Für die Müllabfuhr müssen die Kreisbürger im nächsten Jahr mehr zahlen. Foto: Weißbrod

Gebührenerhöhung von durchschnittlich 8,7 Prozent beschlossen. Viel Lob für den Entwurf.

Die Erhöhung der Abfallgebühren im Kreis Calw ab kommenden Jahr um durchschnittlich 8,7 Prozent ist beschlossene Sache: Bei zwei Enthaltungen wurde der Entwurf des kreiseigenen Abfallwirtschaftsbetriebs (AWB) vom Kreistag mehrheitlich angenommen.

Kreis Calw/Bad Liebenzell -  Allein vier Tagesordnungspunkte umfasste das Thema "Abfallwirtschaft" auf der jüngsten Sitzung des Calwer Kreistags im Spiegelsaal des Bad Liebenzeller Kurhauses – wobei Corona-bedingt nur die Fraktionssprecher der sechs im Kreistag vertretenen Parteien vor Ort mit der Landratsamtsspitze tagten. Die übrigen Mitglieder des Kreistags konnten per Videoschalte an der Sitzung teilnehmen.

Einigkeit herrschte im gesamten Gremium darüber, dass AWB-Geschäftsführer Christian Gmeiner mit der aktuellen Gebührenkalkulation eine exzellente Arbeit abgeliefert hatte. Bereits in den Haushaltsreden war Gmeiner dafür unter anderem ausdrücklich von CDU-Fraktionssprecher Jürgen Großmann gelobt worden, der in Gmeiners detailliertem Zahlenwerk ein herausragendes Beispiel für eine planungssichere mittelfristige Finanzplanung sah – deren Effekte immer auch auf die "Balance" im Finanzausgleich zwischen Landkreis und Kommunen durchschlage (Stichwort: Kreisumlage).

Ein genauso extrem negativen Beispiel war für Großmann die aktuelle Kostensteigerung im ÖPNV-Bereich, die eine solch detaillierte Planung der Kostendeckung wie im Abfallbereich habe vermissen lassen.

"Für die Gebührenzahler sehr gut nachvollziehbar"

Dem schlossen sich in der Folge – mit Ausnahme der AfD – Vertreter aller übrigen Fraktionen an, etwa Dieter Dannenmann für die SPD, der dabei explizit "die verlässliche ordnungsgemäße Entsorgung" im Kreis Calw hervorhob. Probleme im Bereich der Müllentsorgung, mit den etwa die Nachbarkreise massiv zu kämpfen hätten, "gibt es bei uns nicht!" Dem stimmte auch Volker Schuler, FWV-Fraktionssprecher, in seiner Stellungnahme zu, wobei sein Lob an Gmeiner wiederum auf die angemessene und gerade auch "für die Gebührenzahler sehr gut nachvollziehbare" Gebührenkalkulation abzielte. FWV-Fraktionskollege Martin Handel allerdings schränkte das allgemeine Lob-Konzert dahingehend etwas ein, dass er nur "mit Bauchschmerzen" der Gebührenerhöhung zustimmen könne, weil diese in der Folge gerade auch die Mieten in der Region steigen lasse – was die Haushalte zusätzlich belaste.

Während Andreas Kubesch für Bündnis 90/Die Grünen sich mit der Erhöhung der Abfallgebühren "mehr Anreize für Müllvermeidung" gewünscht hätte, was durch höhere Kosten für die einzelne Abholung – anstatt für die Jahresgrundgebühr – hätte erreicht werden können. Aber der Entwurf der Gebührenneukalkulation sei auch so "noch tragbar", weshalb auch seine Fraktion den Beschluss mittragen würde.

Neue Gebührenordnung ab 1.Januar

Parallel zur neuen Abfallgebührenkalkulation wurde auch die notwendige Änderung der Abfallsatzung, mit der die fälligen Gebührenerhöhungen im einzelnen rechtlich umgesetzt werden, mit Mehrheit vom Kreistag beschlossen. Damit werden die jetzt beschlossenen Gebührenerhöhungen, die auch bestimmte Bereiche der Selbstanliefergebühren auf den Recyclinghöfen betreffen – beispielsweise beim behandelten Altholz oder beim Bauschutt, deren Kosten für die nachgeschaltete Verwertung oder Behandlung gestiegen seien – zum 1. Januar 2021 wirksam.

Auf Basis der neuen Gebührenkalkulation wurden dann auch noch vom Gremium - neben dem Jahresabschluss 2019 der AWB (siehe Infokasten) – der Wirtschaftsplan 2021 der AWB Kreis Calw von einer Mehrheit der Kreisräte genehmigt. Demnach rechnet man im kommenden Jahr mit Erträgen von 21,5 Millionen Euro aus der Abfallwirtschaft, denen Ausgaben von knapp 19,9 Millionen Euro gegenüber stehen – wobei bei den Erträgen rund 17,1 Millionen Euro auf Erlöse aus den Müllgebühren entfallen. Weitere rund 81000 Euro kommen aus einer (letzten) Gebührenüberdeckung aus dem Jahr 2018 noch dazu.

Millionengewinn soll als Rücklage dienen

Der sich daraus ergebende "handelsrechtliche Überschuss" (Gewinn) von etwas über 1,6 Millionen Euro soll zur Auffüllung der Rücklage für Deponiefolgekosten genutzt werden, die zum Jahresende 2019 rund zwölf Millionen Euro betrug. Der Zuführungsbetrag von 1,6 Millionen Euro entspricht dabei laut Wortlaut des Wirtschaftsplans – entsprechend "der aktualisierten Berechnung der Deponiefolgekosten" der neu ermittelten "notwendige, jährliche Zuführung zur Rücklage für Deponiefolgekosten". Gleichzeitig mit dieser Gewinnzuführung in die Rücklagen werden aber 2021 auch rund 3,6 Millionen Euro aus diesen Rücklagen entnommen, um Nachfolgepflichten beim Deponieunterhalt zu finanzieren.

(ahk). Der Jahresabschluss 2019 des Abfallwirtschaftsbetriebs Landkreis Calw (AWB) weist bei einer Gesamtbilanzsumme von mehr als 53,6 Millionen Euro Einnahmen von über 23,8 Millionen Euro aus, denen Aufwendungen von knapp 22 Millionen Euro gegenüber stehen. Der Jahresgewinn wird dabei mit gerundet 1,9 Millionen Euro ausgewiesen, die komplett als Eigenkapital mit einer "Kapitalaufbringungsverpflichtung" des Landkreises gegenüber der AWB verrechnet werden. Laut Abschlussbericht wurde der AWB bei seiner Ausgliederung (1994) vom Landkreis Calw Schulden zugeordnet, "die die eingebrachten Vermögenswerte" um nach heutiger Rechnung knapp 65,5 Millionen Euro überstiegen. Dieser Betrag wird seitdem als "Kapitalaufbringungsverpflichtung des Landkreises" in den Bilanzen der AWB ausgewiesen – von denen der Landkreis zum Jahresende 2019 rund 36,9 Millionen Euro bedient hatte (inklusive Gewinnzuweisungen für 2019 des AWB). Insgesamt beliefen sich die Rückstellungen der AWB Ende 2019 auf über 51 Millionen Euro. Der Kreistag genehmigte den Jahresabschluss 2019 mit einem einstimmigen Votum.