13 Städte – darunter auch Müllheim – gehen juristisch gegen die Pläne vor.
Die betroffenen Kommunen haben sich zusammengeschlossen und Klage gegen die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Baden-Württemberg beim Sozialgericht in Stuttgart eingereicht. Dies geht aus einer gemeinsamen Pressemitteilung hervor. Neben Müllheim sind Ettlingen, Nagold, Bad Saulgau, Oberndorf am Neckar, Neuenbürg, Münsingen, Herrenberg, Kirchheim unter Teck, Brackenheim, Güglingen, Backnang, Schwetzingen und Tettnang an der Klage beteiligt.
Die im Oktober angekündigte Schließung von einem Drittel der Notfallpraxen an 18 Standorten hatte in den betroffenen Gebieten für großen Unmut und Widerstand gesorgt (wir berichteten mehrfach). Unter anderem fand eine Demonstration in Stuttgart statt, bei der auch Müllheim mit Bürgermeister Martin Löffler und einer kleinen Delegation vertreten war.
Am 19. Dezember waren die Pläne der KV konkretisiert worden. So soll die Müllheimer Notfallpraxis, die ihren Standort in der Helios-Klinik hat, Ende November 2025 schließen. Der Müllheimer Rathauschef hatte bereits im Oktober angekündigt, rechtliche Schritte prüfen zu wollen. Als ein zentrales Argument für den Erhalt der Müllheimer Notfallpraxis führt er unter anderem die Entfernung der nächst gelegenen KV-Notfallpraxen in Freiburg und Lörrach an. Löffler ist einer der Initiatoren der Klage, heißt es in der Pressemitteilung.
Vor vollendeten Tatsachen
Kritisiert wird von den 13 klagenden Städten, durch die Ankündigungen am 21. Oktober und am 19. Dezember „vor vollendete Tatsachen gestellt“ worden zu sein, wird Ettlingens Oberbürgermeister Johannes Arnold zitiert. Es habe nicht einmal ein Informationsaustausch mit den Städten stattgefunden. Der Informationsfluss zu den genauen Kriterien und Gründen sei bis heute unzureichend, heißt es weiter. Vor allem gegen diese unterbliebene Beteiligung an den Planungen und gegen die intransparente Vorgehensweise richte sich die nun gemeinsam erhobene Klage, halten die Bürgermeister fest.
Fehlende Beteiligung
Dabei machen die Verantwortlichen deutlich, dass sich „die Städte nicht generell gegen eine Neustrukturierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Baden-Württemberg stellen“ und auch nicht kategorisch gegen eine Schließung von Notfallpraxen im Rahmen eines landesweiten Standortkonzepts. Die klagenden Städte würden durchaus den Bedarf für Reformen anerkennen, um den ärztlichen Bereitschaftsdienst zukunftstauglich aufzustellen, heißt es weiter. Allerdings wehre man sich „entschieden gegen die unterbliebene Beteiligung an den Planungen und gegen die intransparente Vorgehensweise der KVBW“. Müllheims Rathauschef Löffler: „Wir hätten uns eine rechtzeitige und ergebnisoffene Einbindung in die Strukturüberlegungen der KVBW gewünscht.“