Im Fall der getöteten Ehefrau, die Mitte Juni in einem Unfallauto auf der Autobahn 81 gefunden wurde, hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage wegen Mordes erhoben. Vieles ist noch unklar. Die bevorstehende Gerichtsverhandlung könnte Licht ins Dunkel bringen.
Seit Monaten sitzt ein zur Tatzeit 35-jähriger Mann, der zuletzt im Kreis Calw gelebt hatte, in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seine 30-jährige Ehefrau erstochen zu haben – und hat nun Anklage wegen Mordes erhoben.
Das geht aus einer Pressemitteilung hervor, die die Staatsanwaltschaft Tübingen am Dienstagmorgen versandte. Der Beschuldigte, dass erklärte Nicolaus Wegele, Erster Staatsanwalt und Sprecher der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage, schweigt bis heute zur mutmaßlichen Tat.
Konkret wird ihm nach Abschluss der Ermittlungen zur Last gelegt, seine Frau erstochen zu haben, weil diese sich von ihm trennen und einem anderen Mann zuwenden wollte. Diesen Entschluss habe die Frau im Frühsommer dieses Jahres gefasst. Der Angeklagte habe das nicht akzeptieren können und deshalb seinerseits beschlossen, sie zu töten.
Unvermittelt attackiert
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er seine Partnerin dazu unter einem Vorwand auf einen abgelegenen Parkplatz im Bereich Bad Liebenzell lockte, wo er sie unvermittelt mit einem Messer attackierte und tödlich verletzte.
Die Frau soll zu diesem Zeitpunkt nicht mit einem derartigen Angriff gerechnet haben. Daraufhin soll der Beschuldigte den Leichnam seiner Frau in sein Fahrzeug geladen haben und auf die Autobahn A 81 gefahren sein, wo er, mutmaßlich in suizidaler Absicht, mit seinem Fahrzeug im Bereich Rottweil, bei Epfendorf, gegen die Leitplanke fuhr.
Die Staatsanwaltschaft sieht die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als erfüllt an und wertet die Tat entsprechend als Mord. Verhandelt werden soll der Fall nun vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Tübingen.
Wurde Tatwaffe gefunden?
Welche Beweise die Staatsanwaltschaft vorliegen hat, ist indes bislang noch unklar. Diese „werden Gegenstand der kommenden Hauptverhandlung sein, so dass wir dem zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorweggreifen wollen“, erklärte Wegele auf Nachfrage.
Ob also beispielsweise die Tatwaffe gefunden und dem Ehemann zugeordnet werden konnte oder ob der genaue Tatort gefunden und dort belastende Spuren gesichert wurden, sind Stand jetzt unbekannt.
Vielleicht wird der Prozess auch eine Antwort auf einen der vielleicht seltsamsten Umstände dieses Falles geben – und zwar auf die Frage, warum der mutmaßliche Täter seine Ehefrau planvoll getötet, diese aber dennoch ins Auto gelegt und bis zum fast 80 Kilometer Strecke entfernten Unfallort gefahren sein soll.
Wegen des Unfallortes hatte übrigens zunächst die Staatsanwaltschaft Rottweil das Verfahren geführt. Nachdem jedoch erste Ermittlungen ergeben hatten, dass die Frau mit hoher Wahrscheinlichkeit im Bereich Bad Liebenzell getötet worden war, hatte die für den Tatort zuständige Staatsanwaltschaft Tübingen das Verfahren übernommen.