Im Fall des mutmaßlichen Mordes in Neuenbürg wurde ein Verdächtiger verhaftet. Gibt es die 10.000-Euro-Belohnung trotzdem noch? Foto: dpa/Soeren Stache

Im Fall des mutmaßlichen Mordes in Neuenbürg hat die Polizei einen Verdächtigen verhaftet. Zeugen werden weiter gesucht. Doch gibt es auch die ausgelobten 10.000 Euro Belohnung noch?

Das Polizeipräsidium in Pforzheim und die Staatsanwaltschaft Karlsruhe haben am Donnerstagvormittag einen Ermittlungserfolg bekannt gegeben: Im Fall des mutmaßlichen Mordes von Neuenbürg wurde ein dringend tatverdächtiger Mann festgenommen.

 

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, einen Mann aus dem westlichen Enzkreis getötet zu haben, der am Morgen des 25. Februars leblos in einem geparkten weißen Ford S-Max in Neuenbürg gefunden worden war. Mutmaßlich wurde er dort, wo er entdeckt wurde – einem öffentlichen Parkplatz in der Turnstraße – auch getötet.

Für entscheidende Hinweise gibt es die Belohnung weiterhin

Der Mann hatte als Hausmeister und Lieferant in der Gastronomie gearbeitet.

Obwohl es nun zu einer Verhaftung kam, sucht die Polizei weiterhin Zeugen, die der Sonderkommission „Motor“ Hinweise zukommen lassen können.

Vor gut zwei Wochen hatte die Staatsanwaltschaft indes auch eine hohe Belohnung ausgelobt. Für Hinweise, die zur Ermittlung des Täters oder der Täter führen, wurden bis zu 10.000 Euro ausgesetzt.

Ist diese Belohnung nun, da ein Verdächtiger in Haft sitzt, zurückgenommen?

Nein, erklärt Alexander Uhr, Sprecher des Polizeipräsidiums Pforzheim, auf Anfrage unserer Redaktion. Diese sei weiterhin ausgelobt – für entscheidende Hinweise, die zu einer Verurteilung führen können.

Grundsätzlich, so führt Uhr aus, gründe sich eine Verurteilung in der Regel nicht auf einem einzigen, sondern auf der Gesamtheit aller Beweismittel, objektiver und subjektiver – von Fingerabdrücken bis Zeugenaussagen.

Gebe es nun beispielsweise einen Hinweis, ohne den eine Verurteilung nicht denkbar wäre, so würde dafür die Belohnung ausgezahlt.

Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung entscheidet letztlich die Staatsanwaltschaft unter Ausschluss des Rechtsweges.

Zeugen können der Sonderkommission „Motor“ auch anonym Hinweise zukommen lassen. Auf der Website der Polizei Baden-Württemberg ist die anonyme Hinweisaufnahme über das sogenannte Business Keeper Monitoring System (BKMS®) eingerichtet.

Hinweisportal ist anonym und rund um die Uhr erreichbar

Das Hinweisportal der Sonderkommission „Motor“ kann auch direkt unter einem Link aufgerufen werden. Es ist rund um die Uhr erreichbar. Neben Text können auch Video-, Bild- oder Audiodateien hochgeladen werden.

Alle Zeugen können sich, neben der Möglichkeit einer anonymen Hinweisübermittlung über das BKMS jederzeit mit der Kriminalpolizei wie folgt in Verbindung setzen: Kriminaldauerdienst Pforzheim, Rufnummer 07231/1 86 44 44 Polizeipräsidium Pforzheim, E-Mailadresse: pforzheim.pp@polizei.bwl.de.