Der Mord an Maria Bögerl beschäftigt die Polizei seit Jahren. Foto: dpa

Ein falscher Informant im Mordfall Bögerl, der 2013 zu drei Jahren Haft verurteilt worden war, hat im Berufungsverfahren eine mildere Strafe bekommen. Der 41-Jährige hatte die Ermittler mit falschen Informationen hinters Licht geführt.

Ellwangen - Weil er die Polizei mit falschen Informationen im Mordfall Maria Bögerl belieferte, ist ein 41 Jahre alter Mann am Donnerstag vom Landgericht Ellwangen (Ostalbkreis) zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Richter sagte, der Angeklagte habe sich den Ermittlern der Sonderkommission Flagge mit angeblich wichtigen Informationen angedient. Das sei eine schwerwiegende Straftat. Mit dem Urteil blieb das Landgericht in der Berufungsverhandlung unter dem Strafmaß des Amtsgerichts Heidenheim. Dieses hatte gegen den Mann wegen Erpressung, Betrugs und falscher Verdächtigung im Jahr 2013 drei Jahre Gefängnis verhängt.

Er habe aus finanziellen Gründen gehandelt, sagte der Anwalt des Mannes. Sein Mandant habe bei seinen Taten nicht darüber nachgedacht, dass er bei den Hinterbliebenen falsche Hoffnungen geweckt habe.

Für seine falschen Informationen kassierte der Angeklagte knapp 5000 Euro Aufwandsentschädigung. Er gab an, Fotos zu haben, die angeblich die Täter und die ermordete Bankiersgattin zeigten. Der Mann gab sogar vor, eine Zigarettenkippe vom Täter und ein Stück Folie, in der die Leiche eingewickelt gewesen sein sollte, zu besitzen. Um nicht gleich aufzufliegen, wandte er sich mit verschiedenen Identitäten an die Polizei. Außerdem bezichtigte er mehrere Personen zu Unrecht der Tat.

Die Entführung und Ermordung von Maria Bögerl beschäftigt die Ermittler seit viereinhalb Jahren. Die Täter forderten im Mai 2010 300.000 Euro Lösegeld von ihrem Ehemann, dem ehemaligen Chef der Heidenheimer Sparkasse. Doch eine Übergabe scheiterte.