Dem jungen Tatverdächtigen schreibt die Staatsanwaltschaft auch fünf Fälle von Brandstiftung in seinem Wohnort zu. (Symbolfoto) Foto: ©SKT Studio - stock.adobe.com

Ein 13-Jähriger steht unter Verdacht, im September Feuer in einem Haus in Gechingen gelegt zu haben. Jetzt soll er zurück zu Hause sein. Die Sorge in seiner Nachbarschaft ist groß.

Ende September wurde ein Brandsatz durch den Briefkastenschlitz eines Gechinger Wohnhauses geworfen. Bei dem Feuer wurden zwei Personen verletzt. Der Verdacht richtete sich schnell gegen einen 13-Jährigen. Auch an seinem Wohnort soll der Junge bereits gezündelt haben. In der Nachbarschaft ist die Sorge groß, es könnte zu weiteren Taten kommen.

 

Ein Anwohner aus der Nachbarschaft des Jungen, der nun offenbar wieder zu Hause ist, fürchtet, es könnte zu weiteren Taten kommen: „Da haben wir jetzt große Angst.“ Die Nachbarn könnten zum Teil nicht mehr ruhig schlafen. Auch, weil manche von ihnen bereits Opfer der Brandstiftungen geworden sind. Die ganze Nachbarschaft sei aufgebracht. Ein anderer Anwohner berichtet, er fühle sich „ständig unter Bedrohung“.

Wie wird mit strafunmündigen Tätern verfahren?

Aber was können die Nachbarn tun, um sich zu schützen? Gibt es überhaupt so etwas wie einen Anspruch auf Schutz? Und warum ist das Kind wieder zu Hause: Ist die Gefahr einer weiteren Tat also gebannt?

Zu einem Einzelfall könne sich das Landratsamt Böblingen nicht äußern, erklärt die dortige Pressesprecherin Rebecca Kottmann.

Allerdings sagt sie etwas zum Umgang mit strafunmündigen Kindern im Allgemeinen, wenn eine Fremdgefährdung vorliegt: „Einzige Maßnahme bei einer akuten Fremdgefährdung ist die Unterbringung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie (oder einer vergleichbaren Einrichtung) nach Paragraf 1631b BGB.“ Dies gehe „nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Familiengerichts und in Verbindung mit einem psychiatrischen Gutachten, da es sich um einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte handelt“.

Der Junge ist „aufgrund seines Alters strafunmündig, weswegen er strafrechtlich nicht verfolgt werden kann“, wie Stefanie Ruben, Erste Staatsanwältin und Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart, erläutert. In Deutschland ist dies laut Gesetz erst ab einem Alter von 14 Jahren der Fall.

Kriminalpolizei befindet sich im Austausch mit Eltern

Zugleich erklärt das nun zuständige Polizeipräsidium Ludwigsburg: „Die Polizei wird im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags nicht nur zur Strafverfolgung tätig, sondern auch präventiv zur Vorbeugung von Straftaten tätig.“

Dabei stünden die „Kollegen der Kriminalpolizei mit den Eltern im Austausch“. Über detaillierte Maßnahmen dürfe die Polizei „aus Gründen des Daten-/Persönlichkeitsschutzes“ keine Auskünfte erteilen.

Diese Antwort erhalten auch die besorgten Nachbarn, wenn sie sich an die Behörden wenden. Entsprechend groß ist ihre Hilflosigkeit. Sie haben das Gefühl, sie stehen schutzlos da.

Kind als Täter: Was müssen die Eltern tun?

Was können oder müssen die Eltern eigentlich tun, damit ihr Kind keine weiteren Taten begeht? Dass auch für sie die Situation schwierig sein dürfte, das ahnen die Nachbarn.

„Eltern haben im Rahmen ihres Sorgerechts natürlich auch eine Aufsichtspflicht für ihre Kinder“, erklärt Steffen Grabenstein, der Leiter der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit im Ludwigsburger Präsidium. Bei „grober Verletzung dieser Aufsichtspflicht“ können Eltern prinzipiell haftbar gemacht werden für die Taten ihre Kinder.

Darüber hinaus können sich Eltern laut Grabenstein „Unterstützung bei ihrem Erziehungsauftrag einholen“. Ansprechpartner seien Jugendämter oder andere Träger mit Beratungsangeboten der Familienhilfe.

Gegen die Mutter des Kindes wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht geführt, wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart mitteilt.

13-jähriger Tatverdächtiger soll weitere Brände gelegt haben

In der Nacht auf Samstag, 27. September, war es in Gechingen zu dem Brand in dem Wohnhaus gekommen. Zwei Menschen wurden verletzt, ein 64-jähriger Mann und eine 88 Jahre alte Frau. Der Tatverdacht richtete sich schnell gegen einen 13-Jährigen. Laut Staatsanwaltschaft steht der Junge auch unter Verdacht, mehrere Brände im Jahr 2025 in seinem Wohnort im Kreis Böblingen verursacht zu haben.