Das Verfahren gegen einen 91 Jahre alten mutmaßlichen KZ-Wachmann ist eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart konnte ihm eine Beihilfe zum Mord in Auschwitz nicht nachweisen. Foto: dpa

Versuche der deutschen Justiz, Verbrechen von Auschwitz zu verfolgen, laufen in etlichen Fällen ins Leere. Ein Verfahren gegen einen mutmaßlichen NS-Verbrecher aus Baden-Württemberg ist ad acta gelegt.

Versuche der deutschen Justiz, Verbrechen von Auschwitz zu verfolgen, laufen in etlichen Fällen ins Leere. Ein Verfahren gegen einen mutmaßlichen NS-Verbrecher aus Baden-Württemberg ist ad acta gelegt.

Stuttgart - Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat ein Verfahren gegen einen 91 Jahre alten mutmaßlichen KZ-Wachmann eingestellt. Die Behörde konnte ihm eine Beihilfe zum Mord in Auschwitz nicht nachweisen, wie eine Sprecherin der Anklagebehörde am Montag sagte. Damit ermittelt die Staatsanwaltschaft noch gegen fünf Verdächtige, die sich alle auf freiem Fuß befinden und in Baden-Württemberg leben.

Ende November 2013 hatte die Zentrale Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg 30 Vorermittlungen an 14 Staatsanwaltschaften in elf Bundesländern abgegeben. Die Verfahren sind in ganz Deutschland, von Kiel bis Rosenheim anhängig. Sieben weitere mutmaßliche Auschwitz-Täter leben im Ausland; in diesen Fällen wurde das Bundeskriminalamt eingeschaltet. In Auschwitz wurden mindestens 1,1 Millionen meist jüdische Häftlinge ermordet.

Nach „Spiegel“-Informationen wurden unter anderem auch in Bayern und Niedersachsen etliche Verfahren eingestellt. Größtenteils sind die mutmaßlichen NS-Täter nicht verhandlungsfähig - so wie ein Mann aus Baden-Württemberg. Mehr als 200 Tage saß er in Untersuchungshaft. Einen Prozess gegen ihn lehnte das Landgericht Ellwangen schließlich ab. Der 94-Jährige ist dement. Der gebürtige Litauer erhält 5350 Euro Haftentschädigung.