches Denken nachgewiesen werden kann, liegt nahe, dass sie entsprechende Handlungen ergreifen würde, wenn sie an die Macht gelangte. Also zum Beispiel die Gerichte entmachten oder Minderheiten verfolgen.
In der Bundesrepublik sind bisher die Sozialistische Reichspartei und die Kommunistische Partei Deutschlands verboten worden. Ein Verbot der NPD ist zweimal gescheitert. Was war der Unterschied?
Die SRP war eine Nachfolgeorganisation der NSDAP. Sie verstieß glasklar gegen Verfassungsprinzipien. Bei der KPD kann man heute leise zweifeln, ob ein Verbot gelänge. Im aufziehenden Kalten Krieg spielte mit hinein, dass sie als verlängerter Arm Moskaus gesehen wurde. Mit Blick auf die NPD liegen die Dinge etwas anders. Das erste Verfahren stoppte Karlsruhe aus formalen Gründen, weil der Verfassungsschutz so viele V-Leute eingeschleust hatte, dass sich nicht verlässlich sagen ließ, von wem kritische Aussagen stammten: wirklich aus der Partei oder gesteuert durch den Staat? Im zweiten Verfahren gab es diese Hindernisse nicht und die Partei wurde als verfassungsfeindlich qualifiziert. Verboten hat man sie nur deshalb nicht, weil sie nicht wirkmächtig genug war, was als zweites Kriterium belegt werden muss.
Welche Lehren kann man daraus ziehen?
Bei der AfD ist es quasi umgekehrt: Sie hat unbestreitbar die notwendige Größe, aber ihr Verfassungsfeindlichkeit nachzuweisen ist komplexer als bei der NPD, deren Parteiprogramm voller menschenverachtender Inhalte war. Immerhin wissen wir aus dem zweiten NPD-Verfahren, dass Karlsruhe überhaupt die Kraft hat, eine Partei als Gegnerin unseres Verfassungsstaats einzustufen. Allerdings dauerte selbst dieser Prozess sehr lange. Zudem besteht das Risiko, dass die Partei es als staatliches „Gütesiegel“ vermeintlicher Verfassungstreue vermarkten könnte, falls das Verbot scheiterte.
Sie sind also skeptisch gegenüber einem Verbotsverfahren?
So weit würde ich nicht gehen. Wenn die Justiz die Hochstufung der AfD hält, wissen wir gesichert, dass es dort Bestrebungen gibt, die vielen Menschen gefährlich werden können. Und wenn wir Mittel haben, diese Bedrohung einzudämmen, muss man sie nüchtern bewerten. Ich möchte nur davor warnen, überhöhte Erwartungen an ein solches Verfahren zu formulieren.
Hintergrund
Luca Manns
ist Geschäftsführer der Forschungsstelle Nachrichtendienste an der Universität zu Köln und als solcher unter anderem für die universitäre Forschungstätigkeit zu Extremismusbekämpfung, Spionageabwehr zuständig. Ein Schwerpunkt der akademischen Tätigkeit von Luca Manns liegt auf den Gebieten des Geheimschutzes und der Eigensicherung.
„Gesichert rechtsextremistisch“
ist die neue Einstufung des Verfassungsschutzes für die AfD. Die AfD wehrt sich dagegen juristisch. Daraufhin gab der Verfassungsschutz eine sogenannte Stillhaltezusage ab. Bis zu einer Gerichtsentscheidung über ein Eilverfahren wird es die Einstufung nicht mehr öffentlich wiederholen.