Der Angeklagte befindet sich seit seiner Verhaftung im Februar in U-Haft und wird mit Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Erst bei Start der Verhandlung werden diese gelöst. Foto: Armbruster

Der Mordprozess am Landgericht hat am Donnerstag mit den Plädoyers der Nebenklage – der Familie der im Februar getöteten 37-Jährigen – einen emotionalen Höhepunkt erreicht.

„Alle schätzten den Angeklagten für hochgefährlich ein, gleichzeitig geben aber alle die Verantwortung ab: Sie berufen sich entweder auf den Datenschutz, die Schweigepflicht oder dass sie zuständige Stellen ja informiert hätten“, beklagte die sichtlich angefasste Nebenklagevertreterin Ulrike Schwarz vor Gericht.

 

Ihre Kritik richtete sich unter anderem an Betreuer, Ärzte und Beamte, die mit dem 43-jährigen mutmaßlichen Täter zu tun und teils vor Gericht ausgesagt hatten. Sie schilderte auch – wie ihr Anwaltskollege Reinhard Kirpes später – das schier nicht zu fassende Leid der deutsch-französischen Familie des Opfers.

Bei ihren emotionalen Ausführungen brach sogar die Dolmetscherin in Tränen aus. Schwarz schien selbst mehrfach mit der Fassung zu ringen.

Familie wünscht sich, dass Verantwortliche aus der Tat lernen

Durch das Plädoyer zog sich eine zentrale Frage: Hätte der gewaltsame Tod der 37-jährigen Psychotherapeutin – Mutter, Ehefrau, Tochter und Schwester – im Hinterhof einer Offenburger Praxis verhindert werden können?

Die Anwältin zählte Zeugen auf, die bei Gericht oder der Polizei geschildert hatten, wie sie den Angeklagten vor der Tat auffällig am Tatort herumlungern sahen – und nicht die Polizei alarmierten; Betreuer, die sich selbst vor dem 43-Jährigen zu schützen suchten, aber nur exakt bis an die Grenzen ihrer Zuständigkeit gingen; Sachverständige, die nur im engen gesetzlichen Rahmen über die Gefährlichkeit des Angeklagten geurteilt hatten und Polizisten, die nur genau das taten, was ihnen aufgetragen war.

„Ich will gar nicht, dass diese Personen zur Verantwortung gezogen werden“, konstatierte Schwarz. Es sei nachvollziehbar, dass jeder nur eine gewisse Verantwortung übernommen habe. Dennoch seien „unglaubliche Fehler“ im System offenbar geworden. Sie wünschte sich, dass die Behörden vom aktuellen Fall lernen – etwa durch eine bessere Vernetzung.

Staatsanwalt fordert lebenslange Haftstrafe

Des Weiteren schloss sich die Nebenklage der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Deren Vertreter Heiko Baumert hielt es für erwiesen, dass der Angeklagte die 37-Jährige am Abend des 11. Februar brutal ermordete – und sah zwei Mordmerkmale erfüllt.

So habe der 43-Jährige heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt: das Opfer hinterrücks im Hinterhof angefallen, weil diese ihm Jahre zuvor bei der Behandlung in der Psychiatrie an der Lindenhöhe in Offenburg Unrecht getan habe – wofür es freilich keinerlei Beleg gebe.

Baumert forderte eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten, zudem möge das Gericht die besondere schwere der Schuld feststellen und einen Vorbehalt auf Sicherungsverwahrung nach Ende der Haft anordnen. Der Ankläger berief sich bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten wiederum auf das vorausgegangene Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen.

Psychiatrischer Sachverständiger verneint Schuldunfähigkeit

Der mutmaßliche Täter soll demnach nicht im Wahn und nicht impulsiv, sondern „langfristig geplant und konsequent“ gehandelt haben. Er habe zwar die „fixe Idee“ von an ihm begangenem Unrecht gehabt – „Einsichts- und Steuerungsfähigkeit“ seien zum Tatzeitpunkt jedoch nicht eingeschränkt gewesen. „Die verminderte Schuldfähigkeit beziehungsweise die Schuldunfähigkeit sind zu verneinen.“

Zwar diagnostizierte der forensische Psychiater beim 43-Jährigen eine „kombinierte Persönlichkeitsstörung“ mit paranoiden, schizoiden und zwanghaften Elementen, traf die „Verdachtsdiagnose“ einer Traumafolgestörung – aufgrund von kolportierten Gewalterfahrungen als Kind – und stellte eine Depression fest.

Diese spielten aber bei der Frage der Schuldfähigkeit keine Rolle. Es habe sich beim mutmaßlichen Mord um eine „persönlichkeitsbedingte Fehlentscheidung“ gehandelt, die aus forensisch-psychiatrischer Sicht im Verantwortungsbereich des Angeklagten verbleibe.

Seinem Verteidiger hatte der Angeklagte untersagt, ein Plädoyer abzugeben. Das der Nebenklage vernahm er äußerlich ungerührt. Auch das ihm zustehende letzte Wort nahm er nicht in Anspruch. Das Urteil soll am Dienstag, 26. August, folgen.

Vorangegangene Gutachten

Der Sachverständige äußerte sich am Donnerstag auch zu zwei vorangegangenen Gutachten. Die hatten im Nachgang der Tat Kritik ausgelöst, weil sie zum Schluss gekommen waren, der Angeklagte sei nicht akut gefährlich. Zwar habe laut aktuellen Gutachter im zweiten Halbjahr 2023 beim Angeklagten eine „psychotische Dekompensation“ bestanden – nicht ungewöhnlich bei Menschen mit schwer ausgeprägter Persönlichkeitsstörung – aber diese sei bis zum Zeitpunkt der ersten Begutachtung Ende 2023 abgeklungen und seither nicht mehr in Erscheinung getreten. Daher sei die geforderte „akute Eigen- und Fremdgefährdung“ nicht gegeben gewesen.