Das Landgericht Rottweil in Baden-Württemberg hat einen 35-Jährigen in eine Psychiatrie eingewiesen, nachdem er seine Mutter erstochen hat. Foto: dpa

Unter Wahnvorstellungen hat ein Mann seine Mutter mit mehreren Messerstichen erstochen. Heute hat das Landgericht Rottweil das Urteil gesprochen.

Rottweil - Mehr als zwanzigmal hat er mit einem Messer von hinten auf seine 64 Jahre alte Mutter eingestochen - jetzt hat das Landgericht Rottweil in Baden-Württemberg einen 35-Jährigen in eine Psychiatrie eingewiesen. Eine Gefängnisstrafe schloss der Richter von vornherein aus, weil der Mann zur Tatzeit schuldunfähig gewesen sei. Der 35-Jährige habe die Tat im Wahn begangen und die Frau im Drogenrausch getötet, begründete er am Mittwoch sein Urteil. Zuvor müsse der Beschuldigte in einer Entziehungsanstalt noch seine Drogensucht in den Griff bekommen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung zeigten sich mit dem Urteil zufrieden.

An der Tat vom vergangenen Dezember selbst bestand kein Zweifel. Doch „wir haben den psychischen Zustand des Beschuldigten intensiv beleuchtet“, erläuterte der Richter. „Der Beschuldigte dachte, seine Mutter steckt mit Dämonen unter einer Decke und wolle ihn umbringen.“ Von diesen Dämonen fühlte sich der Mann in seiner Wohnung verfolgt. Im Internet habe er gelesen, dass Fruchtsaft die bösen Geister vertreibe - damit bespritzte er die Zimmerwände, Kleider und das Bett in seiner Wohnung.

Alkohol, Cannabis und harte Drogen im Jugendalter

Als die Mutter zu Besuch kam und für Ordnung sorgen wollte, entfachte ein Streit zwischen den beiden. „Der Beschuldigte dachte, die Mutter belebt durch das Putzen die Dämonen wieder“, schilderte der Richter. Zudem habe er geglaubt, die Mutter wolle ihn mit Wurstbrötchen vergiften. „Er verspürte Todesangst und hat auf sie mit Tötungsabsicht eingestochen.“

Bei seinem Urteil warf der Richter ein düsteres Licht auf den Lebenslauf des 35-Jährigen: Schon als Teenager kam er zum Alkohol und rauchte Cannabis. Ecstasy, Amphetamine, Pilze, Kokain und synthetische Drogen ließen nicht lange auf sich warten. Auch am Tatort fanden die Beamten Pillen. Der Beschuldigte sei bei seiner Festnahme vollkommen abwesend gewesen, schilderten sie.

Verurteilter hatte Angst vor Ufos

Im Jahr 2000 habe der Mann zum ersten Mal Wahnvorstellungen gehabt, sagte der Richter. Auf einer Party habe er Stimmen gehört und das Gefühl gehabt, dass Partygäste seine Gedanken lesen könnten. Womöglich habe der starke Drogenkonsum die Psychose bei dem Beschuldigten ausgelöst - sicher sei das aber nicht.

„Wahnvorstellungen und Ängste waren seine ständigen Begleiter“, sagte der Richter. „Professionelle Hilfe hat er leider nicht angenommen aus Angst, als irre zu gelten.“ So glaubte der Mann beispielsweise ständig, dass ein Bekannter ihn mit einer Armbrust umbringen wolle, sah Ufos am Himmel und hatte Angst, von Außerirdischen entführt zu werden.

Bei dem Urteil gehe es um die Besserung des Beschuldigten. „Nutzen Sie die Behandlungsmöglichkeiten. Vor Ihnen liegt eine lange und schwere Wegstrecke“, gab der Richter dem 35-Jährigen mit auf dem Weg. Mit der Last, seine Mutter getötet zu haben, müsse er leben.