Strenge Auflagen für Musical-Kinderdarsteller Foto: dpa

Vier Shows des Tarzan-Musicals, unter anderem jene an Neujahr, können wegen Jugendschutzauflagen nicht stattfinden. Das Jugendamt hat keine Arbeitsgenehmigung für die Kinderdarsteller erteilt.

Stuttgart - Dschungel geschlossen, Tarzan im Urlaub. Etliche Musical-Besucher haben am ersten Weihnachtsfeiertag in Stuttgart-Möhringen ein geschlossenes Apollo-Theater vorgefunden. Die Show am 25. Dezember musste ausfallen, weil Kindern, also auch dem Darsteller des Kinder-Tarzans, das Arbeiten an diesem Tag gesetzlich verboten ist.

Enttäuscht und wütend – so beschreibt Leserin Luise P. (Name geändert), wie sie am Abend des ersten Weihnachtsfeiertags empfunden hat. Dabei sollte es ein unvergesslicher Abend werden. Luise P. hatte einen Besuch des Musicals „Tarzan“ geschenkt bekommen und war mit ihrer Schwester zum SI-Centrum gefahren. Dort traf sie auf etwa zehn weitere Besucher – zu wenige für eine der Feiertagsshows, die gewöhnlich bestens besucht sind. An der Theaterkasse hing ein Blatt Papier mit der Nachricht „Die heutige Vorstellung von Disneys Musical ‚Tarzan‘ fällt leider aus“. Über die angegebene Info-Telefonnummer sei nichts über den Grund der Absage zu erfahren gewesen, berichtet Luise P. Ein Paar hatte für die Nacht eigens ein Hotelzimmer gebucht.

Vom Spielplan genommen wurde die Feiertags-Show bereits im Sommer, erklärte eine Sprecherin des Musical-Konzern Stage Entertainment am Freitag. Das Jugendschutzgesetz fordere bei jeder einzelnen Show eine Sondergenehmigung für den jeweiligen Darsteller des Kinder-Tarzans. „Das Jugendamt der Stadt Stuttgart hatte diese Sondergenehmigung damals für vier gesetzliche Feiertage nicht erteilt“, so die Sprecherin weiter. Kinder und Jugendliche dürfen zwar an Sonn- und Feiertagen unter bestimmten Voraussetzungen arbeiten, etwa bei Theateraufführungen. Tabu bleiben jedoch – auch für Tarzan – in jedem Fall der erste Weihnachtsfeiertag, der Neujahrstag, der Ostersonntag und der 1. Mai.

Offenbar waren Tickets bereits im Verkauf, ehe die Genehmigungen für die Kinderdarsteller vorgelegen hatte. Zu dem Zeitpunkt damals waren laut Stage etwa 150 der knapp 1800 Eintrittskarten verkauft. Die meisten Besitzer konnten über Kredit- oder Kontokartendaten ermittelt werden. „Bei Barzahlern können wir aber nichts ausrichten, auch wenn das im Einzelfall sehr ärgerlich ist“, erklärt die Stage-Sprecherin. Die Billetts könnten umgetauscht werden.

Wer Tickets für abgesagte „Tarzan“-Shows besitzt, kann diese telefonisch unter 0 38 71 / 2 11 45 80 umtauschen.