Der Winter ist da – und mit ihm zugefrorene Autoscheiben und glatte Straßen. Die Hechinger NABU-Gruppe weist in diesem Zusammenhang auf umweltfreundliches Verhalten hin.
Bereits einige frostige Nächte erlebte Hechingen in den vergangenen Tagen. Ein Ärgernis für Autofahrer, die ihr Fahrzeug im Freien parken und morgens schnell losfahren möchten: zugefrorene Scheiben. Die Hechinger NABU-Gruppe weist nun in einer Pressemitteilung darauf hin, dass ein „Warmlaufenlassen“ des Motors im Stand zu einem erhöhten Schadstoffausstoß sowie Kraftstoffverbrauch führt.
Einige Autofahrer „meinen, dass hierdurch die Scheiben schneller frei und der Fahrzeuginnenraum beheizt werden“, heißt es in der Mitteilung. Doch die Warmlaufphase mit hohem Verbrauch und Verschleiß sei beim Laufenlassen im Stand besonders lang, verweist die NABU-Gruppe auf den ADAC. „Beim Warmlaufen im Stand erwärmt sich der Automotor viel langsamer, als wenn rasch losgefahren wird, die Heizung im Wageninneren erzeugt nur ein laues Lüftchen.“ Zudem verbrauche der kalte Motor viel Treibstoff und stoße dazuhin die doppelte bis dreifache Menge an Schadstoffen aus. Da das Öl zudem zähflüssig bleibe, erfolge keine optimale Schmierung, es könnten daher auch Motorschäden und Schäden am Katalysator entstehen.
Der NABU betont weiter, dass „Unnötiges Laufenlassen“ des Motors gemäß der Straßenverkehrsordnung verboten sei und auch eine Ordnungswidrigkeit darstelle. Darunter falle auch das „Warmlaufenlassen“ im Stand, da es unnötigen Lärm und vermeidbare Abgasemissionen verursache.
Streusalz belastet Erdreich und schädigt Feinwurzeln
In Zusammenhang mit dem Winter hat die NABU-Gruppe einen weiteren Hinweis: Rutschgefahr auf Gehwegen könne nicht nur mit großen Mengen Streusalz vermindert werden. Dieses habe nämlich Folgen für die Umwelt. Denn: Von Gehsteigen sickere ein Großteil des mit Salz belasteten Schmelzwassers ins benachbarte Erdreich und schädige die empfindlichen Feinwurzeln der dort wachsenden Bäume und Sträucher. „Aber auch Gewässer und Grundwasser werden durch Streusalz stark belastet, die Trinkwasserqualität durch Chlorid beeinträchtigt“, erläutert die NABU-Gruppe in der Mitteilung weiter.
Daher sei der Einsatz von Streusalz beim Räumen von Gehwegen nach den meisten gemeindlichen Streupflichtsatzungen – so auch in Hechingen - grundsätzlich verboten. Doch es gibt Alternativen: Entsprechend der Hechinger Streupflicht-Satzung sei zum Streuen abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden; auftauende Streumittel (Salz) seien nur in besonderen Fällen, nämlich bei überfrierender Nässe, Eisregen oder bei steilen Gehwegen, erlaubt.
Alternativen bieten teils sogar wirksameren Schutz
In letzterem Fall sei die Verwendung dann aber auf ein unumgängliches Mindestmaß zu beschränken. „Meist ist mit abstumpfenden Materialien ein ausreichender, oft sogar noch wirksamerer Schutz gegen die Rutschgefahr zu erreichen als mit Salz, und die Umwelt wird geschont“, erklärt der NABU abschließend.