Ein Post im Netz – und plötzlich steht die Polizei vor der Tür. Welche rechtlichen Folgen extreme Äußerungen in sozialen Medien haben können.
Von der Ankündigung eines Suizids bis zur Morddrohung: Extreme Aussagen in sozialen Netzwerken lösen immer häufiger Einsätze von Polizei und Justiz aus. Für die Behörden stellt sich dabei regelmäßig die Frage, ob hinter solchen Kommentaren echte Gefahr steckt – oder ob es sich lediglich um geschmacklose Scherze handelt.
Kürzlich erfuhr unsere Redaktion von einem Fall, bei dem in einem Social-Media-Kommentar eine mögliche Selbsttötung angekündigt und daraufhin die Polizei informiert wurde. Diese leitete entsprechende Ermittlungen ein.
Ob die Ankündigung ernst gemeint war oder nur als „Scherz“ veröffentlicht wurde, ist bislang unklar. Fakt ist jedoch: Solche Beiträge können erhebliche Konsequenzen haben.
Wenn ein Scherz teuer wird
Stellt sich nach einem Polizeieinsatz heraus, dass eine Suizidankündigung bewusst falsch war, kann das für den Verursacher teuer werden.
„Bei einer solchen vorgetäuschten Gefahrenlage prüfen wir entsprechend der Gebührenverordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg, inwiefern die Kosten des Einsatzes in Rechnung gestellt werden können“, erklärt Fabian Herkommer vom Polizeipräsidium Konstanz. Je nach Umfang des Einsatzes könnten dabei „erhebliche Kostenansprüche“ entstehen.
Das bedeutet: Wer einen Notfall nur vortäuscht und damit einen Polizeieinsatz auslöst, muss unter Umständen selbst für die Kosten aufkommen.
Polizei reagiert auf jede Suizidankündigung
Für die Polizei spielt es grundsätzlich keine Rolle, auf welchem Weg ein Hinweis eingeht. Ob über soziale Netzwerke, Messenger oder telefonisch – jede mögliche Suizidgefahr wird ernst genommen.
Sobald eine entsprechende Information vorliegt, beginnen Ermittler umgehend mit der Identifizierung der Person und der Suche nach ihrem Aufenthaltsort. Ist dieser nicht bekannt, werden laut Polizei sofort „lageangepasste Fahndungsmaßnahmen“ eingeleitet. Ziel sei es immer, die betroffene Person schnell zu finden und mögliche Gefahr abzuwenden.
Drohungen im Netz sind strafbar
Auch Gewaltandrohungen im Internet verfolgt die Polizei konsequent. Morddrohungen oder vergleichbare Aussagen können strafrechtliche Konsequenzen haben.
In solchen Fällen werde laut Herkommer in der Regel ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung nach § 241 des Strafgesetzbuches eingeleitet. Die Vorschrift sieht für entsprechende Drohungen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen vor. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Drohung über soziale Netzwerke, Messenger oder andere Kommunikationswege verbreitet wurde.
Viele Posts können strafrechtlich relevant sein
Neben Bedrohungen können auch andere Inhalte im Netz rechtliche Folgen haben. Dazu gehören etwa das Androhen von Straftaten oder das Vortäuschen von diversen Notlagen.
Welche Straftatbestände im Einzelfall greifen, richtet sich nach den entsprechenden Vorschriften des Strafgesetzbuches.
Polizei bittet um Hinweise aus der Bevölkerung
Für Nutzer sozialer Netzwerke hat die Polizei eine klare Empfehlung: Wer online eine mögliche Suizidankündigung oder Gewaltandrohung entdeckt, sollte nicht wegsehen.
„Bürgerinnen und Bürger sollten nicht zögern, die örtliche Polizeidienststelle zu kontaktieren – im Notfall auch den Polizeinotruf 110“, sagt Herkommer. Jede entsprechende Meldung werde ernst genommen und geprüft.
Denn hinter einem scheinbar beiläufigen Post kann im Ernstfall eine akute Gefahr stecken – für den Verfasser selbst oder für andere.
Hier gibt es Hilfe
Suizidgedanken sind häufig eine Folge psychischer Erkrankungen. Wer Hilfe sucht, auch als Angehöriger, findet sie bei der Telefonseelsorge unter 0800/1110111 oder 0800/1110222 und unter www.telefonseelsorge.de. Eine Liste mit Hilfsangeboten findet sich auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention: www.suizidprophylaxe.de