Veränderungen gibt es bei der Musikakademie VS: Die Lehrkräfte werden fest angestellt. Es werden höhere Unterrichtsentgelte ab dem neuen Schuljahr in zwei Stufen fällig.
Alle Anstellungen von Lehrkräften der Musikakademie werden zum kommenden Schuljahr möglichst nur noch auf Basis von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverträgen vorgenommen.
Das hat der Aufsichtsrat der Musikakademie Villingen-Schwenningen gGmbH in seiner jüngsten Sitzung beschlossen.
Gravierende Änderungen der Rechtsprechung („Herrenberg-Urteil“) machen diesen Schritt notwendig, der erhebliche Mehrkosten mit sich bringen wird, heißt es in einer Pressemitteilung der Musikakademie.
Rektor erklärt Details
Ein großer Teil des Unterrichtsangebots der Musikakademie wurde in den vergangenen Jahren von Honorarlehrkräften angeboten. „Für diese Lehrkräfte ist es wichtig und richtig, in Zukunft einen Anspruch auf Leistungen der Sozialversicherungen zu erwerben“, erklärt Christian Fischer, Rektor der Musikhochschule Trossingen und Aufsichtsratsvorsitzender der Musikakademie Villingen-Schwenningen gGmbH.
Hoffen auf höheren Zuschuss
Neben der existenziellen Absicherung gehören auch die Weiterbezahlung im Krankheitsfall und die Durchbezahlung während der Ferien zu den Vorzügen einer Festanstellung. „Die dadurch entstehenden Mehrkosten müssen von verschiedenen Seiten aufgefangen werden. Neben einem erhöhten Zuschuss der Stadt, für den wir uns derzeit einsetzen, führt leider kein Weg an einer Entgelterhöhung vorbei“, so der Professor weiter.
Staffelung in zwei Jahren
Auf die Eltern kommen Entgelterhöhung in zwei Stufen zu, jeweils 15 Prozent zum 1. September 2024 und zum 1. September 2025. Die meistgenutzte Unterrichtsform (30 Minuten Einzelunterricht) wird für Schüler aus VS künftig 68,40 Euro im Monat kosten und damit noch immer unter den Preisen der meisten umliegenden Musikschulen liegen, teilt die Musikakademie weiter mit. Für sozial Bedürftige soll es auf Antrag weiterhin eine Unterstützung geben.