Ein vermeintlicher Entlastungszeuge droht sich in Ungereimtheiten zu verstricken. Der Richter zieht die Reißleine – Verteidigung und Staatsanwaltschaft ziehen mit.
Hat er unter Angabe falscher Personalien einen Notruf abgesetzt? Und hat er einem früheren Jagdkameraden Munition unters Auto gelegt (um dessen jagdrechtliche Zuverlässigkeit in Zweifel zu ziehen)? In erster Instanz gab es im November 2024 einen Schuldspruch für den Angeklagten aus Bisingen (unsere Zeitung berichtete).
Jetzt die Kehrtwende im Berufungsverfahren am Landgericht, vor der kleinen Strafkammer. Beidseitig: sowohl von Seiten der Verteidigung als auch von Seiten der Staatsanwaltschaft. Letztere, vertreten durch Dr. Philipp Wissmann, hatte Berufung eingelegt, weil ihr das vor 14 Monaten verhängte Strafmaß (eine Geldstrafe über 100 Tagessätze à 45 Euro) zu niedrig erschien. Der Verteidiger Alexander Eichener wollte für seinen Mandanten einen Freispruch erwirken. Am Ende des Verhandlungstags blieb es beim Urteil vom November 2024.
„Ursächlich“ für diese Entscheidung war die Aussage eines neuen Zeugen, eines vermeintlichen Entlastungszeugen. Noch dazu ein Schulfreund aus Kindertagen des 40-jährigen Angeklagten. Dieser gab vor Gericht an, am Tatabend mit dem ehemaligen Jagdpächter und einem weiteren Freund zum Wurstsalatessen zusammengesessen zu haben. Es seien auch Handyfotos gemacht worden.
„Zu 100 Prozent.“
Als ihm die Aufnahme mit dem abgesetzten Notruf vom Tatabend vorgespielt wurde, wollte er die Stimme nicht dem Freund zuordnen können. In selbigem führt der Anrufer aus, beim nächtlichen Zeitungsaustragen Munition für eine Langwaffe gefunden zu haben – just unter dem Auto des ehemaligen Jagdfreundes des Angeklagten. Die bei dem Notruf angegebenen Personalien entpuppten sich später als falsch – zwar gibt es den inzwischen 84-jährigen Mann sehr wohl, doch hat dieser nie mit der Polizei gesprochen.
Vor der Zeugenvernahme des 41-Jährigen hatten sowohl der Geschädigte als auch vier Polizeibeamte sowie der Sachgebietsleiter aus der Jagd- und Waffenbehörde des Landratsamts keinen Zweifel daran gelassen, auf der Bandaufnahme eindeutig und „ohne Zweifel“ die Stimme des Angeklagten wiederzuerkennen. „Zu 100 Prozent.“ Einzig ein Bekannter des 40-Jährigen wollte lediglich eine „gewisse Ähnlichkeit“ herausgehört haben. Auch gab er an, der Kamerad sei nach dem Schuldspruch „relativ einsichtig“ gewesen. Klar sei aber natürlich, dass er darunter gelitten habe, der Jagd, seiner „Passion“, nicht mehr nachgehen zu können (weil ihm schon lange vor der Tat der Jagdschein entzogen worden war).
„Wenn Sie hier falsch aussagen, verlieren Sie Ihren Job.“
Dem Staatsanwalt missfiel, was er da hörte: Er, der als Bekannter geladene Zeuge, sei „weder Verteidiger noch Therapeut“ des Angeklagten. Noch sehr viel schwerer taten sich Philipp Wissmann und auch der Vorsitzende Richter Albrecht Trick jedoch mit der Aussage des Schulfreunds. Zu offensichtlich waren ihnen die „Ungereimtheiten“ in dessen Ausführungen.
„Vorsicht“, ermahnte ihn der Richter und belehrte ihn mehrfach: „Wenn Sie hier falsch aussagen, verlieren Sie Ihren Job.“ Allein schon, dass er die Stimme auf dem Bandmitschnitt nicht erkennen wolle und erst recht nicht seinem Freund zuordnen könne, sei „unwahr“. Zweifelhaft sei auch das Aufnahmedatum der Handyfotos vermeintlich vom Tatabend – weil sie vom Angeklagten erst Anfang Februar dieses Jahres per Screenshot an ihn gesendet worden waren. In solchen Fällen, sagte der Richter, frage er den „Zeugen“ gerne: „Zahnbürste dabei?“ Und Trick schob nach: „Es geht um ihre Existenz.“
„Helfen Sie sich selber.“
Vor einem Meineid bewahren wollte den Zeugen auch Staatsanwalt Wissmann: „Helfen Sie sich selber. Denken Sie an sich, nicht an Herrn ...“ Doch der 41-Jährige wollte nicht abrücken von seiner Aussage. Da schob der Staatsanwaltschaft die Frage nach, ob er gar gemeinsam mit dem Angeklagten in der Nacht, nach dem Wurstsalatessen, an den Tatort gefahren sei, um die Munition unter das Fahrzeug des in Ungnade gefallenen Jägers zu deponieren.
Da ergriff der Richter das Wort und hakte nach, ob denn „eine beiderseitige Berufungsrücknahme in Betracht“ komme. Es folgte eine kurze Beratungspause (des Verteidigers mit seinem Mandanten), an deren Ende ein einvernehmliches Ja stand.
Die Entscheidung des Angeklagten quittierte Albrecht Trick mit der Feststellung: „Jetzt haben Sie Verantwortung übernommen. Das ist ein großartiger Zug von Ihnen.“ An die Bisinger Jagdgemeinschaft richtete er den Appell, mit dieser Rücknahme der Berufung endlich einen Schlussstrich zu ziehen unter die „andauernde, gegenseitige anonyme Anzeigerei“. „Heute ist der Tag für einen Neuanfang, möge Frieden einkehren in Bisingen.“