Auf Eltern kommen in puncto Schülerbeförderung erhebliche Mehrkosten zu. (Symbolbild) Foto: Wursthorn

Die GUB-Fraktion in Donaueschingen geht mit zwei Anträgen ins Rennen. Weshalb die Stadt Ablehnung empfiehlt.

Im Gemeinderat stehen am Dienstag, 14. April, einige Themen auf der Tagesordnung: von der ärztlichen Versorgung über Bus- und Schulverkehr bis hin zum Umgang mit Gewerbeflächen – eine Vorschau auf die wichtigsten Punkte.

 

Ein zentrales Thema ist die Zukunft der ärztlichen Versorgung. Hintergrund ist ein Antrag der GUB-Fraktion. Die möchte ein gemeinwohlorientiertes, genossenschaftliches Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) mit kommunaler Beteiligung prüfen lassen. Nach Zahlen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) liegt der Versorgungsgrad bei den Hausärzten im Mittelbereich Donaueschingen nur bei 76,9 Prozent – rechnerisch fehlen damit 9,5 Arztstellen.

Die Verwaltung verweist darauf, dass die Zuständigkeit für die ambulante Versorgung bei der KVBW liege und kommunale Projekte freiwillige Leistungen mit erheblichen Haushaltsrisiken wären. Für eine Machbarkeitsstudie sind im Haushalt 2026 keine Mittel eingestellt. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung sieht vor, den Antrag auf sofortige Beauftragung abzulehnen. Konkret wird der Gemeinderat außerdem mit den finanziellen Folgen der Einführung des Deutschlandtickets Jugend BW für Grundschüler konfrontiert. Auf Antrag der FDP/FW-Fraktion legt die Verwaltung offen, wie viele Kinder von den seit 1. Januar 2026 erhobenen Eigenanteilen bei der Schülerbeförderung betroffen sind.

So viele zahlen

Demnach zahlen derzeit 70 Grundschüler aus Donaueschingen und den Ortsteilen für den Schulweg monatlich 45 Euro, was jährlichen Gesamtkosten von 37 800 Euro entspricht. Bisher waren Grundschulkinder, Kinder der Grundschulförderklassen sowie das dritte Kind einer Familie von Eigenbeteiligungen befreit.

Ein weiteres Infrastrukturprojekt betrifft den Busbahnhof am Bahnhof. Bereits 2018 hatte der Technische Ausschuss eine Neugestaltung mit barrierefreiem Umbau beraten und sich für die Variante mit Sägezahnaufstellung der Haltepositionen entschieden. Da der Gemeinderat 2026 Planungsmittel einstellte, sollen die Planungen vertieft und die Kosten ermittelt werden, mit dem Ziel, die Bauarbeiten 2027 umzusetzen. Um grundsätzliche Weichenstellungen geht es auch beim Thema Gewerbeflächen. Die GUB-Fraktion fordert, für gewerblich genutzte Grundstücke künftig eine jährliche Reservierungsgebühr zu erheben, orientiert an der jeweiligen Grundsteuer. Die Verwaltung hält davon laut Beschlussvorlage wenig: Zum einen seien Zuständigkeiten komplex geregelt. Zum anderen wäre die Ermittlung der Grundsteuer je Reservierungsfläche aufwendig.