Martin Winterkorn war Chef von VW und Chef der Porsche Holding SE. Diese Doppelrolle wird im Anlegerprozess hinterfragt. Foto: AFP/Thomas Kienzle

Der Musterprozess von Aktionären gegen den VW-Großaktionär Porsche Holding wird im Frühsommer des nächsten Jahres fortgesetzt. Der Grund dafür liegt bei den Klägern.

Stuttgart - Der Anlegerprozess gegen die Porsche Holding SE vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht wird erst im Frühsommer des nächsten Jahres fortgesetzt. Dies kündigte der Vorsitzende Richter Stefan Vatter nach dem dritten Verhandlungstag an. Einen genauen Termin gibt es noch nicht.

Grund für die lange Pause sind etliche Erweiterungsanträge der Klägerseite, zu denen die Porsche-Anwälte dann wiederum Stellung nehmen können.

Porsche-Aktionäre verlangen Schadenersatz

In dem Rechtsstreit geht es um Schadenersatzklagen von Porsche-Aktionären, die dem Großaktionär von VW vorwerfen, zu spät über den Abgasskandal informiert zu haben. In dem Musterverfahren sollen strittige Rechtsfragen entschieden werden, die in vielen Anlegerklagen gegen Porsche aufgetaucht sind. Das Ergebnis des Musterverfahrens wird dann für zahlreiche weitere Anlegerprozesse übernommen, die derzeit ruhen.

Die Doppelrolle von Martin Winterkorn wird hinterfragt

In der Verhandlung am Mittwoch ging es vor allem um die Doppelrolle von Martin Winterkorn, der beim Bekanntwerden des Abgasskandals 2015 sowohl Chef von VW als auch Chef der Porsche Holding war. Die Porsche-Anwälte argumentieren, dass Winterkorn als VW-Chef grundsätzlich eine Verschwiegenheitspflicht hatte und vertrauliche Informationen von VW nicht als Porsche-Chef verwenden durfte. Die Kläger sind dagegen der Meinung, dass Winterkorn mit seinem Wissen als VW-Chef dafür hätte sorgen müssen, dass die Porsche-Aktionäre so früh wie möglich gewarnt werden. Der Vorsitzende Richter ließ vorsichtig durchblicken, dass die Klägerseite bei diesem Streitpunkt keine allzu guten Karten hat. „Es ist schwierig, einen Rechtssatz zu entdecken, der uns überzeugt“, sagte Vatter.