Herzog Ulrich von Württemberg ließ im 16. Jahrhundert detailliert erfassen, welche Männer – auch aus Kirnbach – im Ernstfall Waffendienst leisten konnten.
Der berühmt-berüchtigte Herzog Ulrich von Württemberg (1487 bis 1550) war stets darauf bedacht, genügend Soldaten für seine kriegerischen Unternehmungen zu haben.
Im Hauptstaatsarchiv Stuttgart lagern heute noch zahlreiche Musterungslisten aus seiner Regierungszeit, die genauen Aufschluss geben über die Zahl und Bewaffnung der Männer, die damals „zur Wehr tauglich“ waren und im Ernstfall mit ihren eigenen Waffen zum Kriegsdienst in der württembergischen Landwehr verpflichtet werden konnten. Nicht verzeichnet sind in diesen Listen die angeworbenen Berufskrieger in den Söldnerheeren.
Die älteste Musterungsliste für die Gemeinde Kirnbach stammt aus dem Jahre 1536 und umfasst jene Männer, die „nicht in der ersten Wahl begriffen“ waren, die also zunächst nicht an der Front eingesetzt wurden, sondern als Reserve dienten. Insgesamt werden 17 Kirnbacher erwähnt, nämlich Bernhart Vischer, Christian Stolz, Friedrich Fleug, Ludwig Camerer, Mathis und Jacob Faist, Georg Krops, Gallus Esslinger, Bastian und Lipps Speckhamer, Jacob und Claus Obergefell, Thoma Hattich, Hanns Golner, Hans Seyfried, Jacob Hantzmann und Jerg Stertz.
Älteste Musterungsliste reicht bis ins Jahr 1536
Zwölf von ihnen waren mit einem Spieß bewaffnet, drei mit einer „Büchse“ (Gewehr) und zwei mit Hellebarden. Mit einem als „Krebs“ bezeichneten Brustpanzer waren neun und mit dem dazu passenden Rückenpanzer sieben der Männer ausgestattet.
Im Vergleich dazu wurden im benachbarten Hornberg 30 Mann gemustert, die mit 21 Spießen, je fünf Hellebarden und Büchsen sowie einer Axt ausgerüstet waren. In Schiltach waren es 35 Mann, die 18 Spieße, elf Hellebarden, fünf Büchsen und eine Axt zur Verfügung hatten.
Berufsangaben sind in dieser Liste nicht zu finden und nur selten gibt es familiäre Hinweise wie bei Mathis Faist, der zusammen mit seinem Sohn Jacob erwähnt wird. Gemustert wurden damals in der Regel Männer im Alter von etwa 20 bis 60 Jahren, die ihre Waffen selbst besitzen mussten. Vermögende, Untaugliche oder Witwenhaushalte konnten verpflichtet werden, Ersatzmänner zu stellen. Ausgeschlossen waren Randgruppen, Personen in Konflikt mit der Obrigkeit sowie meist auch die Amtsträger wie Vögte, Schultheißen, Bürgermeister oder Pfarrer.
Die Listen aus Kirnbach, Hornberg und Schiltach entstanden am 26. und 27. März 1536 durch den Obervogt am Schwarzwald Jos Münch von Rosenberg, vermutlich bei einer Waffenbesichtigung vor Ort. Vergleichbare Musterungen fanden mit mehr oder weniger großen zeitlichen Abständen auch noch in späteren Jahren bis ins 17. Jahrhundert hinein statt, wobei dort gemäß einer Anweisung von 1540 vorrangig die Auswertung vorhandener Steuer- und Verwaltungsbücher vorgesehen war. Dennoch mussten die Amtleute sicherstellen, dass die gemeldeten Waffen tatsächlich vorhanden und funktionsfähig waren.