Das Kriminaltechnische Institut beim Landeskriminalamt in Stuttgart begann inzwischen damit, das nun vollständig vorliegende DNA-Material mit den europaweiten Datenbanken abzugleichen. Wie lange es dauere, ehe erste Ergebnisse vorlägen, sei noch nicht abzusehen, sagte ein Sprecher der Polizei in Freiburg. Bisher war ein solcher Abgleich nicht möglich gewesen, weil das DNA-Material von den Tatorten an Qualität und Masse nur für einen direkten Vergleich ausgereicht hatte. Ein solcher direkter Vergleich hatte ergeben, dass es sich bei dem Täter von Endingen und Kufstein vor drei Jahren um ein und den selben Mann handeln muss.
Polizei soll Mautdaten bekommen
Mautdaten von der Inntalautobahn bei Kufstein hatten die Ermittler auf die Spur des Mannes gebracht, der damals noch bei einer anderen Spedition gearbeitet hatte. In Deutschland ist es die polizeiliche Nutzung solcher Daten bisher nicht zulässig. Dies müsse nun „in aller Offenheit und Klarheit“ diskutiert werden, forderte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU). Es sei „ganz wichtig, dass die kriminalpolizeilichen Ermittler die richtigen Ermittlungsbefugnisse bekommen“. Auch der Justizminister Guido Wolf (CDU) verwies darauf, dass die Auswertung der österreichischen Mautdaten entscheidend zur Klärung des Falles beigetragen hätten. „Dass deutsche Mautdaten selbst bei Kapitalverbrechen aus Gründen des Datenschutzes nicht genutzt werden dürfen, halte ich vor diesem Hintergrund für bemerkenswert“, sagte Wolf.
Der innenpolitische Sprecher der Landtags-SPD, Sascha Binder, schlug vor, die Auswertung und Nutzung der Daten auf die Aufklärung von besonders schweren Verbrechen zu beschränken und an einen Richtervorbehalt zu koppeln.
Datenschützer reagieren reserviert
Ein Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten erklärte, dass die Debatte keineswegs neu sei, sondern bereits seit der Einführung der Lastwagenmaut geführt werde. Zahlreiche Beispiele belegten jedoch, „dass die Lockerung einer Zweckbindung zu letztlich sehr weitgehenden Verwendungsmöglichkeiten“ führe. Die Systembetreiber könnten dann für Millionen von Verkehrsteilnehmern Bewegungsprofile erstellen. Dies sei nicht hinnehmbar.
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