So etwas, wie am Dienstagvormittag auf dem Lindenhof gesehen, hat eher nichts am Straßenrand zu suchen. Foto: Bodo Schnekenburger

Illegale Ablagerungen sind Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten.

„Ein unzumutbarer Zustand, zumal Teile zwischenzeitlich auf der Fahrbahn liegen“, echauffierte sich unlängst ein Leser über wilde Müllablagerung auf dem Lindenhof. Mitgeschickt hatte er ein Bild, bei dem tatsächlich ein ansehnlicher Haufen Sperrmüll neben der Hohenbergstraße lag – und ein Teil den Weg bereits auf die Fahrbahn gefunden hatte.

 

„Seit mindestens drei Wochen“ habe sich der Müll, „vermutlich aus einer Haushaltsauflösung“, dort angesammelt, hieß es noch – und damit verbunden der Hinweis: „Warten, bis die Firma Alba kommt, ist vermutlich keine Lösung.“

Freiheitsstrafen drohen

Wird man bei als Verursacher einer wilden Müllablagerung identifiziert, kann das durchaus erhebliche Folgen haben: „Je nach Schwere der Verfehlung bei der Müllentsorgung, liegt eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat vor. Müllsünder müssen deshalb in den meisten Fällen zumindest mit Bußgeldern in teilweise erheblicher Höhe rechnen. Im strafrechtlichen Bereich drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren“, teilt Bürgermeister Matthias Winter auf Anfrage mit.

Ohne Anmeldung kein Sperrmüll

Aber ist man automatisch dran, wenn man zum Beispiel Sperrmüll einfach so abstellt? Kurz gesagt: ja. Denn Sperrmüll dürfe nicht ohne Anmeldung an die Straße gestellt werden, sondern nur zum vereinbarten Abholtermin“, erklärt Winter. Und auch Mülltonnen dürften nicht zu früh an den Straßenrand gestellt werden: „Die Nichteinhaltung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.“

Wenn etwas liegen bleibt

Auch für den Fall, dass der Sperrmüll zwar angemeldet ist, aber nicht – oder nicht vollständig – abgeholt wurde, gibt es Regeln. In solchen Fällen sollte man sich unter Angabe der Auftragsnummer an das beauftrage Entsorgungsunternehmen wenden. Und wenn ’was liegengeblieben ist, klären mitunter bereits Zettel oder Aufkleber am abgelagerten Müllgut auf, weshalb es nicht mitgenommen wurde.

Wie Müllhaufen „wachsen“

Das war in dem geschilderten Szenario auf dem Lindenhof wohl nicht der Fall. Eher ist es so gewesen, dass einer Müll abgelegt hat, und sich möglicherweise auch weitere Personen ermutigt sahen, unliebsam gewordenes Zeug dazu zu legen. So wächst eine wilde Müllablagerung gewissermaßen „automatisch“.

Auch Private in der Pflicht

Das ist schon auf kommunalem Grund kein befriedigender Zustand. Noch schlimmer wird’s wenn ein Privatgrundstück betroffen ist. Denn bei illegalen Abfallablagerungen auf öffentlichen Flächen, bei denen nicht festgestellt werden kann, wer sie verursacht hat, liege die Verantwortung der Entsorgung bei der Stadt.

Über Wochen wächst der Müllhaufen in der Hohenbergstraße. Foto: privat

In diesen Fällen werde die Stadt als Grundstückseigentümerin zur „überlassungspflichtigen Abfallbesitzerin“, so Winter. Würden Abfälle – auch von Dritten – auf einem Privatgrundstück gelagert, „so sind in der Regel die Eigentümer beziehungsweise Besitzer des Grundstücks für die Abfallentsorgung verantwortlich.“

Genaue Angaben helfen Tätig werden kann man indes auch als Unbeteiligter: „Wenn Sie ‚wilden Müll‘ melden möchten, wenden Sie sich an die Abfallbehörde oder Ordnungsamt der Stadt beziehungsweise des Landkreises oder zeigen Sie dieses bei der Polizei an“, teilt die Stadtverwaltung mit.

Und sie bittet im Ernstfall um möglichst genaue Angaben zu den Punkten „Ort der Müllablagerung“, „Art der Müllablagerung“ – wenn möglich mit Foto – und „Verursacher der Müllablagerung“ – so weit bekannt.

Je genauer die Beschreibung ist, desto einfacher und schneller könne die Ablagerung ermittelt und beseitigt werden. Ebenso sei es dann möglich, Verursacher zu belangen.

Die Stadt bleibt dran

Tatsächlich kämen Müllablagerungen „leider immer wieder vor“, sagt Winter und verweist vor allem auf das Umfeld von Containern von Altglas oder Altkleidern. „Werden im Rahmen der Kontrollen durch unseren Vollzugsdienst solche Müllablagerungen in Containernähe festgestellt, werden die Sammlungsunternehmen als Entsorgungsverantwortliche umgehend über die Missstände informiert.“

Verursacher sollen ermittelt werden

Aber auch bei anderweitig abgelagertem Müll werde versucht, Verursacher zu ermitteln beziehungsweise werde der Grundstückseigentümer zur Entsorgung herangezogen. „Sollte das Thema in den Zuständigkeitsbereich der Stadt fallen, versuchen wir das Problem schnellstmöglich zu beseitigen.“