Der Angeklagte, der seine Mutter mit einem Fleischklopfer getötet hat, wurde wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Foto: Behrens

Das Landgericht Rottweil hat den 21-jährigen Schramberger wegen Totschlags zu sieben Jahren Haft verurteilt. So erklärt Richter Münzer sein Urteil.

„Wer einen Menschen tötet, ohne ein Mörder zu sein, gilt als Totschläger. Auch das wird heute in Betracht gezogen.“ Mit diesen Worten eröffnet der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer am Mittwoch den letzten Verhandlungstag in einem Fall, der die ganze Region erschüttert.

 

Seit mehr als zwei Wochen wird am Landgericht Rottweil verhandelt, was für viele noch immer kaum greifbar ist: Ein 21-jähriger Schramberger hat seine eigene Mutter mit einem Fleischklopfer getötet.

„Aufwühlend und schmerzhaft“ beschreibt der Angeklagte auf Nachfrage Münzers den Prozess. „Man wartet nur, befindet sich in U-Haft in einer Warteschleife. Ich bin erleichtert, dass es jetzt zu Ende geht – und eine tiefere Aufarbeitung beginnen kann“, sagt der 21-Jährige am letzten Prozesstag.

Nach seinem emotionalen Geständnis, den Aussagen zahlreicher Zeugen und einem tränenreichen Prozess steht am Mittwoch das große Finale an – mit den Plädoyers, dem psychiatrischen Gutachten und schließlich dem Urteil. Ein letztes Mal richtet sich der Blick auf den jungen Mann, der zum Mittelpunkt einer Geschichte wird, die am Ende nur Verlierer kennt.

Ein Moment der Stille im Saal

Zu Beginn des letzten Verhandlungstags präsentiert die Gerichtsmedizinerin ihren Bericht. Sie spricht von insgesamt zwölf Verletzungen am Kopf und im Gesicht der Getöteten.

Der Bericht trifft die Anwesenden mit voller Wucht. Dann stellt der Vertreter der Nebenkläger die Frage, die den Raum für Sekunden in Stille taucht: „Wäre die Frau noch am Leben, wenn der Angeklagte sofort gehandelt und den Notruf gewählt hätte?“ Die Antwort: „Ja.“ Einen Moment lang ist es völlig still im Saal – selbst die Richter und der Angeklagte wirken erschüttert. Die Medizinerin erklärt, die 54-Jährige sei verblutet, nicht an den Schlägen selbst gestorben. Die Schädeldecke sei intakt gewesen, bleibende Hirnschäden hätte es keine gegeben.

Das Gutachten sorgt für Empörung

Nach dieser Aussage folgt die nächste Zäsur des Tages. Der psychiatrische Sachverständige bescheinigt dem 21-Jährigen eine eingeschränkte Schuldfähigkeit. Nach seiner Einschätzung handelt der Angeklagte in einer affektiven Ausnahmesituation – ausgelöst durch Überforderung, Selbsttäuschung und psychische Instabilität. Zudem leide er an einer Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen Zügen.

Mehrere Merkmale sprechen laut Gutachten dafür, dass er in der Tatnacht die Kontrolle über sich verlor.

Gemäß Paragraf 21 des Strafgesetzbuches kann die Schuld eines Täters gemindert werden, wenn er nur eingeschränkt schuldfähig ist – weshalb die Feststellungen des Gutachters im Saal für viele wie ein Donnerschlag wirken.

Der Vertreter der Nebenkläger reagiert empört: „Wie kann man einem Menschen glauben, der von einem Hirntumor spricht, sich einen McLaren kaufen will und von 30 Millionen Aktien erzählt?“ Er bezeichnet den Angeklagten als „Profilügner“. Richter Münzer betont hingegen, der beauftragte Gutachter sei außerordentlich erfahren und seine Erklärung in sich plausibel.

Plädoyers zwischen Härte und Verständnis

In den anschließenden Plädoyers prallen die Positionen hart aufeinander. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage fordern eine Verurteilung wegen Mordes und plädieren nach Jugendstrafrecht auf neun Jahre und drei Monate Haft.

„Alle reden von Überforderung, aber diese entstand nur durch den eigenen Lebensstil, der unverhältnismäßig war“, sagt der Vertreter der Nebenklage. „Wer so viel ausgibt, ist höchstens durch das eigene Ego überfordert. Er wollte nur die Anerkennung von außen.“

Dass am Ende alles zusammenbrach, sei nicht überraschend. „Hätte er Hilfe angenommen, die ihm geboten wurde, und seine eigenen Bedürfnisse hinten angestellt, wäre seine Mutter heute noch am Leben.“

Die Tat sei spontan gewesen, aber seit langem vorhersehbar. „Daher ist er für mich als Mörder zu verurteilen. Für mich ist er nicht glaubwürdig – und seine Selbstmitleid-Masche funktioniert nicht.“

Die Verteidigung hingegen sieht Totschlag im Affekt, getragen von innerer Zerrissenheit, psychischer Instabilität und einer krankhaften Persönlichkeitsstruktur.

Es folgt das Urteil

Nach den letzten Worten der Verteidigung folgt das letzte Wort des Angeklagten:„Ich kann wirklich nur noch einmal sagen, wie leid mir das alles tut.“ Anschließend zieht sich das Gericht zur Beratung zurück. Wenige Stunden später kehren die Richter zurück. Totschlag – sieben Jahre Haft für den Angeklagten.

Erschüttert vom Urteil stürmt eine Nebenklägerin nach dem Schuldspruch aus dem Gerichtssaal. „Die nötigen Mordmerkmale sind nicht erkennbar. Keine Heimtücke und schon gar keine Habgier“, begründet Münzer das Urteil. Das Urteil stehe im Kontext des Jugendstrafrechts und der Einsicht eines jungen Mannes, der das Schlimmste getan hat, was ein Mensch tun kann. Er habe sich geständig gezeigt, Reue gezeigt, die Schuld auf sich genommen und erkannt, welch unvorstellbares Leid er seiner Familie zugefügt hat. Die Verantwortung, sagt Münzer, trage er allein.

„Eine Familie mit Fassade“

„Man hat es hier mit einer Familie zu tun, die eine Fassade aufgebaut hat“, sagt der Vorsitzende Richter. Nach außen habe alles geordnet und harmonisch gewirkt, doch hinter dieser Fassade sei vieles aus dem Gleichgewicht geraten. Nach dem Tod des Vaters habe der Sohn die gesamte finanzielle Verantwortung übernommen, die Mutter habe ihn gewähren lassen. „Da sind Fehler gemacht worden“, sagt Münzer. Das sei kein Vorwurf, aber ein Hinweis darauf, „in welcher Scheinwelt der Angeklagte gelebt hat und seine Mutter mit ihm“.

Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass Mutter und Sohn an jenem 20. Februar in einen heftigen Streit geraten sind. Der Angeklagte habe, so der Richter, „im Affekt gehandelt“ – ausgelöst durch Enttäuschung, Überforderung und den Moment, in dem ihm die Kontrolle entglitt.

Als die Mutter laut wurde und ihm nicht – wie sonst – nachgab, löste das den inneren Druck, den sogenannten „Affektstau“, aus. Am Ende wiederholt Münzer die Worte, die die Tante des Angeklagten bereits im Zeugenstand verwendet hatte: „Es gibt ein Davor und ein Danach.“ Er werde nie mehr in seine Heimat zurückkehren können. Er werde seine Störungen in einer jahrelangen Therapie aufarbeiten und intensiv an sich arbeiten müssen. Er werde sich seiner Tat und den Folgen stellen müssen – in einem Leben, das es so nie wieder geben wird.