Auf dem Mühlenbacher Friedhof werden künftig halbanonyme Urnengräber ebenso möglich sein wie Urnengemeinschaftsgräber oder die Bestattung im gärtnergepflegten Grabfeld.Foto: Störr Foto: Schwarzwälder Bote

Friedhof: Neue Satzung vorgestellt / Gärtnergepflegtes Grabfeld und Urnengräber sind vorgesehen

Der Mühlenbacher Gemeinderat hat sich am Mittwochabend mit dem Entwurf der Friedhofsatzung beschäftigt. Damit sollen künftig auch neue Bestattungsformen und gärtnergepflegte Gräber möglich werden.

Mühlenbach. Der Satzungs-Beschluss erfolgt in einer der nächsten Sitzungen. Erstmals oblag es Bürgermeister-Stellvertreterin Evmarie Buick in ihrer lange andauernden Gremiumsarbeit, eine Gemeinderatssitzung zu leiten.

Die aktuelle Friedhofssatzung stammt aus dem Jahr 1986 und muss nach der grundlegenden Umgestaltung des Friedhofs überarbeitet werden. In nichtöffentlicher Sitzung hatte sich das Gremium bereits mehrfach damit auseinandergesetzt.

Die Urnen-Stelen sind vom Lerchenweg kommend oberhalb des Eingangsbereichs aufgestellt und mit ersten Bestattungen belegt. Entlang des Hauptweges vom Lerchenweg in Richtung Friedhofshalle werden auf beiden Seiten Erdgräber mit einer Wahl-Laufzeit angelegt, wie Hauptamtsleiter Christian Hofstetter erklärte. Entweder als Doppelgrab, oder als Einzelgrab mit Tieferlegung – diese Form werde aktuell am meisten in Anspruch genommen. Auf der darunterliegenden Ebene des Terrassenartigen Friedhofs ist ein Feld für halbanonyme Baum-Urnengräber angelegt.

"Für jede Urne gibt es eine Röhre im Boden, der Name des Verstorbenen wird auf einem Findling angebracht", führte der Hauptamtsleiter aus. Direkt daneben gibt es dann ein Urnen-Gemeinschaftsgrabfeld, in dem ebenfalls Röhren für die Urnen eingelassen sind, bei dem aber auf jeder Grabstätte ein Sandstein mit Namen des Verstorbenen vorgeschrieben ist. Ein gärtnergepflegtes Grabfeld für zwei Erd- und drei Urnenbestattungen soll dort ebenfalls angelegt werden. Je nachdem wie sich die Nachfrage entwickle, könne dieses später um ein Erd- und drei Urnengräber erweitert werden. Der Pflegevertrag werde mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner abgeschlossen, die dann wiederum einen Gärtner vor Ort beauftrage.

Eine Kostenkalkulation werde erstellt, wenn die Satzung verabschiedet sei und damit klar wäre, welche Bestattungsformen überhaupt angeboten werden sollen. Das Haslacher Bestattungshaus Messner habe bereits Interesse signalisiert.

Auf der untersten Friedhofsterrasse wird es klassische Urnengräber mit Wahl-Laufzeit geben und unter dem neu gepflanzten Baum außerdem ein Feld für Früh- und Totgeburten sowie Kindergräber. "Da in den nächsten zwei Jahren im mittleren Bereich des alten Friedhofs oberhalb des Hauptweges Grabflächen frei werden, sollen dort Reihengräber entstehen", blickte Hofstetter voraus. Durch die Vielzahl der angebotenen Grabformen sollte möglichst jedem Bürger in Zukunft eine individuelle Bestattungsform möglich sein.

In der neuen Satzung werden allgemeine Vorschriften, Ordnungsvorschriften, Bestattungsvorschriften, verschiedene Formen der Grabstätten, Grabmale und sonstige Grabausstattungen, das Herrichten und die Pflege der Gräber, die Benutzung der Leichenhalle, die Haftung und Ordnungswidrigkeiten, die Bestattungsgebühren sowie die Übergangs- und Schlussvorschriften festgeschrieben. Auf Anregung von Gemeinderat Klaus Armbruster soll der Entwurf vor Beschlussfassung 14 Tage öffentlich ausgelegt werden.