Eine Frau, 26, soll einen angelockten Freier aus Göppingen aus Männerhass erstochen haben. Am diesem Freitag fällt das Urteil.
Selbst das Recht des letzten Wortes, nachdem die Plädoyers vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm gerade gehalten worden sind, hat sie ausgeschlagen. Konsequentes Schweigen bis zuletzt. Ihr Gesicht hält sie, wie in allen Verhandlungstagen, meist vom Publikum im Saal abgewendet, die langen Haare wirken wie ein Schleier.
Der Tathergang ist genau belegt
Gesprochen haben in diesem Mordprozess andere über die 26-Jährige, die im Raum Göppingen aufwuchs, und deren Tat so großes Aufsehen erregte, weil sie das Diktum, wonach es männliche Täter sind, die aus Frauenhass töten, umdrehte. Die Ulmer Staatsanwaltschaft bleibt bis zum Ende bei ihrer These: Die Angeklagte erstach Mitte Oktober in Göppingen einen 46-jährigen Mann mit 28 Messerstichen, um sich so für angebliche frühere erlittene Vergewaltigungen und Misshandlungen zu rächen. Der Strafantrag lautet auf eine lebenslange Freiheitsstrafe sowie die Festellung der besonderen Schwere der Schuld. Eine Freilassung nach 15 Jahren Haft wäre damit ausgeschlossen.
Die Angeklagte hat die wesentlichen Spuren wohl selber gelegt
Der Tathergang ist minutiös belegt. Auch gibt es Geständnisse, nicht vor dem Ulmer Richter, aber gegenüber einer Polizeibeamtin kurz nach der Festnahme sowie gegenüber der psychiatrischen Gutachterin Nahlah Saimeh aus Düsseldorf. Insgesamt sieben Stunden hat Saimeh die Angeklagte in der U-Haft gesprochen. „An die Wut bin ich herangekommen, aber nicht an die Angst“, resümiert sie im Gerichtssaal.
Wohl über Monate fantasierte und plante die Täterin, die in der Wohnung einer Freundin in Filderstadt wohnte und sich mit Prostitution Geld verschaffte, einen Männermord. Die Polizei stößt während der Ermittlungen auf frühere Chats der Frau mit einer Bekannten. In Sachen Männermord schreibt sie einmal: „Du lachst, ich mein’s ernst. Irgendwo muss man ja anfangen.“ Die Angeklagte wollte zur viel beachteten Serienkillerin avancieren. Ihr Vorbild sei der amerikanische Serientäter Jeffrey Dahmer gewesen, vertraute die 26-Jährige der Gutachterin Saimeh an. Narzissmus und „das Bedürfnis nach besonderer Herausgehobenheit“, dazu eine starke „Affinität zu Gewalt“ gehörten zum Störungsbild der mutmaßlichen Täterin. Doch wie macht eine untrainierte mittelgroße Frau Männer wehrlos?
Ihr Vorbild war der amerikanische Serientäter Jeffrey Dahmer
Im Mai 2024, so die Beweisaufnahme, legt die Angeklagte ein Konto bei einem Fetischportal im Internet an, nennt sich dort „Laura“. Nach geraumer Zeit meldet sich ein Mann aus Göppingen, schreibt, er sei „neugierig aufs Gefesseltwerden“, er habe darin „noch keine Erfahrung“. An einem Oktobertag fährt sie an zu dem Mann in dessen Wohnung, fesselt ihn nackt an einen Stuhl. Sie setzt sich Kopfhörer auf, startet mit ihrem Handy psychedelische Musik, legt einen Strick um den Hals des Mannes und zieht zu. Doch sie ist zu schwach, um den Mann zu erwürgen. Da greift sie ein Küchenmesser und sticht immer wieder zu. Den Sterbenden filmt sie mit ihrem Handy, bevor sie sich davonmacht. Das Handy des Toten nimmt sie noch mit und wirft es in ein Gebüsch. Die Polizei wird es später finden. Chats vom aufgespürten Mobiltelefon führen zur 26-Jährigen, sie wird von der Polizei überwacht, bis sie sich in einem Telefonat verrät.
Der Mord wurde minutiös und im Voraus geplant
Handy-Chats führen die Polizei zur Täterin
Die Kammer unter Vorsitz des Richters Wolfgang Tresenreiter muss nun entscheiden, wie die Störung dieser Frau rechtlich zu bewerten ist und ob eine krankheitsbedingte Schuldunfähigkeit wegen schwerer Kindheit vorliegt. Dagegen spreche die lange, komplexe Planung der Tat, sagt die Gutachterin. Die Mord- und Rachegedanken gegenüber Männern seien so eingebrannt gewesen, dass sie davon nicht mehr habe abrücken können. Wurzel und Antrieb dieser Bluttat lägen in einem „unbändigen Hass auf sich selbst“. Die Serienmörderinnenfantasie sei als Sehnsucht zu deuten, endlich etwas zu gelten.
Für Verteidigerin Christina Seng-Roth gehört ihre Mandantin in den Maßregelvollzug, nicht ins Gefängnis. Sie plädiert auf zehn Jahre Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik: „Das Ausmaß der Persönlichkeitsstörung ist wirklich außergewöhnlich.“ Am Freitagnachmittag will das Gericht sein Urteil verkünden.