Eine Mutter muss sich für die Verletzung der Fürsorgepflicht verantworten. Im Fokus des Falls: Der Balanceakt zwischen elterlicher Liebe und Konsequenz in der Erziehung.
Im Gerichtssaal prallen elterliche Liebe und fachärztliche Dringlichkeit aufeinander: Ein heute 15-jähriger Junge verfällt seit dem Kindergarten dem sozialen Rückzug und verweigert jede Hilfe. Während Experten einen stationären Klinikaufenthalt fordern, hält die Mutter, 36 Jahre alt, dagegen. Der Vorwurf an die Angeklagte: Verletzung der Fürsorge und Erziehungspflicht.
Im ersten Lebensjahr lebt die Mutter mit ihrem Sohn in einer Mutter-Kind-Einrichtung. Dort entwickelt sich der Junge zunächst gut. Mit zwölf Monaten läuft er und fängt früh an mit sprechen, liest Richterin Angelika Schneck aus einem Bericht vor. Doch im Kindergartenalter fangen die Probleme an. Die Mutter muss ihn teils im Schlafanzug in den Kindergarten bringen, weil er sich weigert. Doch es gelingt ihr immer seltener, sich gegen den Willen ihres Sohnes konsequent durchzusetzen.
Die Schule besucht der Sohn daher kaum. Lieber verbringt er den Tag in seinem Zimmer am Handy, am Computer oder mit der Katze spielend, erzählt die Mutter. Oder er trifft sich mit Freunden aus Stuttgart in Böblingen.
Viele Hilfsangebote, keines fruchtet
Es beginnt eine Odyssee aus verschiedenen Hilfsangeboten. Darunter eine Tagesgruppe, in der er den Umgang mit Gleichaltrigen lernen soll. Da er aber die Schule nicht besucht, darf er auch nicht mehr zur Gruppe kommen. Oder eine Hauslehrerin, mit der er die Zusammenarbeit nach ein paar Monaten verweigert. Auch die Tagesklinik bricht er nach drei Monaten ab.
„Sozial um Jahre zurückgeblieben“
Eine Zeugin, Schulleiterin einer Sonderschule für Kinder mit sozialen und emotionalen Problemen, beschreibt wie sozial und emotional zurückgeblieben der Junge ist. Sie erzählt, dass er sich unter gleichaltrigen oder gar jüngeren nicht durchsetzen kann. Als ihm von einem Zweitklässler ein Stift aus dem Mäppchen geklaut wurde,wusste er sich nicht zu behaupten.
„Im sozialen Bereich würde ich ihn als um Jahre zurückgeblieben beschreiben“, so die Pädagogin. „Schulabsentismus ist kein Problem bei uns, eher die Frage, wie wir die Kinder zum Lernen bekommen.“ Nicht so beim Sohn der Angeklagten. In einem Schuljahr erscheint er sogar an nur zwölf Schultagen.
Experten drängen auf stationären Aufenthalt
Alle Experten, die den Fall kennen, drängen auf einen stationären Klinikaufenthalt. Doch sowohl die Mutter als auch der Sohn verweigern dies. „Sie stimmen der Maßnahme nicht zu, die alle für nötig halten“, wirft Richterin Schneck der Angeklagten vor. „Er kann sich nicht entwickeln, wenn er nur zu Hause sitzt und ab und zu nach Stuttgart geht.“
Richterin Schneck macht die Wurzel des Problems bei der Mutter fest. „Sie lieben ihren Sohn, vielleicht zu sehr“, sagt Richterin Schneck. „Deswegen haben sie nicht die Kraft, sich ihm entgegenzusetzen. Sie haben ihm sein Leben lang keine Konsequenzen aufgezeigt und ihn einfach machen lassen.“ Die Angeklagte räumt ein: „Ich habe Fehler gemacht und würde gerne die Zeit zurückdrehen.“
Das sieht Rechtsreferendarin Oheim in ihrem Plädoyer ähnlich. „Sie sind ohne Zweifel eine liebevolle Mutter“ sagt sie. Aber auch: „Das Delikt zeichnet sich nicht durch aktives Fehlverhalten aus.“ Das Nichtaufzeigen von Konsequenzen habe die starken Defizite maßgeblich begünstigt.
Das Urteil
Richterin Schneck verliest das Urteil:
Schuldig. Statt der von der Staatsanwaltschaft geforderten vier Monate, verhängt sie eine Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung – mit einer Bewährungszeit von drei Jahren und einem Bewährungshelfer. Zudem trägt die Angeklagte die Kosten des Verfahrens.
Nach dem Urteil
redet Richterin Schneck auf die Angeklagte ein. Doch man hat das Gefühl, sie spricht nicht als Richterin, sondern als Mutter zu ihr. Sie erzählt ausführlich von Konflikten mit ihren eigenen Kindern: „Das muss man aushalten, weil man des Beste für die Kinder will. Selbst wenn es Ihnen das Herz zerbricht. Und wenn ihr Sohn wütend wird. Irgendwann wird er sehen, dass es das Richtige für ihn war. Ich weiß, dass Sie es nicht einfach haben und dass Sie den Bub lieben. Aber sie müssen ihm helfen. Ich wünsche Ihnen alles Gute.“