Jens Lehmann hatte seinen Torwartkollegen Tim Wiese verklagt. Foto: dpa

Wieses Bemerkung über Lehmann ist vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt, findet das Gericht.

München - Jens Lehmann ist mit seiner Schmerzensgeldklage gegen Werder-Bremen-Torwart Tim Wiese am Landgericht München II gescheitert. In der Urteilsbegründung hieß es am Donnerstag, Wiese habe Lehmanns Persönlichkeitsrecht nicht widerrechtlich verletzt. Seine Äußerungen seien zwar „nicht nachahmenswert“, aber trotzdem „keine reine Schmähkritik“ gewesen. Lehmann trägt die Prozesskosten. Binnen eines Monats kann er beim Münchener Oberlandesgericht Berufung einlegen.

"Der Lehmann soll in die Muppet-Show gehen"

Lehmann hatte von Wiese 20.000 Euro Schmerzensgeld gefordert, weil er sich von dessen Äußerungen nach einem Champions-Leaugue-Spiel beleidigt gefühlt hatte. Nach der Partie Werder Bremen gegen Tottenham (2:2) im September 2010 soll Wiese zu einem Reporter folgende Sätze gesagt haben: „Der Lehmann soll in die Muppet-Show gehen. Der Mann gehört auf die Couch. Vielleicht wird ihm da geholfen. Einweisen - am besten in die Geschlossene.“ Lehmann hatte zuvor als TV-Experte Wieses Leistung im Spiel kritisiert und ihm ein Gegentor angelastet.

Das Gericht hatte bereits zum Verhandlungsauftakt im Juli einen Vergleich zwischen den beiden Torhütern vorgeschlagen, da es sich um eine „Spontan-Äußerung“ Wieses handele und dieser zudem durch eine Unterlassungserklärung schon ein Stück weit Einsicht gezeigt habe. Mehrere Einigungsversuche waren aber fehlgeschlagen. „Leider konnten beide Parteien nicht über ihren Schatten springen“, sagte Richter Harald Hernicht.