Der vierte Verhandlungstag im Mordprozess am Rottweiler Landgericht rückte die psychische Verfassung des Angeklagten in den Fokus – und die gibt Rätsel auf.
Was hat zum Mord an der Ehefrau geführt? Warum sind dem Angeklagten, nachdem er offenbar akzeptiert hatte, dass seine Frau eine Beziehung mit einem anderen Mann hat, dann doch die Sicherungen durchgebrannt? Was ist das Motiv? Antworten auf diese Fragen erhoffte sich das Gericht am vierten Verhandlungstag unter anderem vom psychiatrischen Gutachter.
Dieser gewährte in seinen rund eineinhalbstündigen Ausführungen einen tiefen Einblick in das Seelenleben des angeklagten 50-jährigen Ehemannes der Getöteten. Der Gutachter blickte zurück auf dessen schwierige Kindheit – früher Verlust des Vaters, Aufwachsen bei der Oma, Missbrauch durch den Onkel. Sein schlimmstes Erlebnis sei der Tod der Großmutter gewesen. Dann Aufwachsen im Heim, Alkoholsucht, Verlust des Ausbildungsplatzes, dann der Wohnung und schließlich das Abrutschen in die Obdachlosigkeit. Die Alkoholsucht wird er bis heute offenbar nicht los. Der Angeklagte bleibt ein Pegeltrinker.
Wortkarg und zurückgezogen
Die zweite Lebensphase sei die Beziehung zur Getöteten gewesen, die er in der Spittelmühle kennenlernte. Sie, die sieben Jahre älter ist, befindet sich damals in einer ähnlichen Lage, ist alkoholabhängig und ohne Wohnung. Aus ihrer zweiten Ehe ist sie nach Rottweil geflüchtet, mit nichts. Die Ehe mit dem heute 50-jährigen Angeklagten, wird ihre dritte sein. Mit ihm ist sie bis zu ihrem Tod zwölf Jahre zusammen.
Klar wird auch: Die beiden sind vollkommen verschieden. Er – wortkarg, in sich gekehrt, menschenscheu, so beschreibt ihn der Gutachter. Bis zur Begegnung mit seiner späteren Frau hatte er keine Sexualkontakte und auch in der Ehe war das Interesse gering, endete gar abrupt. Sie hingegen ist gesellig, hat eine Beruf gelernt, Freunde und Bekannte hat sie in der Gassi-Runde in ihrem Wohngebiet und bei der Arbeit.
Leben wie Mutter und Kind
Sie griff ihm unter die Arme, die beiden bauen sich ein gemeinsames Leben auf, in dem er arbeitet und sie neben ihrer Teilzeittätigkeit im Pflegeheim den Haushalt macht, den Alltag organisiert sich ums Administrative kümmert und um den geliebten Hund. Das Bild von einem Zusammenleben wie Mutter und Kind verfestigt sich. Und das funktionierte so lange Zeit, bis sich die Getötete neu verliebte und nach längerem hin und her schließlich kurz vor der Tat mit Scheidung drohte.
Dem Angeklagten sei der Nebenbuhler bereist im September bekannt gewesen, so der Gutachter. Er ist sich auch sicher, dass der Angeklagte sich mit der Situation arrangiert hatte. Er hätte sich sogar vorstellen können, im gemeinsamen Haus wohnen zu bleiben, solange sich eben für ihn, der zum Leben Routinen brauchte, nichts ändert. Seine Frau habe dem Angeklagten zudem immer wieder Hoffnungen gemacht.
Diagnose ein Puzzle
Warum die Beziehungskrise letztlich in der Nacht auf den 5. Dezember in einen Mord gipfeln konnte, war für den Gutachter nicht leicht zu beantworten. Seine Diagnose erklärte der Experte mit dem Bild eines Puzzles. Die Feststellung der vermindernden Schuldfähigkeit sei dementsprechend schwierig. Die Diagnose fuße auf vier Störungen: einer schizophrenen Persönlichkeitsstörung, einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung und einer Anpassungsstörung gepaart mit einer seit langem bestehenden Alkoholabhängigkeit. „Für ihn ging es um eine existenzielle Bedrohung“, so der Gutachter. Niedere Beweggründe wie etwa Eifersucht im herkömmlichen Sinn, träfen nicht zu.
Chatverläufe und GPS-Daten
Anders sah das der mit den Ermittlungen beauftragte Beamte der Kriminalpolizei, der an diesem Verhandlungstag als erstes zu hören gewesen war. Für ihn lag das Motiv der Eifersucht auf der Hand. Schien der Angeklagte doch alles zu verlieren, was sein Leben bedeutete.
Der Ermittler zeichnete anhand von Chatverläufen und GPS-Daten nach, was an den Tagen vor der Tat, am Tattag selbst und an den Tagen danach bis zur Verhaftung des Angeklagten und dem Leichenfund im Garten des gemeinsamen Hauses, passiert war. Käufe von insgesamt 30 Säcken Blumenerde und sechs Säcken Estrichbeton werden so dokumentiert. Der Ermittler beschrieb, wie der Angeklagte weinend und mit zitternden Händen im Verhörzimmer die Nachricht vom Fund seiner Frau erfuhr. „Das kann nicht sein“, soll er gesagt haben. „Ich habe ihn bis auf dieses Weinen nie emotional gesehen“, erzählt der Beamte.
Massive Gewalteinwirkung
Das pathologische Gutachten brachte keine nennenswerten Neuigkeiten. Die 57-Jährige war erdrosselt worden. Zum Tod hatte eine „massive Gewalteinwirkung im Halsbereich“ über mindesten vier Minuten – wahrscheinlich länger – geführt. Die Leiche wies zudem Abwehrverletzungen auf. Insgesamt aber passe der pathologische Befund zu den Aussagen des Ehemanns, so die Expertin in ihrem mehr als 70 Seiten langen Gutachten.
Unklar blieb allerdings auch am vierten Verhandlungstag, warum der Angeklagte, nachdem er seine Frau im Badezimmer getötet hatte, ihr noch WhatsApp-Nachrichten schrieb, in der er sie bat, sich zu melden. Oder, warum er erst Tage später die Leiche im Garten vergrub.
Die Plädoyers und das Urteil werden am Dienstag, 8. August, erwartet.