Der Beschuldigte ist schuldfähig. Zu diesem Schluss kommt der psychiatrische Forensiker Frank Urbaniok in seinem Gutachten.
In ihrem Plädoyer am Strafjustizzentrum Muttenz wies die Staatsanwältin die Notwehr-Darstellungen des Beschuldigten zurück. Gerichtsmedizinisch sei erstellt, dass er seine Ehefrau 2024 in Binningen erdrosselt habe. Ein Messerangriff von ihr auf ihn sei widerlegt.
„Er gehört zu den grausamsten und erschütterndsten Femizid-Fällen in der Schweiz“, sagte die Staatsanwältin. Die Erdrosselung wie auch Zerkleinerung der Leiche zeugten von Skrupellosigkeit und Missachtung des Lebens. Was die Strafzumessung auch erhöht: Die seelische Verletzung der beiden Kinder, die ohne ihre Eltern und mit einer „unvorstellbaren Bürde“ aufwachsen müssen. Der beschuldigte 43-Jährige sei planmäßig vorgegangen, sagte die Staatsanwältin. Der Beschuldigte habe systematisch Spuren vernichten wollen. Wer sich in einer Panik befinde, wie dies der Beschuldigte am Vortag beteuerte, handle hingegen affektgesteuert. Er habe nicht die Polizei gerufen und auf die Rechtmäßigkeit einer Notwehr verwiesen.
Stabmixer verwendet
Einen verwendeten Gastro-Stabmixer für große Gefäße hatte er bereits 2022 bestellt, obschon er keine Verwendung dafür hatte. Ebenso lagerte er zehn Liter Javelwasser, angeblich um Vorhänge zu reinigen.
Er soll von der DNA-zersetzenden Wirkung gewusst haben. Im Haus wurde ein Lernprogramm für Anatomie gefunden. Er soll die Gebärmutter gezielt herausgeschnitten haben, was laut Experten Kenntnisse voraussetze, wie die Staatsanwältin weiter ausführte. Die Behauptung des Beschuldigten vom ersten Prozesstag, es gebe keine Gewalt in seinem Leben, seien „evident wahrheitswidrig“, sagte die Staatsanwältin. Der Ehemann gebe sich nach außen als wohlwollende und offene Person, sei jedoch in der Beziehung kontrollierend gewesen.
Die Staatsanwältin bezog sich unter anderem auf die Akten aus einer Ehetherapie über Handgreiflichkeiten wie auch auf Aussagen einer Ex-Freundin, die ihn ebenfalls als gewalttätig beschrieb.
Ehefrau wollte sich trennen
Seine Frau beabsichtige, sich von ihm zu trennen. Dadurch fühlte er sich er sich bedroht. Er wollte die beiden Kinder nur für sich haben. Erstellt sei, dass er sie aus verletztem Stolz zusammenschlug und in einem Bestrafungsakt tötete. Die Staatsanwältin sprach von „krass egoistischen“ Beweggründen.
Der Beschuldigte folgte aufmerksam dem Plädoyer der Staatsanwältin, schüttelte immer wieder den Kopf und machte Notizen.
Der Beschuldigte ist schuldfähig. Zu diesem Schluss kommt der psychiatrische Forensiker Frank Urbaniok in seinem Gutachten. Als ungewöhnlich sieht er das Nachtatverhalten: „In dieser Form habe ich das noch nie gesehen“, sagte er am Montag. Erstaunlich sei, mit „welcher handwerklicher Präzision“ der Beschuldigte vorgegangen sei. Sein Kontrollbedürfnis und das „extrem Technische“ habe eine große Aussagekraft, sagte Urbaniok bei der Befragung am Strafgericht in Muttenz. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Gericht wird das Urteil am 13. Mai bekanntgeben.