Der Forstbezirk Westlicher Schwarzwald mit Sitz in Bad Herrenalb steht am Pranger. Ein Naturschutzverein stellt Strafanzeige gegen Unbekannt wegen verbotener Jagdpraktiken.
Gibt es in der Gegend um Bad Herrenalb und Bad Wildbad Tierschutzvergehen bei der Jagd auf Rotwild? Erste Hinweise darauf gab es bereits zu Beginn des Jahres, als Landesminister Peter Hauk zu Besuch in Enzklösterle war. Jetzt hat ein Naturschutzverband aus Bayern eine Klage eingereicht.
Muttertiere erlegt Bereits im Januar machten bei der Veranstaltung anwesende Jäger den Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, zu dessen Zuständigkeit auch der Forst gehört, darauf aufmerksam, dass Rotwild nicht waidgerecht erlegt werde. So seien etwa Muttertiere erlegt worden, was eine Straftat sei.
Jagd bei Bad Wildbad hat juristisches Nachspiel
Der Fall von zwei erlegten Rotwild-Muttertieren bei einer Jagd im Forstbezirk Westlicher Schwarzwald hat jetzt ein juristisches Nachspiel: Der Wildtier-Schutzverein Wildes Bayern lässt über eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Tübingen prüfen, ob und auf welchen Ebenen der Vorfall womöglich vertuscht werden sollte.
Der Schutzverein Wildes Bayern ist nach eigenen Angaben ein in Bayern und Österreich anerkannter Naturschutzverein, der sich für Wildtiere und den Erhalt ihrer Lebensräume einsetzt. Der Forstbezirk Westlicher Schwarzwald von ForstBW hat seinen Dienstsitz in Bad Herrenalb.
Bei Jagd in Sprollenhaus Muttertiere geschossen
Hintergrund der Klage sind zwei spätabendliche Jagden Ende August im Forstbezirk Westlicher Schwarzwald, dem Vernehmen nach bei Sprollenhaus.
Wie das Unternehmen ForstBW auf eine Umweltinformationsanfrage des Vereins Wildes Bayern eingeräumt habe, seien bei diesen Sammelansitzen unter anderem zwei Hirschkühe ohne ihren Nachwuchs erlegt worden.
Aus deren Gesäuge sei noch Milch geronnen. Es seien demnach Muttertiere gewesen, „deren Abschuss das Jagdgesetz als Straftat deklariert, wenn die abhängigen Kälber zuvor nicht ebenfalls erlegt wurden. Genau das war hier war der Fall“, teilt der Verein mit.
Selbstanzeige Die Schützen erstatteten laut ForstBW zwar Selbstanzeige bei der Unteren Jagdbehörde, diese beließ es aber bei einer Geldbuße für eine Ordnungswidrigkeit und leitete den Vorgang offenbar nicht zur Klärung möglicher Straftaten an die Polizei oder die vorrangig zuständige Staatsanwaltschaft weiter. „Aus den behördlichen Ermittlungen haben sich keine Verdachtsmomente für eine Straftat ergeben“, teilt ForstBW dazu auf Anfrage unserer Redaktion mit.
Strafvereitelung im Amt bei ForstBW?
„Nachdem in Baden-Württemberg die Untere Jagdbehörde für die Forstbezirke beim Unternehmen ForstBW selbst angesiedelt ist, könnte hier eine Strafvereitelung sowie Strafvereitelung im Amt im Raum stehen“, so die Wildes-Bayern-Vorsitzende Christine Miller. Vorwürfe gibt es auch seit geraumer Zeit gegen den Leiter des Forstbezirks Westlicher Schwarzwald. Der habe laut Medienberichten im Rahmen eines Modellprojekts eine neue Art des Jagens eingeführt, bei der viele Jäger zusammen gezielt massiv jagen. Dabei seien Jäger unter anderem gezielt angehalten worden, auf Muttertiere mit Kälbern zu schießen, heißt es weiter.
ForstBW sieht kein Fehlverhalten
Persönliche Gespräche Diese und weitere schwere „Vorwürfe und Anschuldigungen gegen den Forstbezirksleiter wurden durch die ForstBW-Betriebsleitung überprüft“, teilt ForstBW-Sprecher Jérémie Lux auf Anfrage unserer Redaktion mit. Die Betriebsleitung habe „in Konsequenz mit mehreren Beschwerdeführern persönliche Gespräche geführt, um die Hintergründe der Beschuldigungen aufzuklären“. Durch keine dieser Untersuchungen hätten die Vorwürfe bestätigt oder gar rechtswidriges Verhalten von Mitarbeitern von ForstBW aufgedeckt werden können. ForstBW stelle sich „daher ausdrücklich vor seine Beschäftigten, die ihrem dienstlichen Auftrag mit hoher fachlicher Kompetenz und Motivation nachgehen“.
Weiter teilt Lux mit: „Für Jägerinnen und Jäger sowie für die ForstBW und seine Beschäftigten steht die Einhaltung des Tierschutzes im Mittelpunkt. Vor diesem Hintergrund bedauern wir die zurecht kritisierten Fehlabschüsse. Solche Verfehlungen werden im Staatswald durch ForstBW auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen konsequent geahndet.“
Kreisjägervereinigung Calw und Landesjagdverband auf dem Plan
Revision Mittlerweile wurde auch der baden-württembergische Landesjagdverband auf den Plan gerufen. Der fordert, gemeinsam mit der Kreisjägervereinigung Calw, „eine Revision der Jagdkonzeption Rotwild im Forstbezirk Westlicher Schwarzwald“.
„Wiederholt vorgekommene Fehlabschüsse mit der Folge kümmernder Rotwildkälber, Unzufriedenheit und Frustration bei Jägerinnen und Jägern“ belegten, dass „eine Revision der Jagdkonzeption Rotwild im Forstbezirk Westlicher Schwarzwald“ kommen müsse. Aus Sicht des Landesjagdverbandes und der Kreisjägervereinigung Calw habe sich „die in Erprobung befindliche Jagdkonzeption von ForstBW nicht bewährt“. Sie sei für eine durchgängig tierschutzgerechte und weidgerechte Bejagung in ihrer aktuell praktizierten Form nicht geeignet.
Die Revision der Bejagungskonzeption muss aus Sicht von Landesjagdverband und Kreisjägervereinigung unverzüglich an den Start gehen. „Ein ‚Weiter so‘ kann es nicht geben“, heißt es abschließend.