Ein erschütternder Prozess geht zu Ende: Am Landgericht Rottweil ist das Urteil gegen einen Schramberger, der seine Mutter mit einem Fleischklopfer getötet hat, gefallen.
Es ist der letzte und entscheidende Tag im gesamten Prozess. Nach intensiven Verhandlungstagen ist am Landgericht Rottweil am Mittwochnachmittag das Urteil im Fall des 21-jährigen Schrambergers gefallen, der seine Mutter mit einem Fleischklopfer getötet hat.
Der Angeklagte muss wegen Totschlag für sieben Jahre hinter Gitter. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens nicht tragen.
Der gesamte Verhandlungstag war geprägt von emotionalen Momenten, heftigen Reaktionen und einer letztlich noch überraschenden Entwicklung durch das psychiatrische Gutachten am Mittwoch.
Bereits am Vormittag hatte die Aussage der Gerichtsmedizinerin für erschütternde Szenen im Saal gesorgt. Der Vertreter der Nebenkläger stellte ihr die Frage, die sich wohl alle im Gericht seit Beginn der Verhandlung stellen: „Hätte man die Mutter retten können, wenn der Angeklagte sofort gehandelt und den Notruf alarmiert hätte?“ Ihre Antwort: „Ja.“ Sie sei verblutet – nicht an den stumpfen Verletzungen am Kopf gestorben.
Auch die Schädeldecke sei noch intakt gewesen, und selbst Folgeschäden am Gehirn hätte es laut der Medizinerin wohl nicht gegeben. Fassungslosigkeit im Saal, selbst die Richter und der Angeklagte wirkten erschüttert.
Dann folgte die Überraschung: Der psychiatrische Sachverständige bescheinigte dem 21-Jährigen eine eingeschränkte Schuldfähigkeit. Nach seiner Einschätzung habe der Angeklagte in einer affektiven Ausnahmesituation gehandelt. Zudem leide er an einer Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen Zügen. Mehrere Merkmale würden darauf hindeuten, dass er in der Tatnacht die Kontrolle über sich verloren habe.
Diese Einschätzung sorgte für Empörung im Gerichtssaal – insbesondere bei der Nebenklage. Deren Vertreter sprach von einem „Profilügner“.
In den Plädoyers prallten die Positionen aufeinander: Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage forderten eine Verurteilung wegen Mordes und plädierten nach Jugendstrafrecht auf neun Jahre und drei Monate Haft. Die Verteidigung hingegen sah die Tat als Totschlag im Affekt, getragen von Überforderung, psychischer Instabilität und der diagnostizierten Persönlichkeitsstörung.
Über die ausführliche Urteilsbegründung des Gerichts unter dem Vorsitz von Karlheinz Münzer werden wir noch berichten.