Der massive Polizeieinsatz in Ihlingen hat Spuren hinterlassen. Nicht nur emotional, sondern auch finanziell. Doch wie teuer war das Großaufgebot der Einsatzkräfte? Was passiert mit dem Schaden an der Immobilie? Und wer zahlt?
Das war eine teure Zwangsräumung. Die Polizei sollte den Gerichtsvollzieher in der Burghalde in Ihlingen unterstützen. Doch die Gefahreneinschätzung für das Haus eines mutmaßlichen Reichsbürgers sorgte für einen Großeinsatz mit SEK-Kräften.
Da stellt sich auch die Frage nach den Kosten des Einsatzes. 2016 gab die Bild-Zeitung Einblicke, wie viel pro eingesetztem Polizisten – egal ob SEK-Beamter, ob mit oder ohne Fahrzeug – berechnet werden kann: 54 Euro pro Stunde. Es kann wohl angenommen werden, dass 2025 die Kosten höher liegen. Am Donnerstagabend war vor Ort von 100 oder mehr Polizisten die Rede. Nimmt man elf Stunden Einsatzzeit für 100 Polizisten an, dann wären das Minimum knapp 60.000 Euro an Personalkosten. Weitere Kosten kommen sicherlich dazu.
Eine dicke Rechnung?
Bekommt der mutmaßliche Reichsbürger nun eine dicke Rechnung? Benjamin Koch, Leiter der Öffentlichkeitsarbeit des Polizeipräsidiums Pforzheim, antwortet: „Damit ist nicht zu rechnen. Es muss jemand vorsätzlich und aktiv gehandelt haben – wie zum Beispiel bei einer Amok-Androhung.“ Das sei aber in Ihlingen nicht der Fall gewesen.
Jennifer Dallas-Buob, Richterin am Amtsgericht Horb, gibt auf Anfrage Einblicke, wie es zur Zwangsräumung und der Anfrage nach Polizeiunterstützung kam. „Das Anwesen war im Rahmen einer Zwangsversteigerung veräußert worden. Die Erwerber, welche aufgrund des Zuschlags die Räumung des Anwesens verlangen können, hatten sodann die Gerichtsvollzieherin mit der Zwangsräumung beauftragt.“
Der mutmaßliche Reichsbürger und seine Familie hatten wohl genügend Zeit für den Auszug. Dallas-Buob berichtet: „Da die Zwangsversteigerung bereits mehrere Monate zurückliegt, stand den Bewohnern diese Zeit für einen Auszug zur Verfügung, bevor die Zwangsräumung durchgeführt wurde.“
Was sagt das Amtsgericht zu dem massiven Polizeiaufgebot? Die Richterin: „Der personelle und technische Umfang des Polizeieinsatzes wurde vom Polizeipräsidium Pforzheim aufgrund eigener Aufklärungsmaßnahmen und Erkenntnisse in eigener Verantwortung festgelegt, weshalb das Amtsgericht Horb hierzu keine Angaben machen kann.“
Schäden am Haus
Am Haus kam es durch den Polizeieinsatz zu sichtbaren Schäden. Bretter sind an Fenstern zu sehen, die möglicherweise Löcher abdichten sollen. Der Garten wurde teilweise im wahrsten Sinne des Wortes „platt gemacht“. Wer zahlt das? Dallas-Buob: „Zu den Räumungskosten ist in rechtlicher Hinsicht allgemein – unabhängig vom konkreten Fall – auszuführen, dass diese als Kosten der Zwangsvollstreckung gemäß § 788 Abs. 1 ZPO dem Grunde nach vom Schuldner zu tragen sind, also von demjenigen, der das Anwesen räumen muss. Allerdings kann vom Gläubiger ein entsprechender Vorschuss verlangt werden.“
Welche Kosten im vorliegenden Fall im Einzelnen von wem zu tragen seien, sei im Nachgang zu entscheiden, „weshalb hierzu keine konkreten Angaben gemacht werden können“. Polizeisprecher Koch sagt: „Wie nach einer Nottüröffnung treten wir mit dem Eigentümer in Kontakt, um zu regeln, wie der Schaden reguliert wird.“